Hund vs.Autofahrerin....rechtliche Frage

  • Diana M. ....nein...da ist außer dem Ortsausgangsschild nix. Ich hab schon oft mit meinem Mann debattiert, wie schnell die Autos dort überhaupt fahren dürfen....kein Randstreifen, kein Mittelstreifen, wirklich nur ein geteerter Weg dessen Ränder langsam absacken. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, kein Straßenname....einfach nix.


    bordy Recht in Bezug....kann ich/ wir da weiterhin mit den Hunden laufen, bei Autosichtung zügig die Hunde an die Leine und an den Rand, damit diese langsam vorbei können....müssen die Autofahrer auch etwas Rücksicht nehmen? Wie die Frau uns mitteilte, war sie voll im Recht und wir hätten dort nix zu suchen. Unsere Hunde müssten angeleint sein, ansonsten hätte sie das Recht, diese umzufahren. Was die Leinenpflicht in unserer Gegend angeht, besteht diese nur für Listenhune. ...


    Blessvoss ...ja...der Seitenspiegel, das gab nen Hieb und tat auch ne Weile weh. Damals dachte ich noch, dass das ausversehen war, weil der Weg eben so schmal ist, aber nach der heutigen Situation bin ich mir da nicht so sicher

  • *usostus* Hast Du mal eine Google-Maps-taugliche Adresse? So ganz eindeutig kann ich es mir nicht vorstellen, dazu fehlen mir noch ein paar Infos.


    Der Eindruck "Waldweg" sagt erstmal nichts aus aus.


    Ein Ortsausgangsschild deutet aber schon mal eher auf etwas offizielleres hin. Gibt es da irgend einen Hinweis auf "Privatweg", "Landwirstschaftlicher Weg" etc?

    Oder einmal schauen, wie das mit der Kehr-, Reinigungs- und Räumpflicht auf diesem Weg ist; aus der entsprechenden Satzung kann man auch etwas ableiten, welche "Offizialität" der Weg hat.


    Leinenpflicht kann durch Landes-, teilweise auch Kommunalrecht geregelt sein; da müsste man also auch genau wissen, wo ...


    Nach §25 StVO kann es sein, dass Du auf der Straße laufen darfst. Lt. Urteil sollen Autofahren mindestens 1m Abstand einhalten.


    Ansonsten in einem anderen Forum: http://www.verkehrsportal.de/b…ndex.php?showtopic=116802

  • Nicht Kind...meine Tochter ist erwachsen und war mit ihrem Hund da....sie hat auch nen Collie. Wir machen, wenn sie Spätschicht hat, gerne gemeinsame Runden am Vormittag.

  • Wie gesagt, selbst wenn das kein öffentlicher Weg sein sollte (klingt aber nicht so, solche "Spezialwege" kenne ich auch - die sind im Fall der Fälle halt Forstwege, deswegen darf man da trotzdem laufen) und da Leinenpflicht wäre, darf ich als Autofahrer niemand einfach umnieten. Oder ihm damit drohen. Damit gehts dann auch mal schnell in Richtung Nötigung.


    Ist dann halt die Frage wie weit man da geht. Wenn ihr zu zweit seid ist das schon mal gut, solltet ihr Anzeige erstatten wollen. Häufig hilft es bei solchen Spezialisten auch das Handy raus zu ziehen und zumindest so zu tun als würde man ihr Gepöbel filmen. |)

  • usostus ein PKW darf außerhalb geschlossener Ortschaft 100kmh fahren. Eben für mich ein Grund, warum meine Hunde dort nicht von der Leine kommen und neben mir zu gehen haben. Wenns unübersichtlich ist, ist das verdammt schnell und es kann immer passieren, dass sowohl autofahrer, wie auch HH zu langsam reagieren und dann sind die Hunde unter den Rädern.


    Bei uns dürften die Hunde, von der Gemeinde aus, außerhalb geschlossener Ortschaft ohne Leine laufen.


    Solange diese Straße kein Privatweg ist, es also eine ganz normale Zufahrtsstraße ist, kannst du dort selbstverständlich lang gehen.

    Wenn sie kein Privatweg ist, gehört diese Straße der Gemeinde / der Stadt und ist damit öffentlich.

    Anders sieht es ggf aus, wenn es ein Weg zur Bewirtschaftung ist. dann könnte diese Straße dem Bauern gehören. Dann darf die Dame da aber auch nicht lang fahren.

    Bei nem normalen Privatweg dürfte sie im übrigen dann auch nicht lang fahren, wenn der Weg nicht durch zufall ihr gehört, oder sie die ausdrückliche erlaubnis zur Nutzung dieses Weges vom Eigentümer hat.


    Und nein, sie darf kein Lebewesen einfach so anfahren, nur weil sie das denkt.

    fährt sie deine Hunde an, bist du allerdings aus versicherungssicht, mitverantwortlich am Unfall. Ohne Leine deutlich mehr, wie mit.

  • Weiß nicht, ob dir das etwas nützt:

    Bei uns im Dorf bekam vor Jahren ein Landwirt die Genehmigung, seinen Mastbetrieb um einen Reiterhof mit Ställen (Mietboxen), Reitplätzen und einer Reithalle erheblich zu erweitern. Bedingung war, dass die Reiter (also seine künftigen Mieter) den Hof nur über die Landstraße und nicht über die landwirtschaftlichen Nutzwege anfahren dürfen. Er musste auch eine aufwendige und ausführliche Beschilderung bezahlen.


    Einige Monate nach Inbetriebnahme hat eine Einstellerin mit ihrem Auto über einen solchen Nutzweg abgekürzt und bei Dunkelheit in hohem Tempo einen freilaufenden Junghund überfahren. Sie hat nicht angehalten, aber es gab neben dem geschockten Hundehalter Zeugen, die auch das Kennzeichen notiert hatten.


    Die Dame bekam einen Strafzettel wegen unerlaubten Befahrens eines landwirtschaftlichen Nutzweges und musste den Kaufpreis des Hundes ersetzen.

    Die viel zu hohe Geschwindigkeit war nicht gerichtsfest nachweisbar.

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