Hund vs.Autofahrerin....rechtliche Frage

  • Als erstes mal ne lagetechnische Erläuterung....

    Dorf, Nebenstraße, Siedlungsende, Ortsausgangsschild.....rechts und links Felder....die Nebenstraße mündet in einen geteerten Feldweg welcher so breit ist, dass gerade mal ein PKW da lang fahren kann. Nach ca.500 m kommt ein kleiner Hügel dann eine Senke, so dass eventueller Gegenverkehr nicht einsehbar ist. Rechts und links dieses geteerten Weges ist noch ein tiefergelegener Graben, kein Fussweg, nix. Dieser Weg biegt irgendwann ab und führt zu Wochenendgrundstücken.....ansonsten rundrum Felder und Kuhwiesen. Am Tag fährt da die Post hinter und vielleicht 7 oder 8 Anwohner.

    Wir und auch andere Leute mit Hunden laufen mit den Hunden gerne dort lang, Hunde im Freilauf, lediglich an diesem Hügel und Senke nehmen wir die Hunde ran oder laufen ein Stück am Rand des Grabens, da ein eventuelles Auto nicht einsehbar ist.

    Ich bin da heute wieder mit meiner Tochter samt den Langnasen dort lang, Hunde im Freilaur...ein Auto kommt, Hunde rangerufen, an die Leine genommen in den Graben gestellt...Auto hat etwas abgebremst und ist freundlich grüßend mit etwa 30 km/h vorbeigefahren....So läuft das normalerweise immer...alles nett und entspannt.

    Hunde wieder abgeleint, weiter gelaufen...kommt wieder ein Auto, Hunde wieder ran, angeleint und zur Seite...meine Tochter war nicht ganz so schnell....nur das Auto hat nicht abgebremst, kurz vor meiner Tochter ne Vollbremsung gemacht, Scheibe runter und fing an, uns anmotzen von wegen Leinenpflicht, öffentliche Zufahrt zu den Grundstücken und wir dürfen da nicht lang, wir hätten sie blockiert, sie muss nicht bremsen...blabla...ich hab sie darauf hingewiesen, dass immer noch Paragraph 1 zur Anwendung kommt, sie uns gesehen hat und wir ja Platz gemacht haben, sie hätte nur etwas abbremsen müssen, dass ein angefahrener Hund auch teuer für sie werden kann, dass ich mir vorsorglich ihr Nummernschild notiert habe und rechtliche Schritte in Erwägung ziehe, da ihr Verhalten Gefährdung im Straßenverkehr ist. Sie pochte auf Leinenpflicht (nein, die haben wir hier nicht) und es haben sie schon ganz andere Leute verklagt und haben verloren, wir hätten dort nix zu suchen.....das alles mit kleinem Kind im Auto, aber gut, Vorbildfunktion steht hier nicht zur Debatte.

    Die Dame hat mich schon mal beinahe umgefahren, als ich mit den Hunden am Rand stand (nicht im Graben, weil der voller Wasser war)....da ist sie so dicht an mir vorbei, dass mich der Seitenspiegel gestreift hat.

    Wie sieht denn das jetzt rechtlich aus? Wer hat recht? Was kann ich anders machen?

  • Wie ist das da beschildert?

    Privatweg?

    Endet das blind, also als Sackgasse?


    Und nur interessehalber:

    Was passiert wenn sich da zwei Autos entgegenkommen?

  • Das ist garnicht beschildert.

    Die Siedlung ist zu Ende und die Strasse geht in diesen geteerten Weg über...da kommt noch das Ortsausgangsschild und das wars. Der Weg endet quasi an einer Kuhweide ....nach rechts geht ein Weg, der nur für landwirtschaftlichen Verkehr frei ist und durch ein kleines Wäldchen führt. Links rum ist weiter geteerter Weg, der als Wanderweg ausgewiesen ist. Auf einer Seite sind dann die Wochenendgrundstücke, andere Seite Feld und Steinbrucht. Dieser geteerte Weg geht in einen unbefestigten Weg über, der ins Nachbardorf führt.

    Ehrlich gesagt, hab ich noch nie erlebt, dass sich da Autos begegnen. Allerdings ist auf einer Seite eine Zufahrt zum Feld, da könnte der Gegenverkehr rein und warten, bis das andere Auto vorbei ist.

