Tödlicher Unfall - was sind die rechtlichen Folgen?
- Aenima
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da ich mich ja als 'Landhundehalter' damit ja nicht auskenne: vlt kann mir ja jemand von den 'Stadthundehaltern' erklären, wieso man einen nicht zuverlässig hörenden Hund völlig ohne Sicherung in einem so belebten Gebiet laufen lassen muss?
Weil das alle so machen?Ich verstehe es ehrlich gesagt einfach nicht..
ich war mit meinen Hunden auch schon in Großstädten, aber dann halt immer nur zu Besuch. Frei laufen durften sie unter den gleichen Gegebenheiten wie hier auf dem Land: wenn ich weit genug schauen kann und für meinen Geschmack wenig genug los ist.
Ansonsten waren sie an der Leine. Je nach Situation kurze Leine oder halt Flexi.Ich bin ehrlich: so wie die Gegebenheiten vor Ort in München hier in dem Thread beschrieben wurden, würde ich meine Hunde dort nicht frei laufen lassen. Einfach weil mir viel zu viel los wäre..
Hier gibt es eine vierspurige Autobahnbrücke, da kann man als Fußgänger auf einem durch eine Leitplanke abgetrennten Bereich lang laufen. Da dürfen meine Hunde zb auch nicht frei laufen, weil ein einziger Fehltritt in einer Katastrophe enden kann..
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Hi
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Natürlich gibt es auch Teilschuld.
Der von mir aufgezeigte Fall, war aber nicht fair, dem Geschädigten gegenüber.Das habe ich z.B. jetzt nicht bewertet, also ob ich selbst die Entscheidung als fair oder unfair einschätzen würde (hab nur die kurze Passage gelesen, Du meinst das mit dem älteren Herrn, gel?). Vll. kann noch jemand in Revision gehen? (Oder war das schon so, hatte es nur kurz angelesen).
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OT:
Hier gibt es eine vierspurige Autobahnbrücke, da kann man als Fußgänger auf einem durch eine Leitplanke abgetrennten Bereich lang laufen. Da dürfen meine Hunde zb auch nicht frei laufen, weil ein einziger Fehltritt in einer Katastrophe enden kann..
Puhh ... hier in meiner Umgebung ist nahezu schon fast die ganze Autobahn eingezäunt. Natürlich nicht wg. der Hunde, sondern zum Schutze des Wildes (fürs Wild sind dann Wechselmöglichkeiten gebaut).
Aber das ist eben auch ziemlich nützlich für Hunde (und ihre Halter). Gibt kaum sicherere Wege ... (also jetzt am Schlimmsten orientiert: Hund rennt auf die Autobahn)
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da ich mich ja als 'Landhundehalter' damit ja nicht auskenne: vlt kann mir ja jemand von den 'Stadthundehaltern' erklären, wieso man einen nicht zuverlässig hörenden Hund völlig ohne Sicherung in einem so belebten Gebiet laufen lassen muss?
Weil das alle so machen?Ich als Großstadtmensch und langjährige Hundehalterin kann Dir sagen, dass das unerklärbar ist. Bestenfalls ist es Naivität und schlimmstenfalls purer Egoismus.
Ich finde wer einen Hund in der Großstadt, in einem stark frequenzierten Gebiet halten will, hat sich bei der Führung entsprechend anzupassen. Für mich bedeutet das konsequent Leine! Für Freilauf nehme ich den Aufwand woanders hinzufahren auf mich - auch täglich. Wer dazu nicht willens ist, sollte keinen Hund in der Großstadt halten. Meine Meinung.
Mich ätzen Halter von freilaufenden "hört-manchmal-Hunde-wird-aber-schon-gutgehen" in hoch frequenzierten Gebieten zunehmend an.
Bronz zum Beispiel ist echt zuverlässig abrufbar. Trotzdem ist er in unserem Wohngebiet und städtlicher Gassirunde (ca. 3km) praktisch immer angeleint. Auch dort wo er freilaufen dürfte. Warum? Weil es gaaaaaaaaanz selten mal eine Freilaufkatze gibt. Ja, mitten in der Innenstadt. Wahrscheinlichkeit einer Begegnung < 0,5%. Aber dann wäre er nicht zuverlässig abrufbar. Also bleibt er angeleint. Und weil es gefühlt dutzende Menschen gibt für die ich mitdenken muss. Warum das andere so viel grosszügiger handhaben > würde ich auch gerne wissen.
