FA Bremen - Angabe Vorbesitzer bei Hundesteueranmeldung zwingend erforderlich?

  • DerFrechdax


    Aber eine freundliche Nachfrage ist doch kein „Faß aufmachen“? Dafür sind doch die Mitarbeiter der Gemeinde (unter Anderem) da: Fragen zu beantworten, wenn ich bei einem Formular etwas nicht verstehe.


    Und falls sich dabei herausstellt, dass die Behörde standardmäßig ein Datum erfragt, dass sie nicht erfragen darf: Dann haben schlussendlich doch alle gewonnen, wenn in Konsequenz die Behörde ihren Ablauf umstellt. Spart dann auch den Sachbearbeitern Arbeit.

  • DerFrechdax


    Aber eine freundliche Nachfrage ist doch kein „Faß aufmachen“? Dafür sind doch die Mitarbeiter der Gemeinde (unter Anderem) da: Fragen zu beantworten, wenn ich bei einem Formular etwas nicht verstehe.

    Das Fass wurde ja hier aufgemacht und vorher wohl im Kopf des TE, meine ich.


    Dass man freundlich bei dem Sachbearbeiter anfragen kann und dem schildern kann, wo die Bedenken liegen, das ist nochmal was ganz anderes. Der Ton macht halt auch die Musik...

  • Ah, ok. Empfinde ich hier jetzt nicht so, weil ich die Frage ganz sachlich extrem spannend finde.


    Ich hatte beruflich lange mit Datenschutzfragen zu tun und das hier ist wirklich eine interessante Konstellation.

  • Ich weiß nicht: Bin nicht bei Facebook u.s.w. Hatte ein Smartphone, wollte es aktivieren. Da müsste ich zur Post oder über meine Kamera über Post identifizieren und Ausweis sowieso. Ich habe das Smartphone entsorgt und die Karte auch. Die befremdlichen Sachen mit den Daten finden nicht bei der Hundesteuer statt, sondern bei Facebook, WhatsApp, Instergram u.s.w.. Und alles, was wir hier schreiben ist total offen. Ich finde es lächerlich, sich bei Hundeameldung an zu stellen, sorry.

    Da dürfte ich hier auch nicht schreiben... Achtung Big Brother!

  • Deshalb heißt es das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Du kannst selbst entscheiden. Dass es nicht immer das Klügste ist, was man damit macht, steht nochmal auf einem ganz eigenen Blatt.


    Aber eine Datenerhebung durch eine Behörde ist halt nochmal was Anderes.

  • Was bin ich froh das hier nur nach der Rasse gefragt wird, sonst nix.


    Ich würde freundlich beim Amt nachfragen wie das mit dem Datenschutz aussieht. Und dann berichtest du hier.


    Bei der Aussage , Du weisst nicht woher der Hund kommt, wäre ich vorsichtig. Wenn du keinen Nachweis hast das es eine amerikanische Bulldogge ist, könnte das Amt Listenhund vermuten. Das wäre dann blöd.

  • Was bin ich froh das hier nur nach der Rasse gefragt wird, sonst nix.

    Hier nicht. Ich mußte das Geburtsdatum und die Herkunft meiner Hündin angeben.

  • Hier (Niedersachsen) ist im Formular zur An-/Abmeldung auch nach Vorbesitzer bzw. Verbleib/Euthanasiebescheingung o.ä. gefragt.


    Als mein letzter Hund eingeschläfert wurde, habe ich beim Amt gefragt, was gewesen wäre, wenn ich keine solche Bescheinigung hätte nachweisen können, weil der Hund z.B. zuhause verstorben wäre. Ich hätte dann eine Bescheinigung vom TA gebraucht, die nachweist, dass der Hund krank/altersschwach war - ansonsten hätte ich ihn nicht abmelden können und weiter Steuer bezahlt.

    Auch habe ich gefragt, was denn wäre, wenn man bei Anmeldung keinen Vorbesitzer angeben kann. Antwort: Dann müsse man gerade bei Welpen nachweisen, dass der Hund aus Deutschland stammt, es kein Fundhund ist (wegen eventueller rechtmäßiger Eigentümer) und es müsse geklärt werden (damals erhöhte Steuer in meiner Gemeinde), ob es sich phänotypisch um einen Listenhund handelt. In Bremen wäre ich da entsprechend vorsichtig, wenn der Hund keine Papiere hat (aus denen dann aber ja der Vorbesitzer hervor ginge).

  • Deine Lebenseinstellung ist den Behörden vermutlich egal. Wenn es im Gesetz steht, dann wollen die das wissen.


    Weigerst du dich konsequent, können sie alles vermuten: verbotene Rasse, Welpenschmuggel ... und DU musst dann beweisen, dass das nicht stimmt. Das kannst du nur beweisen, wenn du den Züchter angibst. Und je länger du dich weigerst, umso genauer werden die anschließend hinschauen.



    Dann stellt sich aber die Frage, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der Vorbesitzer nicht bekannt ist (Parkplatzkauf, Fundhund usw. usf.)


    Wer einen Hund findet, ist verpflichtet, den Fund anzuzeigen. Fundsachen (auch Fundhunde) darf man nicht einfach behalten. Parkplatzkäufe sind einfach blöd und die Leute haben dann garantiert auch Probleme mit dem Anmelden (zu Recht).


    Ich verstehe dein Problem durchaus, aber an der Stelle beißt sich der Datenschutz mit dem Schutz vor illegalem Hundehandel und anderen nicht-koscheren Machenschaften. Das Amt hat ein berechtigtes Interesse, welches durch ein Gesetz abgesichert ist, und wird das durchsetzen.



    Ich würde mir das Spässchen machen, bei der datenerhebenden Behörde ganz freundlich nachzufragen. Mit der Begründung, dass Du Bauchweh dabei hättest, ohne Einverständnis oder Rechtsvorschrift personenbezogene Daten Dritter weiterzugeben - und ob Dir die Behörde zu Deiner Sicherheit erklären kann, für welche Zwecke sie dieses Datum erhebt und welche Rechtsvorschrift Dich zur Angabe verpflichtet.:nicken:

    Die haben bereits erklärt, dass die Rechtsvorschrift durch das Bremer Hundegesetz gegeben ist. Aber man kann natürlich noch ein paar mal nachfragen und immer dieselbe Auskunft bekommen. ;)


    Im Gegensatz zum Auto gibt es in Deutschland keine Verpflichtung, irgendwelche Papiere zum Hund zu haben und weiter zu geben. Von daher ist das ganze nicht vergleichbar.

    In Deutschland generell nicht, aber in manchen Bundesländern eben doch.

  • In Berlin muss bei der Anmeldung eines Hundes auch der Vorbesitzer/Züchter angegeben werden. Ich habe diesbezüglich bei keinem Hund Angaben gemacht, bzw. 'Unbekannt' ins Formular geschrieben. Hundesteuer wird für alle gezahlt und fertig.


    Freiwillig gebe ich keine Daten Dritter her, erzwungen hat die Behörde nichts!

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