FA Bremen - Angabe Vorbesitzer bei Hundesteueranmeldung zwingend erforderlich?

  • Und was glaubst du, von wem du Post bekommst, wenn du noch nie Hundesteuer bezahlt hast und sie dir irgendwann auf die Schliche kommen?

  • @altmetaller : Frage doch mal den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten nach seiner Einschätzung, was den Zwecks der Datenerhebung in diesem Fall betrifft.

    Was steht auf dem Steuerbescheid genau (Rechtsbehelfsbelehrung)?

  • Hallo,


    @altmetaller : Frage doch mal den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten nach seiner Einschätzung, was den Zwecks der Datenerhebung in diesem Fall betrifft.


    Warum? Ich habe meine Antwort bekommen, siehe oben.


    Man muss hier übrigens zwischen Datenerhebung und Datenspeicherung unterscheiden (die Adressdaten können ja auch telefonisch durchgegeben werden). Wenn der Beamte während des Telefonates in Echtzeit in die Datenbank schaut und prüft, ob er einen Hund irgendwo abmelden muss oder wenn er dabei eine korrekte An- und Abmeldung sieht, dann hat er seinen Prozess letztendlich ohne weitere datenschutzrechtliche Relevanz erfüllt.


    Die Frage "an sich" unterliegt ja einer gewissen Auskunftspflicht. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf die Polizei z.B. auch das Geburtsdatum auf deinem Führerschein ablesen, obwohl im Grunde genommen nur dessen legaler Besitz relevant ist.



    Gruß,

    Jörg

  • Warum? Ich habe meine Antwort bekommen, siehe oben.


    Man muss hier übrigens zwischen Datenerhebung und Datenspeicherung unterscheiden (die Adressdaten können ja auch telefonisch durchgegeben werden). Wenn der Beamte während des Telefonates in Echtzeit in die Datenbank schaut und prüft, ob er einen Hund irgendwo abmelden muss oder wenn er dabei eine korrekte An- und Abmeldung sieht, dann hat er seinen Prozess letztendlich ohne weitere datenschutzrechtliche Relevanz erfüllt.

    Es handelt sich mindestens um eine Datenerhebung und Nutzung, eventuell Speicherung in Form einer Gesprächsnotiz. Dass das Finanzamt gerne möglichst viele Daten hätte, ist klar. Die Frage ist doch, wozu sie erhoben werden und ob der angegebene Zweck der Erhebung überhaupt zulässig ist. Das entscheidet aber nicht die datenerhebende Stelle selbst. Die lapidare telefonische Auskunft von dort ist kaum überzeugend. Der muss deinen Hund nicht "irgendwo abmelden", wenn dieser viel zu jung ist, um einer Abmeldepflicht zu unterliegen. Daher ist doch die Antwort völliger Nonsense, die du da erhalten hast.

  • Hallo,


    Das entscheidet aber nicht die datenerhebende Stelle selbst.


    Stimmt. Das entscheidet §93 der Abgabenverordnung.


    Daher ist doch die Antwort völliger Nonsense, die du da erhalten hast.


    Das ist nur einer der Gründe. Der andere Grund ist, dass man sich die Möglichkeit offenhalten möchte, die Anmeldung des Muttertieres zu überprüfen.


    Und - Wie an anderer Stelle bereits (nicht nur von mir) gesagt: Unsere Gesellschaft ist ein "Miteinander", kein "Gegeneinander". Es ging nie darum, Krawall zu machen. Das Wort "Nonsens" empfinde ich in dem Zusammenhang als etwas anmaßend.


    Gruß,

    Jörg

  • Der andere Grund ist, dass man sich die Möglichkeit offenhalten möchte, die Anmeldung des Muttertieres zu überprüfen.

    Das hat mit der Anmeldung DEINES Hundes aber ganz genau gar nichts zu tun.



    Schade, ich dachte schon, endlich mal einer der nachdenkt, statt dem Untertanenmantra "die Behörden wissen schon, was gut für uns ist" zu huldigen.

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