Mit dem Hund ins EU-Ausland bzw. Schweiz

  • Nach meinem Wissen ist eine jährliche Tollwutimpfung Pflicht auch wenn bei uns nur alle 3 Jahre nötig wäre.

    Das stimmt so nicht. Schau Hier Art.11 Tollwutimpfung

    Sie ist so lange gültig, wie der Hersteller es angibt. Falls keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt die Einjahresfrist.

  • Wieso, was passiert denn dann mit dem Hund?!

    du meinst, wenn du den Hund dort einführen (also leben) willst?

    ich denk mal, der wird eingezogen. und man selbst wird sicher auch empfindlich viel Geld da lassen dürfen.


    Als Urlauber muss man nur Strafgebühren bezahlen, wenn man dort mit seinem kupierten Hund Urlaub macht, oder durchreist.

    genau hab ich da nun nicht nachgefragt, weil mich das ganze nicht interessiert hatte und ich den Hund ordnungsgemäß anmelden wollte.


    allerdings bin ich ehrlich, so wie ich den Zoll da kennen gelernt habe, interessiert die das alles nicht die Bohne.

  • Ja, wir reisen regelmäßig in die Schweiz und lassen jährlich die Tollwutimpfung auffrischen.


    In der Schweiz ist die Tollwutimpfung auch drei Jahre gültig.


    wie erwähnt, wenn dein Hund kupiert ist (also Rute oder Ohren abgeschnitten bekommen hat, oder auch ein NBT ist), fällt in der Schweiz eine Kaution an. die wollen keine kuperiten Hunde dort haben und das stellt sicher, dass du diesen Hund wieder mitnimmst, denn leben darf ein kupierter hund dort nicht.


    Finde diese Regelung jetzt extrem grausam für die Hunde. Hab selbst in der Verwandtschaft einen Hund, der nach einem Unfall die Rute verloren hat.


    Für solche Fälle kann dir der TA ein Attest schreiben und mit diesem bekommst du vorgängig eine Spezialeinfuhrbewilligung. In der Schweiz sind kupierte Hunde verboten, zum Schutz der Hunde. Angeborene oder durch Krankheit/Unfall kupierte Hunde dürfen auch in die Schweiz einreisen resp. hier leben. Gibt im Schweizer Heimtierpass extra ne Seite dafür, damit Schweizer nicht bei jedem Grenzübertritt ne neue Bewilligung benötigen.

  • Für solche Fälle kann dir der TA ein Attest schreiben und mit diesem bekommst du vorgängig eine Spezialeinfuhrbewilligung. In der Schweiz sind kupierte Hunde verboten, zum Schutz der Hunde. Angeborene oder durch Krankheit/Unfall kupierte Hunde dürfen auch in die Schweiz einreisen resp. hier leben. Gibt im Schweizer Heimtierpass extra ne Seite dafür, damit Schweizer nicht bei jedem Grenzübertritt ne neue Bewilligung benötigen.

    ach, siehste, mir haben die gesagt, dass man als Besucher auch mit nem NBT in die Regelung der kupierten Hunde fällst.

    ich hatte nämlich für Siri extra eine Bescheinigung vom TA dabei, dass sie ein NBT ist.

  • aber es schützt die Hunde davor, dass ihnen ohne Grund Ohren oder Rute abgeschnitten werden, nur damit sie "gefährlicher" aussehen.

    kA, finde ich jetzt nicht fair und unsere deutsche Regelung (nix schnip, schnapp, Schwanz ab) besser. Der Hund kann ja nichts dafür, wenn der Halter ihn verstümmelt.


    Sieht ein Hund ohne Rute so gefährlich aus? Ich dachte, dass man den Hund kupiert, damit er nicht mit der Rute überall gegenhaut. Ist jetzt nur meine persönliche Meinung, aber ich würde dem Hund nichts (medizinisches) antun, was nicht sein muss. Dementsprechend kommt für mich auch eine Kastration auch nicht in Frage.

