Hundesteuer / Marke / leben im Ausland
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Ich bin noch nie kontrolliert worden . Unsere Gemeinde gibt auch nur einmal im Hundeleben eine Marke aus und die bammeln an meinen Schlüsselbund, am Hund wäre mir das zu umständlich. Ich wüsste jetzt nicht mal welche Marke meinem aktuellen Hund gehört
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- einfach so, weil man grad mal kontrollieren will, vor allem im Frühjahr wenn mit mehr Leuten in der Landschaft und dadurch größerem Konfliktpotential zu rechnen ist
- in leinenpflichtigem Gebiet häufiger, besonders häufig im Umkreis der Hundewiese
- definitiv täglich, wenn grad eine neue Regelung in Kraft tritt
- wenn ein neuer Kollege vom OAmt eingearbeitet wird, dann besonders gründlich mit Markenkontrolle, Tütenkontrolle, Frage nach Rasse, Auslesen des Chips (Thüringen - Chippflicht) und Überprüfung der ordnungsgemäßen Meldung von Chip und Haftplficht per Telefonat im OAmt (auch thüringenspezifische Regeln)
Wobei viele Kontrollen an "unauffälligen" Hundehaltern vorbeigehen und nur die kontrollieren, die sich z.B. nicht an eine Leinenpflicht halten, oder Hündinnenbesitzer, die aus der Ferne betrachtet einen Haufen liegengelassen haben könnten.
Und sind das dann die gleichen Leute, die Strafzettel fürs Falschparken verteilen? Also wenn ich z.B. in der Stadt unterwegs bin und der Mitarbeiter der Polizeibehörde (also bei uns gibt es so keinen Ordnungsamt, sondern eine Polizeibehörde. Fahren mit Autos mit gelbem Warnlicht durch die Gegend und tragen Pfefferspray statt ner Knarre) nicht nur die Parkscheine kontrolliert, sondern auch noch die Steuermarke und Tüten?
Wahrscheinlich wird es in einer Großstadt schwierig sein, diese Frage zu beantworten. Aber in meiner ehemaligen Kleinstadt gab es genau einen Typen vom Ordnungsamt, der Falschparker aufgeschrieben hat. Den kannte man
Und auch jetzt in einer 300.000 Stadt kenne ich die meisten Mitarbeiter der Polizeibehörde.
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Ich verstehe das Problem nicht .
Da du dann ja von einem Land ins andere reist muss der EU Pass dabei sein wo du als Besitzer drin stehst.
Da unterscheidest du dich nicht von normalen Touristen die aus dem Ausland kommen.
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Ich wohne im Ausland und bin in Dland noch nie gefragt worden wegen irgendwelcher Steuermarkem und ich bin viel in Dland.
Wenn doch, würde ich einfach meinen Personalausweis vorzeigen (den sollte man eh immer dabei haben, der ist ja nur Kreditkartengross) in dem steht ja "Wohnsitz ausserhalb Dland".
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Und sind das dann die gleichen Leute, die Strafzettel fürs Falschparken verteilen?
Grundsätzlich ja. Es ist dasselbe Personal.
Und auch in der Großstadt ist es nicht so schwer, die irgendwann zu erkennen, jedenfalls nicht, wenn man in so "lukrativer" Falschparker-Gegend wohnt wie ich.
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Da du dann ja von einem Land ins andere reist muss der EU Pass dabei sein wo du als Besitzer drin stehst.
Da unterscheidest du dich nicht von normalen Touristen die aus dem Ausland kommen.
Okay, ich versuche es noch einmal zu verdeutlichen:
Nehmen wir mal folgende Situation an: Ich bin in Deutschland. Ich habe grade noch etwas im Haus zutun, aber die Fellnase will raus. Also drücke ich meiner Mutter die Leine in die Hand und schicke sie los. Jetzt wird sie kontrolliert. Den EU-Heimtierpass hat sie eh nicht mit, macht ja auch keinen Sinn. Könnte ja verloren gehen.Jetzt wird sie kontrolliert, hat keine Steuermarke. Ihr sagt jetzt, dass es kein Problem ist. Kann man ja klären: Hund gehört Sohn, Sohn wohnt im Ausland. Punkt, fertig, aus.