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Es würde helfen, sich überhaupt mal selbst zu reflektieren, bei gewissen Vorkommnissen und auch nicht sofort mit Schuldzuweisungen zu kommen. Dies fällt aber schwer.
Die Schuld auf andere zu weisen ist deutlich weniger unbequem und macht jeder mal.
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Ja, die Hundehalterin hat natürlich falsch gehandelt - aber gibt es hier jeamanden, der noch niemals im Leben seinen Hund falsch eingeschätzt hat?
Diese Frage stellt sich doch überhaupt gar nicht! Was hat denn mein alltägliches Fehlverhalten mit explizit diesem Fehlverhalten der 18jährigen Hundehalterin zu tun?
Damit, dass ich nicht mit Steinen werfe, wenn ich selbst im Glashaus sitze.
Ich für meinen Teil kann einfach nicht zu 100% ausschließen, dass mir nicht doch mal ein Fehler bei der Hundehaltung passiert.
Und für mich besteht ein großer Unterschied zwischen "leichter Fahrlässigkeit", "grober Fahrlässigkeit" usw.
Wenn jemand angetrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht, trägt er trotzdem Schuld, auch wenn "niemand perfekt ist und fast jeder schonmal mit einem Gläschen Wein intus Auto gefahren ist".
Nein, ich habe mich tatsächlich noch nicht mit einem Gläschen Wein hinters Steuer gesetzt.
Weil ich damit bewusst in Kauf nehmen würde, dass ich jemand anderen schädige.
Man trifft die bewusste Entscheidung Risiken einzugehen (z.B. seinen Hund frei laufen zu lassen, oder mit einem Glas Wein intus Auto zu fahren) und somit trägt man auch die bewusste Entscheidung die Konsequenzen zu tragen wenn es schief läuft.Genau das meinte ich ja.
Wenn ich einen Hund, der "im Normalfall" hört, frei laufen lasse, dann habe ich doch überhaupt nicht im Kopf, dass dadurch ein tödlicher Unfall passieren kann.
Dann denke ich vielleicht daran, dass mein Hund - wenn es blöd läuft - vielleicht einen Hasen jagt oder zu einem anderen Hund läuft und ähnliches.
Auch nicht toll - aber DAS sind die Gründe, warum ich anleine.
Nicht, weil ich denke, dass mein Hund eine tödliche Gefahr darstellt.
Denkst Du jedes Mal, wenn Du den Hund ableinst: "Wenn er nicht hört, stirbt vielleicht jemand?"
Ist natürlich ganz überspitzt ausgedrückt - aber das war das, was ich mit der Unterscheidung zwischen "unglückliche Zustände" und "bewusster Entscheidung" gemeint habe.
Oder man ist vielleicht selbst mal kurz abgelenkt - daran muss man auch nicht mal selbst schuld haben - ich wurde z.B. von einem fremden freilaufenden Hund mal so heftig angerempelt, dass ich das Gleichgewicht kurz verloren habe.
Wäre in dieser Sekunde ein Radfahrer gekommen, hätte Lucy - trotz Schleppleine - auf den Weg gelangen können, weil ich für 1-2 Sekunden nicht reagieren hätte können.
Und wenn Dir dabei etwas schlimmes passiert wäre, oder Lucy etwas schlimmes ausgelöst hätte, dann müsste irgendwer / irgendeine Instanz entscheiden wer zu welchem Anteil Schuld hat und wie die daraus resultierenden Konsequenzen aussehen.
Das würde aber heißen, dass ich nicht mehr aus dem Haus gehen darf - denn egal, wie gut ICH aufpasse - ich kann nicht garantieren, dass mich ganz sicher keine fremder Hund umschubst o.ä.
Aber das ist an dieser Stelle natürlich OT - und sollte von mir nur ein Beispiel sein, dass jeder Hundehalter sehr schnell trotz aller Vorsicht in dumme Situationen kommen kann.
Ich bin mir sicher, dass dieses theoretische blablabla unerträglich ist für die Familie des verunglückten Mannes. Denn was sehen die? Mein Mann, Sohn, Vater, Onkel, bester Freund, ist mit dem Fahrrad auf dem Radweg gefahren und ein unangeleinter Hund hat ihm zum Sturz gebracht woraufdessen er verstorben ist.Ich persönlich könnte wohl besser damit umgehen, wenn ich mir denken könnte, dass es einfach eine Verkettung von unglücklichen Zuständen war.
Und für mich wäre es z.B. schlimmer, wenn der Todesfall wegen einer "bewussten Handlung" passiert wäre.
