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Bitte berichte was dabei rauskommt, ist sehr interessant.
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Hi
Schau mal hier: FA Bremen - Angabe Vorbesitzer bei Hundesteueranmeldung zwingend erforderlich?* Dort wird jeder fündig!
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An deiner Stelle würde ich einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Du kannst ja ganz ehrlich sagen, daß du aus Datenschutzgründen bedenken hast die Adresse des Vorbesitzers heraus zu geben. Es wäre interessant zu wissen, was du zur Antwort bekommst.
Auf keinen Fall würde ich unwahre Angaben machen, wie auch vorgeschlagen wurde.
LG
Franziska mit Till
Die Vorgeschichte ist irrelevant... du meldest an zum Zeitpunkt "x". Der Rest ist nicht dein Problem... und heutzutage haste sogar die Aussrede "Datenschutz"
Aber vielleicht möchten sie genau deshalb den Vorbesitzer wissen, um eben Hunde heraus zu filtern bei denen es relevant wäre und um das sich das Veterinäramt kümmern sollte. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht.
LG
Franziska mit Till
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Bei Hund anmelden ist das eine Stelle in der Stadt und da sitzen Mitarbeiter, die sich nur damit befassen.
Unsere Finanzen und andere Finanzen sind denen egal. Die haben da ein Formular und da muss der Hund rein mit allen Angaben.
Es ist eben nicht in jeder Stadt das Ordnungsamt für die Hundesteuranmeldung zuständig. Selbst hier in Hannover ist das nicht der Fall, man meldet den Hund beim fachbereich Finanzen aka dem kommunalen Finanzamt an. Heißt hier halt nur nicht Amt sondern Fachbereich.
Zum Thema: Dass du den Vorbesitzer angeben musst, ergibt sich aus dem Bremer Hundesteuergesetz Paragraph 13 Absatz 1. Daher vermute ich, dass da das Gesetz über dem Datenschutz steht, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Ich finde diese Frage tatsächlich hochinteressant. Denn anders als das BDSG alt ist die DSGVO kein Auffanggesetz, das heißt, andere Rechtsvorschriften gehen nicht zwingend vor.
Und diese Frage ist auch nochmal etwas Anderes, als das Auskunftsersuchen nach SGB II, auf das Lennox0611 anspielt.
Nochmal interessanter vor dem Hintergrund, dass es gar nicht die eigenen Daten sind, die abverlangt werden
Ich würde mir das Spässchen machen, bei der datenerhebenden Behörde ganz freundlich nachzufragen. Mit der Begründung, dass Du Bauchweh dabei hättest, ohne Einverständnis oder Rechtsvorschrift personenbezogene Daten Dritter weiterzugeben - und ob Dir die Behörde zu Deiner Sicherheit erklären kann, für welche Zwecke sie dieses Datum erhebt und welche Rechtsvorschrift Dich zur Angabe verpflichtet. -
Ich würde mir das Spässchen machen, bei der datenerhebenden Behörde ganz freundlich nachzufragen. Mit der Begründung, dass Du Bauchweh dabei hättest, ohne Einverständnis oder Rechtsvorschrift personenbezogene Daten Dritter weiterzugeben - und ob Dir die Behörde zu Deiner Sicherheit erklären kann, für welche Zwecke sie dieses Datum erhebt und welche Rechtsvorschrift Dich zur Angabe verpflichtet.
Phonhaus : jepp, ganz bei dir!
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Hallo,
Ich finde diese Frage tatsächlich hochinteressant. Denn anders als das BDSG alt ist die DSGVO kein Auffanggesetz, das heißt, andere Rechtsvorschriften gehen nicht zwingend vor.
Danke. Ich hinterfrage mich natürlich auch. Zum Beispiel dahingehend, ob ich das Ganze nicht irgendwie "zu bissig" sehe.
Aber, wie gesagt - ich bin beruflich in der IT tätig und bemühe mich alleine schon deshalb, bei derartig sensiblen Themen ein Vorbild zu sein :-)
Gruß,
Jörg
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Ich finde den Grundgedanken, dass man achtsam mit Daten umgeht und auch mal kritisch hinterfragt, warum welche Daten jetzt zu welchem Zweck erhoben werden, gar nicht schlecht.
