Federlesen - Austauschthread für (Wild-)Vogelfreunde
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Hier ist leider gerade ein Grünspecht mit so einer Wucht gegen das Fenster geflogen, dass er gestorben ist Wisst ihr ob es irgendwen gibt, der evtl. Interesse am Präparieren haben könnte? Der ist noch vollkommen intakt ohne sichtbaren Verletzungen. Ich könnte mir vorstellen, dass man da sonst nicht so leicht ran kommt.
Wenn Du das zufällig mitbekommst: Ich hab hier festgestellt, dass der Vogel schnell stirbt, wenn er nach der Kollision auf der Seite liegt. Sofort auf den Bauch gelegt hat sich hier ein Vogel erholt, dem Blut aus dem Schnabel kam. Ich hätte da nicht gedacht, dass der durchkommt. Kann aber Zufall gewesen sein, ich konnte ja nicht reingucken in den Vogel.
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Hi
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Also ich sags euch, ich hab jetzt eine Odyssee am Telefon hinter mir wegen diesem Grünspecht. Es muss doch Leute geben die sich da auskennen und für sowas interessieren. Oder gibt es da einfach keinen Bedarf?
Ich bekam die Info, dass Lehranstalten den Vogel nehmen dürften und die Präparation in Auftrag geben können, aber die wissen entweder nix oder haben kein Interesse. Von einer Schule bei denen es eine große Vogel-Präparatesammlung gibt, habe ich die Auskunft bekommen, dass bei ihnen diese Sammlung zugehängt wird, weil sich Kinder daran stören würden. Das fand ich irgendwie ziemlich krass und eine unnötige Verschwendung von so tollem Anschauungsmaterial. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das wirklich von den Kindern ausgeht...
Naja die letzte Hoffnung ist jetzt das Naturkundemuseum in München. Der Tierpräparator ist aber gerade krank, also übe ich mich in Geduld...
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Krass, ich drück die Daumen dass sich da noch was ergibt!
Da musste ich gleich mal gucken, wie das in meinem Bundesland (Thüringen) geregelt ist:
ZitatTote Tiere der streng geschützten Arten (z.B. Biber, Fledermäuse, alle Eulenvögel,
Weiß- und Schwarzstorch, Eisvogel, Grünspecht) können der Natur entnommen werden
und müssen danach bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde oder in einem Mu-
seum für Naturkunde, in der Vogelschutzwarte Seebach oder im AZT Ranis abgegeben
werden. Diese Institutionen benötigen für die Präparation solcher Tiere für ihre For-
schungszwecke keine behördliche Ausnahmegenehmigung. Ansonsten ist eine Präpara-
tion von Tieren der streng geschützten Arten (auch für Forschungs-, Lehr- oder Bil-
dungszwecke) grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung der jeweiligen unte-
ren Naturschutzbehörde zulässig
Bei nicht streng geschützten Arten muss der Verwendungszweck schon bei Naturentnahme vorliegen, das hätte ich irgendwie nicht gedacht:
ZitatTot aufgefundene Tiere, die ausschließlich dem besonderen Schutz des Naturschutz-
rechts unterliegen und nicht zu den streng geschützten Arten gehören (z.B. Buchfink,
Kohlmeise, Eichelhäher, Saatkrähe, Dohle, Eichhörnchen, Igel, etc.), dürfen der Natur
entnommen werden, wenn die Tiere für Zwecke der Forschung oder Lehre (z.B. für na-
turkundliche Museen und Hochschulen) präpariert und verwendet werden sollen. Dieser
Verwendungszweck muss allerdings zum Zeitpunkt der Naturentnahme bereits festste-
hen. Eine solche Naturentnahme ist genehmigungsfrei. Andernfalls sind die toten Tiere
in der Natur zu belassen oder an eine behördlich bestimmte Stelle abzugeben.
Ist auf jeden Fall spannend, sich mal damit zu beschäftigen.
Hatte vor paar Jahren schonmal dazu recherchiert, was bei Totfunden zu tun ist (hatte damals hier am See im Gebüsch mehrere tote Füchse gefunden, die aussahen als hätte die da jemand hingelegt... ), ich müsste eigentlich mal recherchieren ob meine Infos diesbezüglich noch aktuell sind 🤔
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Krass, ich drück die Daumen dass sich da noch was ergibt!