Aber es steht mir nicht zu, zu bewerten, wie andere Menschen das empfinden.
Und wie gesagt - mein Mitgefühl ist natürlich beim Fahrradfahrer und seinen Angehörigen.
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da ich mich ja als 'Landhundehalter' damit ja nicht auskenne: vlt kann mir ja jemand von den 'Stadthundehaltern' erklären, wieso man einen nicht zuverlässig hörenden Hund völlig ohne Sicherung in einem so belebten Gebiet laufen lassen muss?
Weil das alle so machen?Weil es in manchen Städten die einzige Möglichkeit ist. München kenne ich nur vom Hörensagen, da soll es sehr entspannt sein, aber in vielen Städten ist Freilauf tatsächlich nur auf wenigen ausgewiesenen Flächen möglich. Wo, wenn nicht da, soll der aktive Junghund mal die Beine strecken?
Das ändert nichts daran, dass der Hundehalter in der Pflicht ist, und dass es in der Verantwortung des Hundehalters liegt, den Hund eben nicht über den angrenzenden Weg rennen zu lassen. Unfälle können passieren, dafür habe ich volles Verständnis. Die Verantwortung liegt dennoch klar beim Hundehalter, wenn dem der Unfall passiert, dass der Hund wegläuft. Auch dann (erst recht dann) wenn dieser eigentlich kleine Fehler so fürchterliche Folgen hat wie im vorliegenden Fall.
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Na zum Glück obliegt es einem Gericht da die Schuldfrage, nach Sichtung aller Fakten, zu klären ... und nicht Hinz und Kunz die sich im Internet rumtreiben ...
Es ist so schon tragisch genug für alle Beteiligten
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Es würde helfen, sich überhaupt mal selbst zu reflektieren, bei gewissen Vorkommnissen und auch nicht sofort mit Schuldzuweisungen zu kommen. Dies fällt aber schwer.
Die Schuld auf andere zu weisen ist deutlich weniger unbequem und macht jeder mal.Das war mein Tenor. Denn das liest man immer wieder, schon wie ein Reflex, wenn ein Mensch durch einen Hund zu Schaden gekommen ist. (Oft ganz schlimm, im Thread "gefährlicher Hund" ... klar, FB etc. noch weitaus ausgeprägter.
Damit, dass ich nicht mit Steinen werfe, wenn ich selbst im Glashaus sitze.
Jow, so könnte man das zusammenfassen.
Denn wir sitzen als HH eben immer gleich mit in diesem Glashaus. Aber es geht nicht um Steine werfen, sondern alleine darum, sich über die Gemeinsamkeit im Klaren zu werden, nämlich wo mit anderen drin zu sitzen, Boot, würde ich eher dann als Vergleich wählen (also statt Glashaus). Und was das für die Gemeinschaft der HH bedeutet, bedeuten könnte (nicht jeder einzelne Vorfall hat gleich Folgen, die auf die Gemeinschaft zurückfallen, aber viele Vorfälle führen langfristig zu solchen Folgen, das gilt doch schon für viele Städte auf der Welt, also generelle Anleinpflicht).
Es hilft einfach nicht weiter, der Vergleich, Steine/Glashaus ...
Na zum Glück obliegt es einem Gericht da die Schuldfrage, nach Sichtung alles Fakten, zu klären ... und nicht Hinz und Kunz die sich im Internet rumtreiben ..
Nun, ich bin auch heilfroh, das nicht entscheiden zu müssen, wie nachher entschieden, welche Strafe auferlegt wird. Und hoffe genau so, dass es das Mädel hier nicht zu hart trifft.
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Man trifft die bewusste Entscheidung Risiken einzugehen (z.B. seinen Hund frei laufen zu lassen, oder mit einem Glas Wein intus Auto zu fahren) und somit trägt man auch die bewusste Entscheidung die Konsequenzen zu tragen wenn es schief läuft.Denkst Du jedes Mal, wenn Du den Hund ableinst: "Wenn er nicht hört, stirbt vielleicht jemand?"
Ich picke mir auf die Schnelle mal diese Frage raus weil ich sie wichtig finde.
Ja, das tue ich tatsächlich, sofern Du das "stirbt vielleicht jemand" ersetzt durch "verletze, ängstige, belästige ich vielleicht jemanden". Weil ich seit vielen Jahren in der Regel Hunde an meiner Seite habe, die "nicht ohne" sind. Ich würde fahrlässig handeln, würde ich mir diese Frage nicht immer vor dem ableinen stellen.
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