  • in die Schweiz darf man (theoretisch) auch nur 1kg Fleisch pro Kopf einführen (auch TroFu, Leckerchen ect fallen da drunter, wenn der Fleischgehalt auf +20% deklariert ist).

    Dass stimmt nicht.

    Ich bestell sogar über den Postweg BARF Fleisch in die CH aus Dland und ich hab noch nie Zoll oder ähnliches zuahlen müssen und bei uns wird nicht Stichprobe sondern alles kontrolliert am Zoll.

    Wichtig ist, dass es Material der Kategorie 3 - also "nicht für den menschlichen Verzehr geeignet" ist.


    Die Grenzen am Zoll gelten ausschliesslich für offizielle Lebensmittel.

  • du meinst, wenn du den Hund dort einführen (also leben) willst?

    ich denk mal, der wird eingezogen. und man selbst wird sicher auch empfindlich viel Geld da lassen dürfen.

    Nein, ein Hund der als Umzugsgut mit in die CH gebracht wird und vorher kuppiert war, darf eingeführt werden.

    Allerdings nur! als Umzugsgut.


    Da wird nichts eingezogen und man zahlt auch keine Strafe.


    Der Hund muss sich aber vorher in deinem Besitz befunden haben. Und CHer (bzw. offiziell in der CH lebende) die versuchen einen kupierten Hund zu importieren, da wird nicht der Hund beschlagnahmt (ne dann kommt er ja in ein CH Tierheim), sondern du wirst einfach an der Grenze abgewiesen.

    Wenn du den trotzdem rüber bringst und es kommt raus, dann wird der Hund beschlagnahmt und du darfst Buse zahlen.


    Wenn du so einen Hund dann übernehmen magst, ist das gar nicht so einfach. Meine Trainerin hat einen kupierten (aus einer Beschlagnahmung) Hund und sie brauchte eine extra Bewilligung vom Vetamt.

  • Ja,du musst einen EU- Heimtierpass mitführen.Darin muss unbedingt eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.

    Schweiz und Frankreich?

    Ja, die Tollwutimpfung ist da eingetragen. Nur habe ich z.B. gehört, dass die Tollwut-Impfung, die bei uns 3 Jahre gültig ist, in anderen Ländern nicht anerkannt wird und jedes Jahr zu machen ist.

    Wenn bei uns drei Jahre gelten und bei uns die Impfung gemacht und eingetragen wurde, dann gilt sie überall in der EU so wie es im Ausweis steht. In der Schweiz gilt das auch.

    Bei der Tollwutimpfung lese ich aber sehr oft, dass z.B. Russland die jedes Jahr verlangt obwohl im Impfpass da etwas anderes drinsteht. Und die Leute werden regelmäßig an der Grenze abgewiesen.

    Russland ist nicht in der EU und kann andere Regeln haben.

    Die Schweiz ist auch nicht in der EU, erkennt aber definitiv die hiesigen Impfungen so an, wie sie im Heimtierpass stehen.


    aber es schützt die Hunde davor, dass ihnen ohne Grund Ohren oder Rute abgeschnitten werden, nur damit sie "gefährlicher" aussehen.

    kA, finde ich jetzt nicht fair und unsere deutsche Regelung (nix schnip, schnapp, Schwanz ab) besser. Der Hund kann ja nichts dafür, wenn der Halter ihn verstümmelt.

    Genau das gilt doch in der Schweiz auch. Nur eben noch konsequenter: es ist auch kein "Kupier-Tourismus" möglich.

  • Dass stimmt nicht.

    na ich kann dir ja nur sagen, was wir für eine Auskunft vom Zoll bekommen haben.

    die haben da ganz klar gesagt, Hundefutter, über 20% Fleisch-Anteil zählt als Fleisch und Fleisch (egal in welcher Form) darf pro Kopf nur 1kg eingeführt werden.


    wir hatten ja extra gefragt, ob wir auf Dose, oder Trofu ausweichen können.

    Die meinten, ne, das wäre dann die gleiche Regelung wie wenn wir das eingekochte Fleisch mitnehmen würden.

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