  • Recht im Bezug auf was jetzt?


    Grundsätzlich habe ich als Autofahrer gegenüber schwächeren Rücksicht zu nehmen, egal wo ich mich befinde - das sagt die Verkehrsordnung meines Wissens nach auch recht deutlich aus. Selbst wenn sich Leute auf einer privaten Zufahrt befinden, darf ich die nicht einfach umfahren. Wir sind ja nicht im Wilden Westen. |)


    Ist halt die Frage was man daraus jetzt machen will.

  • [...]nur das Auto hat nicht abgebremst, kurz vor meiner Tochter ne Vollbremsung gemacht, [...] sie muss nicht bremsen...blabla...[...}

    Öhm, egal ob sie prinzipiell Recht hat dort oder nicht...aber zu sagen, man müssen nicht bremsen, sondern könne scheinbar irgend wen einfach umfahren, ist versuchte/fahrlässige Tötung....


    Zitat

    da ist sie so dicht an mir vorbei, dass mich der Seitenspiegel gestreift hat.

    Das gab doch bestimmt einen ordentlichen blauen Fleck oder? :D ......


    Ganz ehrlich, ich würde die anzeigen. Ob was draus wird, ist erstmal egal. Soll die Polizei entscheiden. Und wegen der Leinenpflicht soll die erstmal Beweise vorlegen (falls überhaupt). Das hebt aber eben nicht ihr eigenes unmögliches Verhalten auf.

  • so wie du das schreibst, ist es außerhalb einer geschlossenen Ortschaft?


    Bei uns sind die Hauptstraßen ja bessere Feldwege. Dennoch lass ich meine Hunde da niemals frei laufen. einfach weil da die Autofahrer 100 fahren dürfen, dies auch tun und es verdammt uneinsichtig ist.



    Aber, hätte die Autofahrerin deine Tochter angefahren, ich glaube nicht, dass die auch nur eine chance gehabt hätte, euch, warum auch immer, zu verklagen. wohl eher andersrum.



    ich kann solche autofahrer gar nicht verstehen.

    ich als autofahrer stehe in der pflicht, auf verkehrsteilnehmer zu achten, die schwächer sind wie ich und diese dann zu schützen.

    ein Fußgänger IST ein schwacher Verkehrsteilnehmer. Insbesondere, wenn sich dieser auf der Seite der Straße befindet (bei Fußgängern, die den arsch von der Mitte der Straße nicht runter bekommen, finde ich allerdings auch ne frechheit) und es keinen Bürgersteig gibt.

  • ein Fußgänger IST ein schwacher Verkehrsteilnehmer.

    Aber es handelt sich hier ja nicht nur um Fußgänger, sondern um Hundehalter. Damit bist du bei vielen ja schon mal der gesellschaftliche Bodensatz per se und man kann entsprechend mit dir umgehen..... |) Rein psychologisch fühlen sich viele Menschen schon überlegen, wenn sie DIR als Hundehalter was sagen können (ob berechtigt oder nicht, aber ein unangeleinter Hund ist zu 100% für andere ja schon definitiv verboten) und dich entsprechend minderwertig behandeln dürfen.

  • naja, so wie es die TE schreibt, war nur noch die Tochter auf der Straße.

    da sind die Hunde doch eigentlich absolut wurscht.


    wie will die autofahrerin denn bitte der polizei erklären, dass sie ein problem mit den hunden hat und deswegen ein Kind umgefahren hätte.



    Klar haben viele Leute ein Problem mit Hunde(haltern). diese sind es manchmal auch durchaus selber schuld (natürlich nicht alle und viele bekommen einfach nur den angestauten mist wegen anderen ab).

    Aber deswegen kann man kein Kind, oder einen anderen Fußgänger umfahren. Vor allem nicht, wenn die doch noch auf Seite gehen.


    Klar, kann die versuchen mir zu sagen, was ich zu tun oder zu lassen habe als HH. die kann auch gerne versuchen mich minderwertig zu behandeln. zeugt halt von keiner geistigen größe.:ka:

    Aber spätestens wenn die dame eine Straftat begeht (und dann am besten noch mit Fahrerflucht), schlägt das Karma zu

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