FA Bremen - Angabe Vorbesitzer bei Hundesteueranmeldung zwingend erforderlich?

  • Hach, an dieser Stelle hätte ich - glaube ich - Spaß. Ich melde einen Hund an. Basta! Bei allen anderen geforderten Angaben würde ich auf den Datenschutz verweisen, natürlich freundlich und mit entsprechenden Schreiben, aber das würde ich vermutlich mal durchziehen...


    PS: ich mache sowas hier telefonisch (sollen froh sein, dass ich es überhaupt mache!) und solche Nachfragen hatte ich am Telefon noch nie...

  • Bei Hund anmelden ist das eine Stelle in der Stadt und da sitzen Mitarbeiter, die sich nur damit befassen.

    Unsere Finanzen und andere Finanzen sind denen egal. Die haben da ein Formular und da muss der Hund rein mit allen Angaben.

    Es ist eben nicht in jeder Stadt das Ordnungsamt für die Hundesteuranmeldung zuständig. Selbst hier in Hannover ist das nicht der Fall, man meldet den Hund beim fachbereich Finanzen aka dem kommunalen Finanzamt an. Heißt hier halt nur nicht Amt sondern Fachbereich.


    Zum Thema: Dass du den Vorbesitzer angeben musst, ergibt sich aus dem Bremer Hundesteuergesetz Paragraph 13 Absatz 1. Daher vermute ich, dass da das Gesetz über dem Datenschutz steht, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  • Fundhunde werden ja in aller Regel durch ein Tierheim oder ähnliches vermittelt. Da würde dann wohl die Adresse des Tierheimes angegeben werden.

    Wenn der Vorbesitzer dem neuen Halter in der Tat unbekannt ist, kann ich mir gut vorstellen, daß sich dann das Veterinäramt einschaltet und kontrolliert ob der Hund alle verpflichtenden Impfungen usw. hat. Schlimmsten Falls werden sie dann Quarantäne anordnen.


    LG


    Franziska mit Till

  • Diesen Fall hatte ich hier noch NIE!

  • Hallo,


    Wenn der Vorbesitzer dem neuen Halter in der Tat unbekannt ist, kann ich mir gut vorstellen, daß sich dann das Veterinäramt einschaltet und kontrolliert ob der Hund alle verpflichtenden Impfungen usw. hat.


    Das ist letztendlich ja über den Impfausweis dokumentiert.


    Gruß,

    Jörg

  • Wie meinst du das genau? Hast du noch nie davon gehört, oder hast du schon einen, oder mehrere Hunde, angemeldet, bei denen du den Vorbesitzer nicht angeben konntest?

    Waren das Welpen oder Erwachsene Hunde?


    LG


    Franziska mit Till

  • Ich glaube du verrennst dich da. Hat der Vorbesitzer ausdrücklich was dagegen, dass du ihn angibst?

    Wenn ja, hat er was zu verbergen und ich würde es extra machen.

    Bei nem Gebrauchtwagen kann ich auch nicht sagen: Keine Ahnung wo der her kommt. Und der Hund ist eine Sache, die du besitzt und die muss angemeldet werden.

  • Ja, wenn es ein gültiges Dokument gibt, oder der Tierarzt eine Titerbestimmung macht, wäre die Sache damit erledigt.

    Ich wollte damit nur sagen, daß ich mir vorstellen kann, daß sie dran bleiben.


    LG


    Franziska mit Till

  • Er hat lediglich gefragt weil er nicht einfach Daten weitergegeben möchte, witzig was hier schon wieder spekuliert wird...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!