Beratungsresistenter HH tyrannisiert andere

  • Also ich bin etwas verwirrt, muss ich zugeben. :ugly:


    Der Mann steht im Fokus, hauptsächlich wg. dem Verhalten seines Hundes gegenüber des Hundes der Bekannten in der Vergangenheit, bei dem es zu Verletzungen kam (diesmal, als die TE dabei war, aber nicht). Ebenso aus der Vergangenheit, das Verhalten seines Hundes gegenüber Hunden von Bekannten der TE und der Bekannten aus der Vergangenheit (welches nie gemeldet wurde, von keinem?).


    Aktuell hat der Hund des Mannes hat einen Scheingriff gestartet, zu Verletzungen ist es nicht gekommen. Daraus resultierten Streitigkeiten, die vorrangig durch die Frau/Begleiterin mit körperlicher Nähe betrieben wurden, der Mann ruhiger und aus Distanz. (Die Frau, die offensichtlich keine weitere Überlegung zur Anzeige wert ist, also im Vergleich zum Mann?)


    Von einer (generellen) Leinenpflicht, die verletzt wurde, habe ich nichts gelesen (ist ja auch überall anders geregelt) und soweit ich informiert bin, gibt es in vielen Bundesländern diese generelle Anleinpflicht nicht, dass man seinen Hund anzuleinen hätte, wenn ein angeleinter Hund entgegen kommt.


    Aktuell wurden bei diesen lautstarken Auseinandersetzungen nicht Mensch, nicht Tier verletzt. Mir ist noch nicht zu Ohren gekommen, selbst wenn die Polizei vor Ort gewesen wäre und das "geschlichtet" hätte, so etwas würde rechtliche Folgen haben :ka: Was für eine Handhabe sollte das denn sein? Das verläuft doch im Sande.


    Lese hier so oft (aus Presse & Co.), selbst dann, wenn ein Hund schlimmstens verletzt wird, manchmal sogar an den Folgen oder direkt vor Ort stirbt und keine Kontaktdaten ausgetauscht wurden, wird das nicht weiter verfolgt. Und hier sollen das auf einmal alles gehen? :???:


    Dazu sind die Staatsorgane nicht gedacht und das sehen sie in einem solchen Umfang auch nicht vor. Die gehen davon aus, dass man einiges noch eigenverantwortlich regeln kann.


    Du darfst dann auch ohne die Zustimmung der Betreffenden filmen, weil in dem Moment dein Recht auf Beweise höher gewertet wird als die Rechte der Angreifer.

    Aber doch nicht bei gegenseitigen, lautstarken Streitigkeiten, bei denen ein Wort das andere gibt und die verbale Drohung "Ohrfeige" (die nicht ausgeführt wurde) auf eine lautstarke Auseinandersetzung folgte und die man sicherlich als Folge des Austickens der TE werten könnte (zumindest in der Nachbetrachtung). :ka:


    Eben das, aufgrund der technischen Möglichkeiten, ein jeder gleich alles aufnimmt, was ihm quer kommt, ist jetzt zwar hochaktuell im Kurs, aber die Staatsorgane beginnen bereits damit, sich dagegen zur Wehr zu setzen, bzw. zu überlegen, wie man ein Abwehr vernünftig umsetzt.


    Hier in CH (oder wars D ?) überlegen sie also z.B. gerade, den sog. Dashcamern, die jedes Fehlverhalten (und kleinere Verstösse) zur Anzeige bringen, weil sie sich über den Verursacher geärgert haben, schnellstens Einhalt zu gebieten. Vermutlich, indem ihnen selbst eine Strafe aufgebrummt wird, wenn sie derart die Behörden beschäftigen (müsste ich jetzt noch mal recherchieren).


    Anders, sähe es natürlich bei echten Straftaten aus, Bankraub, klar, den darf man filmen. Und hätte der Hund wirklich gebissen (was dann wohl wieder eine Ordnungswidrigkeit wäre und keine Straftat), die Hunde natürlich auch und wenn ein bisserl Mensch drauf ist, dann wäre er halt unkenntlich zu machen. Hätte der Mann tatsächlich geohrfeigt, das vermutlich dann auch (aber drauf verlassen würde ich mich nicht).