Hat Bremen nicht auch einen Landesdatenschutzbeauftragten mit "Bürgersprechstunde"? Dann würd' ich den Fall da einfach mal spaßeshalber und neutral schildern und gucken, was die dazu sagen.
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Im Gegensatz zum Auto gibt es in Deutschland keine Verpflichtung, irgendwelche Papiere zum Hund zu haben und weiter zu geben. Von daher ist das ganze nicht vergleichbar.
Ich finde die Fragestellung interessant und habe mir dazu auch Gedanken gemacht (bei uns wurde aber nur angefragt ob der Vorbesitzer im Stadtgebiet war- war er nicht, Thema erledigt) - im Prinzip bist du nicht verpflichtet, dir die Daten des Vorbesitzers überhaupt zu beschaffen.
Wenn du Zeit und Lust hast, würde ich einfach höflich deine Bedenken bezüglich des Datenschutzes mitteilen und nachfragen, ob es nicht auch für dich kritisch wäre wenn du Daten einfach weiter gibst, zu denen dich der andere nicht autorisiert hat.
Und nein, es ist nicht immer so das Behörden automatisch im Recht sind. Nicht selten stellt sich hinterher raus, dass das doch garnicht so in Ordnung war.
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Hallo,
Das geht doch nicht ans Finanzamt, nur an die Hundesteuerstelle.
https://www.finanzen.bremen.de…esteuern/hundesteuer-1436
Eines hab ich bisher im Leben gelernt; wenn Ämter irgendwelche berechtigten Informationen haben wollen, dann sollte man diese auch angeben.
Dann stellt sich aber die Frage, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der Vorbesitzer nicht bekannt ist (Parkplatzkauf, Fundhund usw. usf.)
Nicht, dass ich Susi irgendwie "unsauber" aus dubioser Quelle erworben habe - Gott bewahre. Aber irgendwie muss es ja einen Weg geben, über den letztendlich jeder Hund steuerrechtlich abgebildet werden kann. Und zwar unabhängig davon, wo man ihn her hat.
Es geht mir übrigens tatsächlich darum, dass ich keine Daten von Dritten weiterleiten möchte. Ich arbeite im IT-Bereich und habe vermutlich deshalb ein sehr sensibles Verhältnis zu persönlichen Daten.
Gruß,
Jörg
Hey
dass du ein sensibles Verhältnis zu persönlichen Daten hast, ehrt dich, ich würde mir wünschen, besonders bei den ganz großen Playern wären mehr Leute wie du.
Ehrlich gesagt, verstehe ich aber nicht, warum du bei dem vorliegenden Fall so ein Fass aufmachst.
Ich persönlich würde einfach den Vorbesitzer/ Züchter/ Hundeerzeuger anrufen/anschreiben/ anwhatsappen und höflich um Erlaubnis bitten, den Forderungen der amtlichen Stelle nachzukommen.
Gibt er das ok, ist doch alles paletti, er ist einverstanden, und du kannst deine Angaben machen. Fäddisch!
Ist er nicht einverstanden, kannst du das genau so weitergeben und bist auf der sicheren Seite.
Auf der von dir verlinkten Seite ist dein Ansprechpartner beim Amt doch mit allen möglichen Kontaktmöglichkeiten angegeben. Der kann dir auch sagen, auf welcher Grundlage und für was diese Angaben benötigt werden.
(auch, wenn der Hund weitergegeben wird, musst du zB zur Abmeldung den neuen Halter angeben:
"Wurde der Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben." Zitat aus deinem Link oben)
Bist du dir grundsätzlich unsicher, ob das mit dem Datenschutzgesetz kollidiert, frag einen Anwalt, der sich damit auskennt. Ich persönlich kenne es so, dass die Auskunftspflicht gegenüber Ämtern schon sehr weitreichend ist, es aber freiwillige Angaben und Pflichtangaben gibt. Was was ist, das weiss ein Jurist oder vielleicht auch der Sachbearbeiter im Amt oder die Rechtsabteilung, falls die dort sowas haben.Datenschutz ist schön und gut, aber beim Amt wäre ich kooperativ und hilfsbereit. Die Leute da machen auch nur ihren Job und müssen die Beschlüsse durchsetzen, die andere beschlossen haben. Ich würde da niemandem die Arbeit noch zusätzlich schwerer machen wollen.
