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Nirgendwo! Habe ich nicht behauptet! Dummpost ist ja klasse, danke für den Hinweis! :-)
Ich liebe deine Kommentare!
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Hi
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Hallo,
Ist dein Hund womöglich ein privat angeschaffter listenhund? Und das ist Kern deiner Frage?
Diese Frage hättest Du dir mit etwas nachdenken leicht selber beantworten können.
Wäre es ein Listenhund, würde ich sicherlich nicht das Risiko einer Diskussion (mit dem Finanzamt) eingehen und zusehen, dass ich immer knapp unter dem Radar fliege.
Abgesehen davon, dass man vom Vorbesitzer nicht auf die Rasse schließen kann. Es sei denn, er hätte ihn selber persönlich gezeugt... :-)
Es ist eine amerikanische Bulldogge und somit kein Listenhund. Ich bitte dich somit, beim Thema zu bleiben - es geht lediglich darum, ob ich persönliche Daten Dritter an das Finanzamt übermitteln muss. Ich selber wasche meine Hände in Unschuld.
Liebe Grüße,
Jörg
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Das geht doch nicht ans Finanzamt, nur an die Hundesteuerstelle. Die sind da meiner Erfahrung nach auch sehr begrenzt aktiv. Machst deine Angaben und lebst 16 Jahre mit Hund in Frieden.
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es geht lediglich darum, ob ich persönliche Daten Dritter an das Finanzamt übermitteln muss.
Eines hab ich bisher im Leben gelernt; wenn Ämter irgendwelche berechtigten Informationen haben wollen, dann sollte man diese auch angeben.
Wenn du irgendwelche Bedenken hast, warum auch immer, dann frage am besten einen Rechtsanwalt. Wenn es denn so wichtig ist, solche Angaben zu verweigern.
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Ja, muss man
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Finanzamt ist eine völlig andere Dimension, da kann man eher verzweifeln. Was die alles wissen wollen..... ;-)
Hund ist eher so wie Auto an-/ummelden. Da muss man auch den Vorbesitzer einbeziehen bei Gebrauchtwagen.
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Ob du die Daten Dritter an das Finanzamt weitergeben mußt, kann ich dir nicht sagen.
Wie ich jedoch die Ämter einschätze, lassen sie, was sie erst einmal auf dem Radar haben, nicht so einfach entschwinden. Wenn sie dich explizit auffordern die Adresse anzugeben, vermute ich jedoch stark, daß sie dazu auch befugt sind. Denn wer die Daten zunächst nicht heraus gibt macht sich, so wie du ja auch, in aller Regel erst einmal schlau, bevor es sie nachreicht; und findet dann schnell heraus wenn das Finanzamt unbefugtes verlangen würde. Von daher, ist meine Vermutung, daß sie sich diese Mühe gar nicht erst machen würden.
LG
Franziska mit Till
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Hallo,
Das geht doch nicht ans Finanzamt, nur an die Hundesteuerstelle.
https://www.finanzen.bremen.de…esteuern/hundesteuer-1436
Eines hab ich bisher im Leben gelernt; wenn Ämter irgendwelche berechtigten Informationen haben wollen, dann sollte man diese auch angeben.
Dann stellt sich aber die Frage, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der Vorbesitzer nicht bekannt ist (Parkplatzkauf, Fundhund usw. usf.)
Nicht, dass ich Susi irgendwie "unsauber" aus dubioser Quelle erworben habe - Gott bewahre. Aber irgendwie muss es ja einen Weg geben, über den letztendlich jeder Hund steuerrechtlich abgebildet werden kann. Und zwar unabhängig davon, wo man ihn her hat.
Es geht mir übrigens tatsächlich darum, dass ich keine Daten von Dritten weiterleiten möchte. Ich arbeite im IT-Bereich und habe vermutlich deshalb ein sehr sensibles Verhältnis zu persönlichen Daten.
Gruß,
Jörg
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Bei Hund anmelden ist das eine Stelle in der Stadt und da sitzen Mitarbeiter, die sich nur damit befassen.
Unsere Finanzen und andere Finanzen sind denen egal. Die haben da ein Formular und da muss der Hund rein mit allen Angaben.
Wir hatten da noch paar Telefonanrufe als der letzte Hund verstorben ist: 1. musste man eine Bescheinigung einreichen.. der Hund war zu Hause gestorben , zum Glück hatten wir ihn nicht beerdigt, sondern abholen lassen und einen Zettel. 2. weiterer Anruf, ob wir bitte die Hundemarke noch einschicken können.... gesucht, gefunden, gesendet. Gut das der Hund sie nicht am Halsband hatte, er wurde mit Halsband abgeholt...
@altmetaller: Wenn man etwas verkauft, egal was, steht man dafür ein als Verkäufer. Hast du denn einen Kaufvertrag? Jeder der einen Hund verkauft, weiß das seine Daten weiter gegeben werden bei der Anmeldung zur Hundesteuer. Wenn du keinen Vorbesitzer angeben kannst, könnte es ein Fundhund sein, aber dann gehört dir der Hund nicht.
Hundesteuer hat mit Finanzamt absolut nichts zu tun.
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Hallo
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