    Wie das alles dazu berechtigen soll, auch bei einem Polizisten, den Ausbilder zu informieren? Nach dem Motto: "Wissens, Herr AG, wie sich ihr Schüler draussen benimmt?" Solang keiner zu Schaden gekommen ist, nicht einmal aktuell ein Hund, sehe ich hier gar nichts. Und um die "Sünden der Vergangenheit" hätten sich jene kümmern müssen, bei denen dann tatsächlich Schaden entstanden ist. Haben sie aber (wohl) nicht gemacht. Und ich gehe davon aus, dafür hatten sie alle einen Grund.


    Nachträglich was aus der Vergangenheit zu sammeln, das halte ich für aussichtslos. Gegen wen Unterschriften zu sammeln, halte ich für sehr, sehr bedenklich ...

    Man könnte höchstens darauf warten, dass sich in der Zukunft tatsächlich ein Beissvorfall ergibt, und den müsste ein Betroffener Halter dann dem OA melden.


    Und irgendwie macht mir das Angst ... wenn ich das alles lese ... holla die Waldfee ...

  • Eigentlich sollte man den Beruf nicht hinterfragen und berücksichtigen, denn jeder Mensch sollte sich benehmen.

    Bei Fehltritten sollte jeder gleichermaßen belangt werden.

    Der jeweilige Beruf sollte nicht vor Strafe schützen.

    Es ergibt sich nur die Frage, ab wann und wie ein Nichtbenehmen einer Strafe würdig ist und wer die Massnahmen sowie welche dazu ergreifen darf. Jemanden mit einer Unterschriftenliste bei seinem AG anzuschwärzen, das könnte einem ordentlich, aber so etwas von ordentlich um die Ohren fliegen ... Denn dagegen kann man sich wirklich wehren und dazu braucht auch keiner mehr nachträglich Beweise sammeln, die liegen dann sauber vor.

  • Es ergibt sich nur die Frage, ab wann und wie ein Nichtbenehmen einer Strafe würdig ist und wer die Massnahmen sowie welche dazu ergreifen darf.

    Solange man nicht zur Selbstjustiz greift, entscheiden das andere Menschen.

    Es gibt sowohl in der CH, als auch in Dland die Gewaltenteilung.


    Ich empfinde es als durchaus in Ordnung wenn ich mich bedroht und belästigt fühle und andere mich in gefährliche Situation bringen durch ihr Handeln, dass man dies bei OA/Polizei melden und zur Anzeige bringen darf.

    Wie damit weiter verfahren wird und ob diese Anzeige konsequenzen hat für die andere Partei, das obliegt nicht mir.

  • Was für eine Handhabe sollte das denn sein?

    Das ist eine Bedrohung von Mensch unbd Tier.

    Wenn ein Hund, noch dazu ein großer Hund, vor mir steht in bedrohlicher Absicht, sprich, mit aufgestellter Bürste und gefletschten Zähnen und mich und meinen Hund somit am Weitergehen hindert, dann ist das eine Bedrohung hoch drei!

    Und sowas sollte man anzeigen. So rücksichtslos hat sich niemand zu benehmen und schon gar niemand, der Polizist ist.

  • Du gehst zur Polizei-Wache und sagst "mir sind Schläge angedroht worden und ich ich will DEN / die BEIDEN? anzeigen"...


    Dann geht's weiter zur Kripo und da wird die Anzeige aufgenommen...


    Die Polizei kann vom OA die HalterDaten bekommen (DatenSchutz) über die Angaben, die DU über den HH machen kannst - wie heißt er, wo wohnt er, was ist das für ein Hund (20/40er-Hund?) - wenn Du IHN mit Namen kennst ist das natürlich "einfacher"...


    Dann geht das zur StaatsAnwaltschaft - ob das dann eingestellt wird :roll: wird sich zeigen aber! der "Schuss vor den Bug" ist gesetzt...


    Parallel dazu kannst Du auch zum OA gehen aber DIE können Dir nicht "helfen" ;) O-Ton "jeder kann sich so bescheuert aufführen wie er will" aber! sie werden Dich zur Polizei weiterschicken und da kannst Du ihn anzeigen wegen der Androhung von Schlägen...