(und ich musste damals den ganzen Stammbaum mit Abstammungspapieren, wo auch unsere Züchterin draufstand, in Kopie einreichen. Für die Züchterin und mich kein Ding, Zweck war, es sollte beim Amt die Rasse nachgewiesen werden).
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Das hab ich mich tatsächlich auch schon gefragt. Sehr interessant. Bitte teil doch mit was die Gemeinde dazu sagt. Umgekehrt hört man ja sein oder dsgvo immer: geht nicht, kann ich ihnen nicht beantworten wegen datenschutz.
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Hallo,
Ich finde diese Frage tatsächlich hochinteressant. Denn anders als das BDSG alt ist die DSGVO kein Auffanggesetz, das heißt, andere Rechtsvorschriften gehen nicht zwingend vor.
Danke. Ich hinterfrage mich natürlich auch. Zum Beispiel dahingehend, ob ich das Ganze nicht irgendwie "zu bissig" sehe.
Aber, wie gesagt - ich bin beruflich in der IT tätig und bemühe mich alleine schon deshalb, bei derartig sensiblen Themen ein Vorbild zu sein :-)
Gruß,
Jörg
Nö, das siehst Du nicht zu bissig. Die Erfahrung (gerade in der IT) zeigt, dass es immer einen gibt, der die Gesetzgebung für sich ausnutzt. Es geht auch gar nicht nur um Vorbild. Vorsicht dient auch der eigenen (strafrechtlichen) Sicherheit. Natürlich kann eine Stadt- oder Landesverordnung die DSGVO nicht außer Kraft setzen. Wäre dem so, wäre sie völlig überflüssig.
Fakt ist: Ich darf laut DSGVO Informationen über Dritte nur dann weitergeben, wenn diese eingewilligt haben dass ich das tue . Der Verkauf einer Sache, ist in diesem Bezug völlig unerheblich (Warum dass der ein oder andere hier glaubt, ist mir ziemlich schleierhaft, denn das eine hat mit dem Anderen nicht das Geringste zu tun).
Man darf auch nicht vergessen, dass gerade die Bürokratie meist sehr träge ist, wenn es um die Umsetzung neuer Verordnungen geht. Ähnlich wie (ja auch hier) nicht wenige Bürger fälschlich oft glauben, dass etwas, sobald es "amtlich" ist, auch (im juristischen Sinn) richtig ist, gehen viele Behörden oft davon aus, dass sie sich eine rechtliche Betrachtung ihres Handelns solange sparen können, bis die erste Klage durch ist und klar ist, dass es so nicht geht. Ausserdem: "Man hat das ja schon immer so gemacht." Man sollte nie vergessen, dass eigentlich falsche oder sogar gegen das Gesetz verstoßende Handlungen von Behörden nie eine Person treffen, sondern ausschließlich die Behörde, die gleiche Vorgehensweise bei Bürgern aber immer den Bürger persönlich treffen. (Man stelle sich mal vor, alle Sachbearbeiter einer Arbeitsagentur würden für gesetzwidrig zurückgehaltene Gelder oder Leistungen belangt..... niemand würde angesichts der immensen Anzahl verlorenen Prozesse dort noch arbeiten wollen):
Der ein oder andere schreibt hier so was wie, "Ich würde die Daten ja weitergeben, sollen sich die doch kloppen ". Ist im schlimmsten Falle ne fatale Fehleinschätzung. Das Problem ist: Nicht der, der die Daten einfordert macht sich straftbar, sondern der, der Daten unberechtigt weitergibt.
Ich würde ebenfalls mal freundlich nachfragen, wie es sich bei der Informationsbeschaffung da mit dem DSGVO verhält und ob man Dir da, evtl. auch schriftlich versichern kann, dass das alles so korrekt ist. Und ja, das ist schon ein bisschen wie mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber so als mündiger Bürger ..
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- Vor einem Moment
- Neu
Hallo
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