Beratungsresistenter HH tyrannisiert andere
- Crocuta
- Geschlossen
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Dafür, daß er sich bedrohlich benimmt, anderen Menschen gegenüber.
Lt. dem Geschriebenen hat er das erst getan, als die TE ihrerseits etwas ausser Kontrolle geraten zu sein schien (dass er vorher auch nicht gerade nett war, spielt keine Rolle). Hier ist die TE recht ehrlich, also gehe ich davon aus, im Zweifelsfall im RL auch, sie wird sich nicht zu einer anderen Darstellung hinreissen lassen.
Und dann - davon gehe ich sehr überzeugt aus - wird das eher so gewertet, dass er Schlimmeren Einhalt gebieten wollte. Um was wetten wir, auf der einen Seite 2 Zeugen, auf der anderen Seite 2 Zeugen ... Auf der einen Seite ein Hund ungesichert, bei dem offensichtlich noch kein Beissvorfall aktenkundig ist (nur sein Drohverhalten stört). Auf der anderen Seite ein Hund mit Mauli, was als Eingeständnis zu seiner Gefährlichkeit gewertet wird ... Viel Glück.
Macht nur ...
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Hi
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Ich habe ja eine hochgradige Allergie gegen Leute, die ihre Hunde einfach so in andere reinbrettern oder sie rumpöbeln lassen.
Der beschriebene Fall würde mich daher auch extrem nerven - aber:
- Besteht in dem Gebiet Leinenzwang?
- Gab es mindestens 1 verletzten Hund? (Verletzt im Sinne von "musste in die Tierklinik")
Wenn Nein, würde ich zwar das OA über das rücksichtslose Verhalten informieren, von einer Anzeige aber absehen. Man macht sich da schnell lächerlich, wenn man von "Angriffen durch 2 Schäferhunde" spricht, dann aber keinerlei Verletzungen vorweisen kann. Wenn ein Schäferhund angreift, gibt es nämlich mehr als Kratzer.
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Nachtrag:
Ich hab zwei Polizisten in der Familie, zwar bei der Kripo, aber die haben auch mal als Streifenschupos angefangen.
Bei Rat und Tat sind sie mir immer sehr hilfreich.Dann frag sie doch mal ganz konkret, wie das genau aussieht, wenn Deine Kriminalisten sich ihrerseits bzw. Begleiterin einer potentiellen Bedrohung gegenüber gestellt sehen. Ob sie sich dann mal aufbauen dürfen oder eher nicht. Klar, die machen sich klein, gehen dann einfach
Nein, nein, egal, wie es bei den anderen Hörensagen-Fällen auch gewesen sein mag ... bei dieser Schilderung ... Man kann es ja versuchen, steht ja jedem frei. Aber es wird nichts dabei rum kommen. Und von vielen der ersonnen Massnahmen rate ich ab.
Gebe den Rat, sich auf jeden Fall juristisch beraten zu lassen (nicht im DF Forum), damit man sich keinesfalls seinerseits mitten in die Vollen tritt.
Edit: Ach ja, was macht Du, wenn man Deinem Hund Schläge androht ... Also ich komm nicht drauf
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Es geht nur um die Bedrohung - alles Andere ist quasi NIX - das OA kann man nur informieren wenn man den HH "kennt" und wenn man den Namen nicht weiß "kennt" man ihn halt nicht.
Aber es wird nichts dabei rum kommen.
Doch wird es - da braucht's auch keine juristische Beratung... die Polizei ist dafür zuständig wenn man bedroht wird!
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Es geht nur um die Bedrohung - alles Andere ist quasi NIX - das OA kann man nur informieren wenn man den HH "kennt" und wenn man den Namen nicht weiß "kennt" man ihn halt nicht.
Aber so, wie ich das verstanden habe, hat die Gegenseite doch wohl auch nicht damit gespart. Und er kann sich gut damit rechtfertigen, dass er darauf reagiert hat. Denn er ist ja erst körperlich dazu gekommen, als die TE bereits explodierte, vorher nicht. (Und ganz klar darf er das seinerseits als Bedrohung werten, je nachdem wie das ausgesehen hat. Die TE hat es nicht konkretisiert, aber erahnen lassen, dass es alles andere als harmlos gewirkt haben wird).
Was soll das werden, sich gegenseitig die Bedrohungen und Beleidigungen anzeigen? Und das auch noch, wenn es vll. so gewertet werden könnte, dass die TE zuerst Drohungen ausgesprochen hat. Erinnere noch mal dran, dass sich hier 2 zu 2 Zeugen gegenüber stehen.