    GedächtnisProtokoll und zusätzlich das ganze HörenSagen, das Du von anderen HH hast - vielleicht sind da ja Informationen dabei, die helfen IHN zu identifizieren ;) DU weißt ja seinen Namen nicht (stimmt doch oder?) - Deine/Eure eigenen Pöbeleien :p sind ja nun mal "menschlich" (siehe oben) aber darum geht's ja nicht sondern um die BEDROHUNG durch IHN...


    (und lass' Dich nicht abwimmeln bei der Polizei :klugscheisser: Anzeige + StaatsAnwaltschaft müssen sein egal was dabei rauskommt)


    (dann gibt's nämlich ein AktenZeichen und bei Wiederholung? ist ER bei Polizei und OA "bekannt")

  • Solange man nicht zur Selbstjustiz greift, entscheiden das andere Menschen.

    Hier wurde aber von einer Form der "Selbstjustiz" gesprochen. Fälle zusammentragen, alle folgenden Treffen aufnehmen, Unterschriften sammeln, AG informieren, OA informieren ...

    Leider ist das manchmal notwendig und hat für mich nichts mit "denunzieren" zu tun.

    Das kann man im akuten Fall machen, empfiehlt sich aber nur, wenn man nicht desgleichen tut, oder?


    Es gibt sowohl in der CH, als auch in Dland die Gewaltenteilung.

    Das gilt aber nicht für jede lautstarke Streitigkeit, bei der man sich gegenseitig beleidigt (und vermutlich auch gegenseitig bedroht hat). Denn die TE hat ja schon durchblicken lassen, dass sie sich ordentlich beteiligt hat. Gewaltenteilung hin, Gewaltenteilung her, das enthebt einen nicht im geringsten der gegenseitigen Eigenverantwortung.


    Dann geht das zur StaatsAnwaltschaft - ob das dann eingestellt wird :roll: wird sich zeigen aber! der "Schuss vor den Bug" ist gesetzt...

    Hhm, und dann machen die beiden eine Gegenanzeige, erklären, dass der Mann seine Begleiterin durch die beiden Damen bedroht sah, seinen Hund vll. auch ... der andere trug auch noch Mauli (gefährlich?) und zupp, wird auf der anderen Seite auch eins vor den Bug gesetzt.

  • Dann geht das zur StaatsAnwaltschaft - ob das dann eingestellt wird :roll: wird sich zeigen aber! der "Schuss vor den Bug" ist gesetzt...

    Man könnte, wenn man Namen und Adresse des Herrn hat, auch einfach eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einreichen.

    Das gäbe dann richtig Ärger. Möglichkeiten gibt es viele, sich gegen solche Menschen zu wehren.

  • Man könnte, wenn man Namen und Adresse des Herrn hat, auch einfach eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einreichen.

    Das gäbe dann richtig Ärger. Möglichkeiten gibt es viele, sich gegen solche Menschen zu wehren.

    Für was denn, dass er sich gestritten hat, über Hunde? Die lachen sich tot ...

    Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, mit Folgen, muss erst mal etwas greifbares vorgefallen sein.

  • Dann geht das zur StaatsAnwaltschaft - ob das dann eingestellt wird :roll: wird sich zeigen aber! der "Schuss vor den Bug" ist gesetzt...

    Man könnte, wenn man Namen und Adresse des Herrn hat, auch einfach eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einreichen.

    Das gäbe dann richtig Ärger. Möglichkeiten gibt es viele, sich gegen solche Menschen zu wehren.

    Das war doch kein PolizeiEinsatz sondern "Gemenschel" mit verbalen Entgleisungen - Hunde+OA mal ganz außen vor - das EINZIGE was anzeigewürdig ist ist die "Androhung von Schlägen".


    Ob ER Polizist oder "Kaiser von China" ist interessiert doch erstmal Keinen...

  • Für was denn, dass er sich gestritten hat, über Hunde?

    Dafür, daß er sich bedrohlich benimmt, anderen Menschen gegenüber.


    Ich hab zwei Polizisten in der Familie, zwar bei der Kripo, aber die haben auch mal als Streifenschupos angefangen.


    Bei Rat und Tat sind sie mir immer sehr hilfreich. :D

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