Spätestens dann, wenn ein Bußgeldbescheid (wenn nicht gleich sogar wg. Steuerhinterziehung ein Strafverfahren) kommt, ist man in der Beweislastumkehr. Und die Behörde kann dann behaupten, dass der Hund, der an diesem Tag gesehen wurde nicht der Hund ist, der mir gehört.
Wenn doch, würde ich einfach meinen Personalausweis vorzeigen (den sollte man eh immer dabei haben, der ist ja nur Kreditkartengross) in dem steht ja "Wohnsitz ausserhalb Dland".
Als deutscher Staatsbürger muss man den Ausweis ja nicht mitführen. Als ich diesen Sommer mit dem Hund rausgegangen bin, dann war es in der Regel im T-Shirt in dem ich geschlafen habe, hab eine Jogginghose und meine Crocks angezogen und außer meiner Uhr und ein paar Kotbeuteln hatte ich nichts mit. Die Steuermarke hängt bei mir übrigens an der Leine am Griff und nicht am Halsband. Da würde ich nicht einmal dran denken, irgendeinen Ausweis mitzunehmen.
Und ich wohne zwar in einer Einfamilienhaus-Siedlung, aber gerade bei uns ist die Polizeibehörde ständig unterwegs, genauer gesagt ein Typ der herumfährt und Fahrzeugen ohne Anmeldung einen orangen Punkt auf die Windschutzscheibe klebt oder Leute aufschreibt, die entgegen der Fahrtrichtung stehen oder bei denen der TÜV abgelaufen ist. Alles, was keine Sau stört oder interessiert.
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Ich verstehe irgenwie dein Problem nicht. Dann nimm doch irgendeine Bescheinigung mit, die bestätigt, daß du im Ausland wohnst samt Hund, wenn du unterwegs bist.
Dafür wirds doch irgendwo Platz haben, Handy und Schlüssebundl müssen ja auch untergebracht werden.
Und ja, bei uns könnte es dir passieren, daß du kontrolliert wirst. Und ich wohne ländlich.
Hier gibt es eine mobile Truppe vom Ordnungsdienst, die regelmäßig duch Stadt und Land fährt.
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na wenn so viel Angst davor ist kontrolliert zu werden und in der Beweislast zu stehen und einem dann eh nicht geglaubt wird....
Mach ein gassibag wo kotbeutel und eu-pass drin sind und derjenige der raus geht nimmt den mit, das wenn kontrolliert wird man es vorzeigen kann. Wo ist da das Problem?
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Dann drück halt demjenigen der mit dem Hund geht ne Kopie des EU Ausweises in die Hand.
Da muss man doch nun keine Arie draus zaubern.
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Spätestens dann, wenn ein Bußgeldbescheid (wenn nicht gleich sogar wg. Steuerhinterziehung ein Strafverfahren) kommt, ist man in der Beweislastumkehr. Und die Behörde kann dann behaupten, dass der Hund, der an diesem Tag gesehen wurde nicht der Hund ist, der mir gehört.
Da kommt erst mal ein Anhörungsbogen, denn egal wie der Vorwurf lautet, der Beschuldigte hat immer das Recht, sich zur Sache zu äußern. Auf diesem Anhörungsbogen gibt deine Mutter an, mit dem Hund des im Ausland lebenden Kindes unterwegs gewesen zu sein. In 99,9% der Fälle ist es damit erledigt.
Im Fall, dass es nicht erledigt ist, behauptet das Amt vielleicht: das war ein anderer Hund. Ist unwahrscheinlich aber sicher nicht unmöglich.
Dann gebt ihr das Ganze an einen Anwalt und der erklärt dem Amt, dass ihr keineswegs beweisen müsst, dass ein nicht existierender Hund bei deiner Mutter angemeldet sein sollte, wenn es doch offensichtlich einen existierenden Hund des im Ausland lebenden Kindes gibt, der zur fraglichen Zeit samt Kind zu Besuch war.
Wirklich. Du machst dir zu viele Gedanken.
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