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Ich finde die Unterhaltung über den armen bedrohten Polizisten ja echt spannend, aber war das Thema nicht eher ein HH (egal welcher Beruf) der mit seinen Schafis und seinem Verhalten einen kompletten Park/Wiese/Gegend in die Mangel nimmt?
Und egal ob Polizist oder Zahnarzt, Gewaltandrohungen sind immer illegal und auch durch vorheriges Verhalten anderer nicht zu legitimieren.
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Aber doch nicht bei gegenseitigen, lautstarken Streitigkeiten, bei denen ein Wort das andere gibt und die verbale Drohung "Ohrfeige" (die nicht ausgeführt wurde) auf eine lautstarke Auseinandersetzung folgte und die man sicherlich als Folge des Austickens der TE werten könnte (zumindest in der Nachbetrachtung).
Ich meinte damit ja nur, falls es zukünftig zu einem Angriff, Beleidigung oder Bedrohung kommen sollte, wäre das Filmen eben ein mögliches Mittel. Und falls in dem Gebiet Leinenpflicht herrscht und sich der Halter partout nicht daran hält, wäre das ein Punkt, der beim OA angeführt werden kann.
Leider gab es in meinem Wohngebiet ja nicht erst einmal den Fall, dass ein HH die Umgebung tyrannisiert, andere verbal bedroht, belästigt, beleidigt und sich nicht an Regeln (Leinenpflicht z.B.) gehalten hat. Leider hat sich zunächst in vielen Fällen niemand so recht getraut, irgendetwas dagegen zu unternehmen (weil keiner petzen wollte, weil sie Angst vor dem Halter hatten, weil vermeintlich Aussage gegen Aussage gestanden hätte etc.) - bis es dann halt Bisswunden und Schlimmeres gab.
UND man hat mit dem Filmen auch einen guten vorbeugenden Effekt bei manchen Leuten. Wenn sie wissen, dass sie gefilmt werden, reißen sich manche plötzlich doch noch zusammen, können ihre Hunde anleinen, sprechen zur Abwechslung mal weder Drohungen noch Beleidigungen aus. Funktioniert nicht immer aber erfahrungsgemäß zumindest sehr gut bei manchen. Sprich, man muss die Aufnahmen ja nicht abschicken, wenn es keinen Grund gibt.
Ich hab wirklich keine Lust auf Überwachungsstaat oder auch einfach nur darauf laut "Ich filme" zu sagen. So überhaupt gar keine Lust auf den Mist. Aber es ist nunmal ein Hilfsmittel, das funktionieren kann - entweder als Hilfsmittel oder aber als Beweismittel FALLS es nötig wird.
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- Besteht in dem Gebiet Leinenzwang?
Das ist eigentlich egal, ob da Leinenzwang besteht oder nicht. Kein Hund hat bedrohlich knurrend vor einem Menschen zu stehen.
Gerade bei uns in NRW ist das schon Grund genug, um richtig Ärger zu bekommen.
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Womit ER sich rechtfertigt ist wurscht - das ist alles "Gemenschel" aber jemandem Schläge androhen ist genau "Ende der FahnenStange" und dafür ist die Polizei zuständig.
Da braucht man doch gar keine Skrupel zu haben - man geht zur Wache und zeigt die Bedrohung an - fertig!
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Ich finde die Unterhaltung über den armen bedrohten Polizisten ja echt spannend, aber war das Thema nicht eher ein HH (egal welcher Beruf) der mit seinen Schafis und seinem Verhalten einen kompletten Park/Wiese/Gegend in die Mangel nimmt?
Hier spricht keiner von "einem armen bedrohten Polizisten", nicht einmal im Ansatz. Wenn überhaupt, dann wäre das Verhalten der TE gegenüber der Begleiterin als Bedrohung interpretierbar.
Und es spielt keine Rolle, wo dieser Mensch, der zufälligerweise auch eine Ausbildung als Polizist macht, seinen Hund frei laufen lässt und was der Hund dann getan hat (von einer generellen Leinpflicht war nirgendwo die Rede, nur, dass viele nicht wollen, es nicht gerne sehen, dass dieser Hund frei läuft. Würde es eine geben, wäre das sicherlich erwähnt worden). Und von in die Mangel nehmen einer ganzen Wiese, kann mitnichten gesprochen sein. Solches ist weder aktenkundig, noch hätte die TE das so beschrieben. Das denkst Du Dir gerade mal so aus.
Und Du befindest Dich im Irrtum, natürlich lässt sich eine Bedrohung legalisieren, denn Du darfst Deinerseits auf die Bedrohung eines anderen reagieren und davon spreche ich. Du darfst sogar reagieren, wenn Du einen anderen Menschen als bedroht wahrnimmst. In diesem Falle die Begleiterin.
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