Hund vs.Autofahrerin....rechtliche Frage

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Weg nicht irgendwie gesperrt ist.


    Nirgendwo die Durchfahrt verboten, Anlieger frei , nur landwirtschaftliche Fahrzeuge erlaubt? Kann auch schon viel früher da stehen.


    Wenn die Dame zu den Wochenendhäusern unterwegs war,(die Siedlung oben?) und die wären auch über eine richtige Straße erreichbar, dann hatte SIE dort nichts verloren.

  • aber andererseits wenn es sich um eine richtige Straße handelt darf man sich natürlich nicht so verhalten als wäre man auf einem Wanderweg.

    Aber bei so einer Straße? Ich würde mich echt erkundigen wie das gehabt wird. Sonst zeigst du das an und bist im Unrecht. Wäre auch blöd.

  • Ich glaube (Laie!), dass sowohl Du dort links auf der Straße gehen als auch sie dort fahren darf.

    Ob die Geschwindigkeit zu hoch war, ist kniffelig zu schätzen, und vor allem nachzuweisen.

    Abstand ist lt. OLG-Urteilen besser geregelt (min . 1 m), kann aber ggf. schwierig nachzuweisen sein (abgesehen von Berührungen).

    Zur Tochter: §3 StVO (2a): "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."


    Die Hunde solltest Du aber unter Kontrolle haben.


    Ansonsten liest Du bitte einmal den bereits oben von mir verlinkten Thread genau durch ;)

    http://www.verkehrsportal.de/b…ndex.php?showtopic=116802


    vielleicht hilft Dir das ja weiter :regenschirm2:

  • Diana....ich schwöre es dir...da ist nix...ich hab da selber schon x Mal geguckt, weil ich schon immer mal wissen wollte, wie dort überhaupt die verkehrsrechtliche Situation ist in Sachen Geschwindigkeit. Diese Strasse in der Siedlung, da muss man 30 fahren und dann kommt das Ortsausgangsschild und das wars. Wo sich der Weg gabelt, ist die eine Richtung nur für landwirtschaftlichen Verkehr frei, wobei da die Bewohner der Wochenendgrundstücke auch gerne durchdonnern und dann im Wäldchen ihre Garten-und Küchenabfälle entsorgen. Da hat mein Mann mal Anzeige erstattet, weilihn ein Autofahrer im Wäldchen auch mit dem Außenspiegel erwischt hat. Da war die Sachlage aber klar...zumal man da nicht mal schnell in den Stromzaun oder den Wald springen kann.


    Einstein....eine Straße wäre für mich zumindest mit Seitenmarkierung versehen oder ein Schild, dass da auf Gegenverkehr zu achten ist oder meinethalben Eingbahnstraße, weil eben 2 Autos nicht aneinander vornbei kommen oder dass da Wildwechsel ist....Schweine und Rehe rasen da sehr oft drüber. Da ist aber rein garnix. Wenn die Felder gemäht werden und die Zugmaschine mit Hängern dort stehen, ist für ein Auto kein Durchkommen. Die Bewohner der Wochenendhäuser müssen dann über einen Schotterweg ins Nachbardorf.


    anymouse....den Link lese ich mir gleich durch.

    Hunde waren unter Kontrolle...Auto gesehen, Hunde rangerufen, Leine dran und zur Seite. Meine Tochter war halt nur zwei Schritte langsamer als ich und nicht ganz so schnell mit ihrem Hund von der Straße runter. Etwas gebremst und die Frau hätte entspannt durchfahren können.

  • Wenn das Auto mittig fährt, wirds schwierig und Gegenverkehr geht nicht. Mit Vollspeed würde ich da nicht durchfahren, sofern da Jemand langläuft, mal von ab-oder angeleinten Hunden abgesehen. Drum nehme ich die Hunde ja sofort ran, wenn ich ein Fahrzeug sehe oder höre und hüpfe in den Graben, damit die dann ungehindert durch können.

    Naja...ich frag halt mal bei der Gemeinde nach...mal sehen, was die dazu sagen.

  • Ich habe jetzt nur mal dich, stellvertretend für alle markiert.


    Ich habe nix anderes geschrieben.

    Man DARF dort 100kmh fahren.

    Das man seine Geschwindigkeit an Straße, Wetter, Licht Verhältnisse, eigenem können, ect pp anzupassen hat ist immer und überall so. Völlig egal ob man auf einer Autobahn, inner, oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft fährt, oder sonst wo.


    Die Frage, was man dort fahren darf ist und bleibt 100kmh,es sei denn, ein straßenschild sagt etwas anderes.

    Genau so, wie mann 50 kmh innerhalb einer Ortschaft fahren darf. (erst einmal, es sei denn.....).

    Was man laut straßenverkehrsordnung fahren darf hat überhaupt nix damit zu tun, was man fahren kann.


    Und bevor jetzt jemand in die andere Richtung meckern will :

    Ja, ich weiß es gibt auch eine Regelung dafür, die verhindern sollte, dass man ohne triftigen Grund zu langsam unterwegs ist.

    Aber auch hier ist es ein eigenes, persönliches empfinden was man als zu langsam empfindet.

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