Hund vs.Autofahrerin....rechtliche Frage

  • Ach sowas ist mir auch schon an einer ganz normalen Straße ohne Bürgersteig passiert und zwar mit 2 angeleinten Bei Fuss gehenden Hunden. Typ raste im mm Abstand an uns vorbei , als er merkte das ich mich aufregte raste er zurück und schrie mich an es wäre verboten und lebensgefährlich am Straßenrand mit Hunden zu laufen. Ja wo ich denn sonst laufen sollte - garnicht schrie er - die Straße ist für Autos da und er bremst doch nicht für mich, das wäre Behinderung blablabla. Naja kann ich ja hier Zuhause nie mein Grundstück verlassen , gibt nur Straße hier .:ka:

  • mit Verkehr kenn ich mich nicht aus, aber wäre es ne Möglichkeit nen Kurzführer an die Nasen zu machen? Das ihr im Bedarfsfall schneller Zugriff habt?


    Ich drücke die Daumen, dass die Gemeinde euch sinnvoll Auskundt geben kann, dass ihr was in der handhabt.


    LG Newstart

  • Bin ich froh das solche Spezialisten bei mir irgendwie nie anhalten.... ich glaube das wäre meiner Selbstbeherrschung nicht sehr zuträglich.:barbar:Da müsste Dako dann meine Leine halten:pfeif:


    Rechtslage, hier mehr als eindeutig. Egal was an Geschwindigkeit erlaubt ist, es gilt immer nur unter der Annahme optimaler Sicht etc. Der Beschreibung nach ist dort eine nicht einsehbare Senke, da muss ich so fahren das ich rechtzeitig reagieren kann. Bei einem Schumacher mag das 100km/h sein, bei einem Otto-Normal klingt es eher nach Schritttempo.


    Den Treffer mit dem Spiegel, kann man, mit den Aussagen vom jetzigen Zusammenstoß, schon fast als gefährliche Körperverletzung sehen, braucht nur einen spitzfindigen Anwalt und einen passenden Richter. Ansonsten wäre hier fahrlässige Körperverletzung und/oder Fahrerflucht denkbar.

    Das Verhalten diesmal stellt eine Bedrohung dar, ggf. noch eine Nötigung.


    Was du anders machen kannst? Ich würde die Ecke aus Selbstschutz gründen meiden.

    A) ich hätte keine Lust das mich so ein Mensch über den Haufen fährt

    B) Ich hätte keine Lust bei der nächsten Ansprache solcher Art die Beherrschung zu verlieren.

  • Autofahrer haben bei Fußgänger immer zu bremsen.


    Da es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine freilandstraße handelt, müssen Personen am linken Fahrbahnrand gehen. Habt ihr das gemacht dann seid ihr im Recht.

  • Was verstehst du unter Freilandstraße?

    Auf einer normalen Straße ohne Fußweg gehe ich außerhalb von Ortschaften dem Verkeht quasi entgegen...das geht aber auf der "Straße" garnicht....zwei Autos passen da nicht aneinander vorbei...

  • nochmals ich sorry. Ist etwas verwirrend weil ich aus Österreich komme und es ganz andere Namen gibt. Handelt es sich um eine Landstraße, müssen Fußgänger links gehen wenn es zumutbar ist. Neben der straße und wenn das nicht geht, auf der straße links.

  • Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich was unternehme....mein Mann rät zwar dazu, aber da rede ich vorher noch mit meiner Tochter. Wir müssten ja dann Beide losgehen und das ggf.zur Anzeige bringen.
    Ich wollte aber auch wissen, ob ich schon völlig blind und doof durch die Gegend laufe und garnicht merke, wenn ich Blödsinn mache...Hätte jetzt der Großteil jetzt gesagt, dass ich die Straße/Weg nicht betreten darf, die Autofahrerin recht hat und ich im Straßengraben laufen muss, na dann müsste ich die Gassirunden anders planen bzw. umpositionieren.

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