Hund vs.Autofahrerin....rechtliche Frage
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Mit Vollspeed würde ich da nicht durchfahren, sofern da Jemand langläuft, mal von ab-oder angeleinten Hunden abgesehen.
Sehe ich genauso. Habe keine Ahnung wie das rechtlich genau ist, aber wenn ich mir vorstelle ich knicke zB mit dem Fuß um und falle hin und die Nörgelgrete fährt mich dann über den Haufen, das wäre wirklich Wild West. Auch eine Oma mit ihrem Rollator darf sich doch mal außer Haus aufhalten und wenn die nicht zügig in den Graben spurtet, muss ich als Autofahrer halt mal warten. Finde das unmöglich euch derart anzupflaumen. Wobei ich sowas nicht anzeigen würde, wäre mir zu blöd, denn anscheinend ist es nicht sicher, dass ich dadurch bei meinem Gegenüber Einsicht erreiche. Dann lieber beim nächsten Sichtkontakt freundlich lachen und winken. Der Klügere gibt nach.
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Mein Mann meinte auch, als ich ihm das erzählt habe, dass ich die Dame anzeigen soll...wir waren ja immerhin zu Zweit, also hätte ich ne Zeugin. Aber ich will hier nicht gleich mit Polizei lospoltern, hab allerdings auch keine Lust, dass wir nochmal fast umgefahren und angefaucht werden, obwohl ein leichtes Abbremsen schon gereicht hätte, dass wir komplett alle an der Seite gewesen wären. So eilig kann sie es ja nicht gehabt haben, sonst hätte sie nicht ewig mit uns debattiert.
Alternativ zur Anzeige kannst du den Vorfall erst mal nur für dich protokollieren. Mit Datum, Uhrzeit, Zeugen usw..
Wenn die Dame dir noch mal schräg kommt, kannst du das verwenden.
Zur Frage, wer darf was: Es ist augenscheinlich eine Straße. Eine Straße, die von Autos genauso benutzt werden darf wie von Fußgängern. Wie zu gehen ist, steht in der StVO.
Und auch wenn ihr euch nicht korrekt verhalten habt (was vermutlich der Fall ist und regelmäßig vorkommen dürfte), dann hat trotzdem kein Autofahrer das Recht euch von der Straße zu schubsen.
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"> Hier der geteerte Weg.... Und hinter diesem Hügel im Hintergrund ist nochmal ne Senke... da sieht man nicht, wenn was kommt.
Bei deiner Beschreibung hätte ich es mir anders vorgestellt - so Wege zwischen Ortschaften vor Wochenendgebieten haben wir auch; man denkt, man fällt vom Rand der Erde ab. Diese sind dann aber entsprechend geschildert mit 20 oder 30 max. und unwegsamens Gelände, Vorsicht Gegenverkehr, eingeschränkter Winterdienst etc.
So wie auf deinem Foto jetzt, sehen bei uns (Nds.) die typischen Landstraßen jedoch alle aus, die um die Ortschaften drumherum herum verlaufen.
Heißt: Landstraße 100, dann zwei Möglichkeiten
a) gerade aus aufs Ortschild zu und durch den Ort durch, dann 50
oder b) rechts abbiegen, um den Ort herum, dann weiter 100.
Diese Straßen der Klasse B. sind dann genauso wie dein Foto
- geteert,
-kein Fußweg
-nicht breit genug, dass 2 Autos mit 100 an einander vorbei können
-rundherum Felder, Wald, Wiese, entsprechend landwirtschaftlicher Verkehr und auch Fußgänger
- aber
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Mal sehen, ob es klappt.
Da bin ich aufgewachsen.
Orange ist die Ortschaft, vorher kannst du rechts ab (blau) und den Ort umfahren, mit 100.
Aufzupassen hast du trotzdem und deine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Denn es kommen Spaziergänger aus der Siedlung (großer Kreis) oder Landwirtschaft aus den Feldwegen (kleiner Kreis*) und die Wege sind alle abschüssig (Pfeil).
Der eingekreiste* Feldweg war besonders mies, weil die Traktoren da echt hochgeschossen sind, wie sonst was. Und da am Pfeil war es für uns Kinder super mit Inlinern und Rädern zu befahren, gerade weil man die ganze Strecke als Rennstrecke frei hatte - sprich, wir sind da auch wie die Irren lang gebrettert - man hat sich darauf verlassen, dass die wenigen Autos schon Acht geben und langsamer werden und wenn Trecker kamen, ist man zur Seite gesprungen
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Hunde waren unter Kontrolle...Auto gesehen, Hunde rangerufen, Leine dran und zur Seite. Meine Tochter war halt nur zwei Schritte langsamer als ich und nicht ganz so schnell mit ihrem Hund von der Straße runter.
Wie auch immer oder was auch immer das jetzt ist, keiner hat das Recht damit zu drohen, euch anzufahren!
Ich darf auch keinen Fußgänger umnieten, bloß weil er bei rot über die Ampel geht.
Ich würde bei der nächsten Begegnung mit der Dame das Handy zücken und ihr zeitgleich mit einer Anzeige drohen.
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Ich würde jetzt schon zur Polizei gehen und die Vorfälle schildern. Dass sie dich schon einmal mit dem Spiegel erwischt hat und jetzt auch noch gedroht hat. Die Polizei wird dir dann schon entsprechend Rat geben, ob das schon zu einer Anzeige reicht und aussichtsreich ist. Davon kommen darf man so eigentlich nicht
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Als Autofahrer hat die Dame die gesetzliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme und haftet nach dem Kfzhaftpflichtgesetz in vollem Umfang für Schäden, die sie verursacht. Dieser Verpflichtung zur Rücksichtnahme ist sie nicht nachgekommen, als sie dich mit dem Spiegel gestreift hat und weitergefahren ist (Unfallflucht und Körperverletzung).
(Und da erzähl mir keiner, dass sie das nicht gemerkt hat )
Als Autofahrer hast du inzwischen eigentlich immer und überall die A...karte, denn schon allein durch die Inbetriebnahme des Kfz stellst du eine potenzielle Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer dar. Insofern würde ich an Stelle der betreffenden Dame gaaaanz kleine Brötchen backen.
Mein Mann (seit 20 Jahren in der Versicherungsbranche) sagt, wenn dir der Ärger nicht zu viel ist, zeige sie an. Das kann den Führerschein kosten, was diese Fahrerin gemacht hat. Das Auto als Waffe (Mit dem Spiegel touchiert) zu verwenden kann anzeigen, dass man charakterlich ungeeignet ist, ein Kfz zu führen .
(Ich persönlich würde übrigens immer erst den Hund von der Strasse bekommen wollen, bevor ich auf solchen Strecken selbst Platz mache... der Hund zählt eben als Sache, ich dagegen werde (hoffentlich) nicht so schnell aufs Korn genommen und es würde deutlich härter bestraft, d.h. die Hemmschwelle bei militanten Rechthabern im Auto ist höher, einen Menschen über den Haufen zu fahren.)
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