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ich komme nicht aus Bremen, wenn die allerdings so drauf sind wie das FA und der Fachbereich bei uns, werden die immer weiter nerven.
Laut Auskunft bei uns, ist es ja dafür da um zu sehen und nachzuvollziehen ob der Vorbesitzer in der Hinsicht steuerlich relevant sein könnte (Vermehrer - massenverkauf). Oder wenn der Hund vorher nicht ordnungsgemäß angemeldet war, Steuern nachverlangen kann (fällt mit unter steuerhinterziehung).
Finde ich persönlich nicht schlecht...
Ist der Hund aus dem TS wird dieser eingetragen, habe auch schön mitbekommen das dort Privatkauf - keine Angaben vorhanden eingetragen wurde. Was da allerdings dann die Konsequenz ist weiss ich nicht.
Ansonsten wenn du dich absichern willst, sag dem vorbesitzer Bescheid das du die Daten weiter gibst. Hat er sich nix zu Schulden kommen lassen, lässt ihn sein FA auch in Ruhe, ansonsten kommt eine Rechnung
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Hi
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Hallo,
Hat er sich nix zu Schulden kommen lassen, lässt ihn sein FA auch in Ruhe, ansonsten kommt eine Rechnung
Naja, "mein" Finanzamt ist ja nicht "seines". Er wohnt in einem anderen Bundesland (Niedersachsen).
Ich glaube nicht, dass da Daten zwischen den Finanzämtern fließen.
Gruß,
Jörg
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Maus1970: Deshalb wollen sie ja den Vorbesitzer wissen!!
Ich hatte meine Hunde vom Züchter und das war sonnenklar, dass der Züchter als Vorbesitzer gemeldet wird, stand ja schon im Impfpass und war auch gechipt auf seine Rechnung.
Telefonische Anmeldung!?
Ja, daß ist mir schon klar. Das war nur meine Antwort auf die Impfpflicht.
LG
Franziska mit Till
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An deiner Stelle würde ich einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Du kannst ja ganz ehrlich sagen, daß du aus Datenschutzgründen bedenken hast die Adresse des Vorbesitzers heraus zu geben. Es wäre interessant zu wissen, was du zur Antwort bekommst.
Auf keinen Fall würde ich unwahre Angaben machen, wie auch vorgeschlagen wurde.
LG
Franziska mit Till
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Maus1970: Deshalb wollen sie ja den Vorbesitzer wissen!!
Ich hatte meine Hunde vom Züchter und das war sonnenklar, dass der Züchter als Vorbesitzer gemeldet wird, stand ja schon im Impfpass und war auch gechipt auf seine Rechnung.
Telefonische Anmeldung!?
Ja, daß ist mir schon klar. Das war nur meine Antwort auf die Impfpflicht.
LG
Franziska mit Till
Huch, wird in Bremen der Impfstatus abgefragt?
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Impfpflicht gibt es generell nicht. ich fände es aber besser.
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@altmetaller
Staatliche Behörden haben auskunftspflichz bei Anfragen anderer Behörden.
Dein FA würde dann ein auskunftsersuchen ans sein FA schicken und die Bearbeitung dort hin verweisen.
Gilt zb auch wenn die Agentur für Arbeit bei SV oder Rentenversicherung anfragt, die müssen sich gegenseitig Auskunft geben
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Ja, daß ist mir schon klar. Das war nur meine Antwort auf die Impfpflicht.
LG
Franziska mit Till
Huch, wird in Bremen der Impfstatus abgefragt?
Nein, der Impfstatus wird nicht abgefragt. Aber bei Hunden aus dem Ausland muß ja Deutschland weit sicher gestellt sein, daß sie geimpft sind, oder sie müssen zunächst in Quarantäne bis sicher ist, daß sie gesund sind.
Bei einem Hund unklarer Herkunft könnte es sich ja theoretisch um einen solchen Hund handeln.
LG
Franziska mit Till
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An deiner Stelle würde ich einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Du kannst ja ganz ehrlich sagen, daß du aus Datenschutzgründen bedenken hast die Adresse des Vorbesitzers heraus zu geben. Es wäre interessant zu wissen, was du zur Antwort bekommst.
Auf keinen Fall würde ich unwahre Angaben machen, wie auch vorgeschlagen wurde.
LG
Franziska mit Till
Die Vorgeschichte ist irrelevant... du meldest an zum Zeitpunkt "x". Der Rest ist nicht dein Problem... und heutzutage haste sogar die Aussrede "Datenschutz"
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Hallo,
Es wäre interessant zu wissen, was du zur Antwort bekommst.
Das werde ich tun.
Ich habe mich eben mit einer Bekannten auseinandergesetzt, die in NRW die Hundesteuer eintreibt und auch etwas entsprechendes gefunden:
ZitatAbgabenordnung (AO)
§ 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
...
(4) Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich erteilen. Die Finanzbehörde kann verlangen, dass der Auskunftspflichtige schriftlich Auskunft erteilt, wenn dies sachdienlich ist.
Ich werde da morgen anrufen und denen wahrheitsgemäß sagen, dass ich den Hund in einen Hof in der Nähe von Cuxhaven gekauft habe (was auch der Wahrheit entspricht). Dann werde ich sie fragen, wofür sie genauere Daten benötigen und ich spekuliere mal darauf, dass sie keinen Bock haben, sich in Bezug auf den Datenschutz aus der Reserve locken zu lassen.
Wie gesagt - ich habe ja nichts zu verbergen, kann höflich und bestimmt bleiben und "fragen" darf man immer :-)
Gruß,
Jörg
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