Jagen lernen
-
-
weil man das wild nicht in Panik versetzen möchte. Wenn das wild sich langsam bewegt kann man es besser ansprechen und treffen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Danke, scheint mir eine sinnvolle Maßnahme. ?
-
Ist hier in bayern eben so Steht im BayJG
Ist ja jetzt nicht unbedingt was anderes als ich meinte, aber hier in BY gibts eben die Regelung mit max 4 Treibern. Und bei mehr Treibern ist schalenwild (außer Schwarzwild) tabu.
Den/die Paragraphen hätte ich gern mal gesehen, bitte. Denke du verwechselst da was ?
-
https://www.gesetze-bayern.de/…AutoDetectCookieSupport=1
Glaubst du mir jetzt?
Ich mach vielleicht gerade erst meinen Jagdschein, aber wenn ich mir nicht sicher wäre, würde ich es nicht sagen.
-
Da steht, dass Treibjagd eine Jagd ist, an der mindestens 4 Treiber teilnehmen.
Wo siehst du da den Hinweis auf die Anzahl der Treiber bei einer Drückjagd?
-
-
Daraus erschließt sich, dass alles über 4 Treibern eine Treibjagd ist. Eine Jagd mit 1-max. 4 Treibern ist folglich eine Drückjagd.
Definition laut unserer Unterlagen:
"Treibjagd = Jagd an der neben Schützen mehr als 4 Personen als Treiber oder Abwehrer teilnehmen."
"Drückjagd = Jagd an der ein oder mehrere Treiber - einem oder einer unbegrenzten Anzahl von Jägern Wild aus seinem Einstand zuzudrücken versuchen (höchstens 4 Treiber-sonst Treibjagd/Anzahl der Hunde spielt keine Rolle). Sind mehr als 4 Personen daran beteiligt, dann handelt es sich um eine Gesellschaftsjagd, an der ein Jugendjagdscheininhaber als Jäger nicht teilnehmen darf. 1 Jäger und 2 Treiber = Drückjagd/keine Gesellschaftsjagd/Jugendjagdscheininhaber könnte hier als zweiter Jäger teilnehmen.
Drückjagd ist eine selbstständige Jagdart (keine Unterart der Treibjagd) und darf auch auf Schalenwild ausgeübt werden (wird bei Gamswild und Fuchs Riegeljagd genannt)."
Ich wurde dazu sogar in der Prüfung gefragt. Wär dem Prüfer wohl aufgefallen wenn ich dazu völligen Schmarrn erzählt hätte.
Wenn du mir immer noch nicht glaubst, dann google selber.
-
Das erschließt sich bei dem Gesetzestext für mich eben nicht automatisch.
Im gesamten BayJG steht nichts über die erlaubte Anzahl der Treiber bei einer Drückjagd und dieses zählt für mich mehr als deine Unterlagen.
-
Na dann hast du sicherlich recht und unsere Ausbilder sowie Prüfer unrecht
Wie meinst du denn sieht eine Drückjagd aus? In Bayern? Wie viel Treiber laufen da so mit? Was wird bejagt?
-
Also ich hab in BaWü gelernt, dass Drückjagd ein jagdpraktischer Ausdruck ist und zumindest im JWMG nicht genauer definiert ist.
https://www.anwalt24.de/gesetze/jwmg/8
Ich glaube Treib- und Drückjagd wird regional sehr unterschiedlich gebraucht.
Und dir Glückwunsch, liebe Anja! -
Ich lese es aus dem BayJG so, dass an einer Gesellschaftsjagd (TJ/DJ/SJ/RJ) grundsätzlich mehr als 4 Personen teilnehmen müssen, um als solche bezeichnet zu werden. Dabei ist egal wieviel Schützen, Treiber oder Hundeführer.
Bei der Treibjagd müssen aber mindestens 4 Personen die mitgehen auch Treiber sein, sonst kann es keine Treibjagd sein.
Deswegen wird ja auch noch unterschieden, was bei den verschiedenen Gesellschaftsjagden bejagt werden darf.
Treibjagd: kein Schalenwild ausser Schwein
Drückjagd: Schalenwild
Bist du also auf einer grossen Jagd, auf der mehr als 4 Treiber sind und alles Schalenwild frei ist, dann bist du auf einer Drückjagd und nicht auf einer Treibjagd.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!