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Dass die Behörde sich dem TE gegenüber erklärt hat, habe ich seinen Posts nicht entnommen. Ich hab mir trotzdem jetzt mal das Bremer Hundegesetz durchgelesen und hab dort auf Anhieb keinen Passus gefunden, der zur Auskunft von Daten (es geht, wenn ich es richtig verstanden habe, um Name und Anschrift?) des Vorbesitzers auffordert
Wenn es so begründet würde: Dann wäre ja ein Grund angegeben. Ob man für sich dann weiter nachforschen möchte wäre dann die nächste Entscheidung. -
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Hi
Schau mal hier: FA Bremen - Angabe Vorbesitzer bei Hundesteueranmeldung zwingend erforderlich?* Dort wird jeder fündig!
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Hallo,
hättest Du statt dessen mal das Bremer Hundesteuergesetz gelesen... :-)
Zitat§ 13
Anzeigepflicht
(1) Wer im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nach dem dritten Lebensmonat des Hundes dem Finanzamt Bremen-Nord anzuzeigen und dabei den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers anzugeben.
Es geht mir hier wie gesagt nicht darum, "ein Faß aufzumachen". Ich bin auch nicht "auf Krawall gebürstet". Ich habe wie gesagt beruflich mit dem Thema zu tun und mein Kapital ist das Vertrauen meiner Kunden. Insofern ist es Bestandteil meines Produktes, den Datenschutz und die Sensibilität in Bezug auf personenbezogene Daten vorzuleben. Das Wort "Beruf" leitet sich übrigens von dem Wort "Berufung" ab.
Für die interessierten Leser: Ich habe mich heute mit dem (ausgesprochen freundlichen!) Mitarbeiter des Finanzsamtes telefoniert und hinterfragt, wofür die Information benötigt wird.
Seine für mich nachvollziehbare Aussage (sinngemäß): "Viele Leute verkaufen einen Hund und vergessen, den bei uns abzumelden. Wir kümmern uns dann um die Abmeldung".
Weiterhin gehen die davon aus, dass die Mutter auf den Namen des Verkäufers angemeldet ist und möchten sich die Möglichkeit offenhalten, deren korrekte Anmeldung zu überprüfen. Das ist für mich ebenfalls nachvollziehbar.
Ich habe ihm gesagt, dass ich den Hund auf einem Hof "Richtung Cuxhaven" gekauft habe (anderes Bundesland). Das entspricht übrigens der Wahrheit. Er hatte meine Akte "noch nicht wieder zurück", hat sich aber meine Steuernummer notiert und versprochen, die Information nachzutragen.
Insofern ist also jeder auf seine Kosten gekommen. Das Finanzamt hat alle Informationen (vollständig und wahrheitsgemäß), die sie zur Bearbeitung meines Falls benötigen. Und ich habe das Gefühl, genau das praktiziert zu haben was ich auch von anderen erwarte.
Und es war wirklich ein freundliches und entspanntes Telefonat.
Gruß,
Jörg
P.S.: Nennt mich gerne einen Korinthenkacker. Aber letztendlich wünscht ihr euch, ich bzw. meine Kunden gehen mit euren Daten genau so sorgsam um. Wenn irgendwo Informationen anfallen, gibt es häufig jemanden, der sich irgendwann "aus ganz anderen Gründen" dafür interessiert.
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Hallo,
Die befremdlichen Sachen mit den Daten finden nicht bei der Hundesteuer statt, sondern bei Facebook, WhatsApp, Instergram u.s.w.
Mit einem Unterschied: Bei facebook, WhatsApp, Instagram usw. hantierst Du letztendlich mit deinen eigenen Daten.
Solltest Du hingegen meine Daten benutzen, um mit diesen Diensten oder Nutzern dort zu interagieren (und dich vielleicht sogar für mich ausgeben), wird es - juristisch betrachtet - sehr anstrengend für dich. Zumindest dann, wenn ich dahinterkomme :-)
Gruß,
Jörg
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Hallo,
Mit einem Unterschied: Bei facebook, WhatsApp, Instagram usw. hantierst Du letztendlich mit deinen eigenen Daten.
Das ist nicht ganz korrekt. Da zb Whatsapp meine Kontaktdaten importiert, damit ich es überhaupt nutzen kann, hantiert Whatsapp und damit Facebook mit den Daten Dritter, ohne dass ich das verhindern kann.
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Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich wünschte mehr Leute würden so sorgsam mit Daten anderer umgehen.
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Hallo,
Das ist nicht ganz korrekt. Da zb Whatsapp meine Kontaktdaten importiert, damit ich es überhaupt nutzen kann, hantiert Whatsapp und damit Facebook mit den Daten Dritter, ohne dass ich das verhindern kann.
Zum Einen kannst Du die Verlinkung zwischen diesen Diensten und deinem Adressbuch abschalten. Bei Android geht das sogar auf Systemebene (d.h., wenn Du das unterbindest, kommt die App gar nicht an die entsprechenden API-Funktionen für den Zugriff auf das Adressbuch). Auf einem iPhone bzw. unter iOS setzt bzw. entfernt man einen Haken.
Zum Anderen fand die Entscheidung schon früher statt. Du hast WhatsApp auf einem Telefon installiert, auf dem fremde Daten gespeichert wurden und wurdest in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der App bzw. des zugrundeliegenden Dienstes über die Weitergabe der Daten aufgeklärt. Das entspricht einer eigenverantwortlichen Übermittlung der Daten.
Meine Hundetrainerin hat übrigens alles richtig gemacht: Sie hat mich darüber aufgeklärt, dass Sie WhatsApp auf ihrem Handy nutzt und mir eine Datenschutzerklärung mit entsprechenden Hinweis in die Hand gedrückt.
Gruß,Jörg
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Danke für die Erklärung Was gelernt und eine interessante Fragestellung im Hinterkopf (was denn im Steitfall „stechen“ würde. Aber das ist Nerdkram ).
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Zum Anderen fand die Entscheidung schon früher statt. Du hast WhatsApp auf einem Telefon installiert, auf dem fremde Daten gespeichert wurden und wurdest in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der App bzw. des zugrundeliegenden Dienstes über die Weitergabe der Daten aufgeklärt. Das entspricht einer eigenverantwortlichen Übermittlung der Daten.
Und da wären wir wieder bei dem Streitthema, inwiefern man von einem "Verstanden und Zustimmen" ausgehen kann, wenn die Lesedauer für die AGBs ungefähr 2 Tage in Anspruch nimmt, und wie gültig dieses "Zustimmen" dann ist. Denn lesen tut diesen Buchstabenwust keiner.
Ehrlich gesagt, bin ich es auch leid, als Verbraucher und Nutzer von Diensten immer den schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen rechtlich (allgemein, jetzt nicht von dir). Zum Glück ist diese Praxis der großen Global Player wie Google und Facebook inzwischen auch schon den Verantwortlichen hier aufgefallen und wird hoffentlich irgendwann man zu Rechtssicherheit für den Nutzer führen.
Danke dir für deine Erklärungen, wie man das Importieren verhindern kann, das wusste ich nicht. Ist man privater Nutzer, ist das nochmal was anderes, als wenn man selbstständig ist. Als Selbstständiger wie deine Trainerin hat man eine ganz andere Aufklär- und Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Daten von Kunden. Mein Mann kann auch ein Lied davon singen .
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DerFrechdax , das ist aber nicht das Problem des Anbieters sondern deins.
Auch wenn ich da völlig bei dir bin.
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Ich oute mich mal als EULA-Leser. Auch von denen in Englisch.
Wie gesagt - Nerdkram -
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