Da musste ich gleich mal gucken, wie das in meinem Bundesland (Thüringen) geregelt ist:
ZitatTote Tiere der streng geschützten Arten (z.B. Biber, Fledermäuse, alle Eulenvögel,
Weiß- und Schwarzstorch, Eisvogel, Grünspecht) können der Natur entnommen werden
und müssen danach bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde oder in einem Mu-
seum für Naturkunde, in der Vogelschutzwarte Seebach oder im AZT Ranis abgegeben
werden. Diese Institutionen benötigen für die Präparation solcher Tiere für ihre For-
schungszwecke keine behördliche Ausnahmegenehmigung. Ansonsten ist eine Präpara-
tion von Tieren der streng geschützten Arten (auch für Forschungs-, Lehr- oder Bil-
dungszwecke) grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung der jeweiligen unte-
ren Naturschutzbehörde zulässig
Bei nicht streng geschützten Arten muss der Verwendungszweck schon bei Naturentnahme vorliegen, das hätte ich irgendwie nicht gedacht:
ZitatTot aufgefundene Tiere, die ausschließlich dem besonderen Schutz des Naturschutz-
rechts unterliegen und nicht zu den streng geschützten Arten gehören (z.B. Buchfink,
Kohlmeise, Eichelhäher, Saatkrähe, Dohle, Eichhörnchen, Igel, etc.), dürfen der Natur
entnommen werden, wenn die Tiere für Zwecke der Forschung oder Lehre (z.B. für na-
turkundliche Museen und Hochschulen) präpariert und verwendet werden sollen. Dieser
Verwendungszweck muss allerdings zum Zeitpunkt der Naturentnahme bereits festste-
hen. Eine solche Naturentnahme ist genehmigungsfrei. Andernfalls sind die toten Tiere
in der Natur zu belassen oder an eine behördlich bestimmte Stelle abzugeben.
Ist auf jeden Fall spannend, sich mal damit zu beschäftigen.
Hatte vor paar Jahren schonmal dazu recherchiert, was bei Totfunden zu tun ist (hatte damals hier am See im Gebüsch mehrere tote Füchse gefunden, die aussahen als hätte die da jemand hingelegt... ), ich müsste eigentlich mal recherchieren ob meine Infos diesbezüglich noch aktuell sind 🤔
Ich würde auch vermuten, dass es schon verboten ist den toten Specht überhaupt mitzunehmen, soweit ich weiss ist ein Grünspecht doch streng geschützt?
Man darf ja eigentlich schon sowas harmloses wie Federn von Greifvögeln nicht mitnehmen.
Mich verwundert es irgendwie nicht, dass keiner mehr so richtig Interesse an einem Präparat hat, schon in meiner Jugend war die Tierpräparatsammlung meiner Schule nicht mehr so der Hit, verstaubte in Schränken im Kellerflur. Ich kenne es aus meiner Jugend auch noch, dass da allerlei Getier bei manchen Bekannten zuhause rumstanden (keine Jäger/Jagdtrophäen), heute kenne ich das bei Privatpersonen ausschließlich von Jägern.
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Ich würde auch vermuten, dass es schon verboten ist den toten Specht überhaupt mitzunehmen, soweit ich weiss ist ein Grünspecht doch streng geschützt?
Soll man ihn vor der Terrassentür oder dem Fenster liegenlassen? Es ging hier doch um einen Vogel, der eine Kollision mit einer Fensterfläche nicht überlebt hat. Aber ja, ich denke, wenn man den Vogel draußen "in freier Natur" findet, darf man ihn nicht mitnehmen.
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Auf dem Gelände meines Arbeitgebers gibt es einen 20m hohen stillgelegten und abgedeckten Schornstein. Auf diesem nisten seit vier Jahren Störche. Vor drei Jahren hat sich einer der beiden Störche ein Bein gebrochen, schaffte es noch irgendwie auf den Horst und am nächsten Morgen war er tot. Verblutet, wie sich bei der Obduktion herausstellte.
Ich fragte bei bei der unteren Naturschutzbehörde nach, bekam die Anweisung, dass wir ihn irgendwie bergen und dem Veterinäramt übergeben sollen, damit der Storch obduziert werden kann.
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Also der ist ja zu mir gekommen, auf mein Grundstück
ne ich weiß schon, dass das eine " Grauzone " ist, aber ich habe jetzt positive Nachricht vom naturkundemuseum in München. Die hätten den Vogel gern
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Und vllt. was an dem Fenster machen, dass es besser sichtbar ist?
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Ich hab heut schon brav gezählt - Ihr auch?
Für BY:
Zählen Sie mit bei der Stunde der Gartenvögel!Die Stunde der Gartenvögel vom 12. bis 14. Mai 2023 ist die große Vogel- und Gartenzählung, bei der Sie die Vögel und andere Tiere in Ihrem Garten zählen.www.lbv.deUnd alle anderen:
Stunde der Gartenvögel 2024 - NABUVögel in der Nähe beobachten, an einer bundesweiten Aktion teilnehmen und dabei tolle Preise gewinnen – all das vereint die „Stunde der Gartenvögel“. Jedes…www.nabu.deHaussperlinge und Stare habens mir echt schwer gemacht. Da turnen soviele hier rum, bei dem Gewusel richtig zu zählen, ist gar nicht so einfach.
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Ich mach auch mit.
Bis Sonntag ist ja Zeit.
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