Betrifft Tierärzte und das liebe Geld
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Die GOT ist dafür da, dass die Tierärzte sich keinen Preiskampf liefern können sondern sich über ihre Leistung hervorheben.
Wenn man das ganz einfach umgehen könnte indem man einfach die Hälfte seiner Leistungen nicht berechnet wäre der ganze Aufwand ja völlig witzlos. Natürlich darf ein Tierarzt das nicht, der hat eine vollständige Rechnung zu stellen. Was die letztendlich in ihrer Praxis machen steht natürlich auf einem anderen Blatt
Die GOT ist sehr genau in die verschiedenen Leistungen aufgeschlüsselt damit man mit einer Art Baukastensystem eine korrekte und vollständige Rechnung stellen kann.
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Und wenn ein TA meint, er lässt xy weg, dann ist es doch sein Ding oder wie?
Ob er xy in der Behandlung macht, ja das kann der TA entscheiden, wobei es meist schon seine Berechtigung hat, aber erfolgt Behandlungsschritt xy MUSS er abgerechnet werden, ansonsten kommt der TA in Teufelsküche, wenn es aufkommt.
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Röntgenbild 18x24
Röntgenaufnahme
Röntgenpauschale
Bei meiner TÄ bezahle ich nur Röntgen 18x24. Keine Pauschale oder den Punkt Röntgenaufnahme. Vllt kann mir das ja Jemand erklären?
Die Klinik hat korrekt abgerechnet, deine TÄ nicht. Ganz einfach.
Denn beim Röntgen kostet nicht nur das Bild selbst etwas. Das Gerät braucht Strom, muss abbezahlt und gewartet werden und das muss auf den Kunden umgelegt werden (hier vermutlich die Röntgenaufnahme).
Das ist so pauschal nicht richtig.
Die Kosten des Gerätes gehören genauso wie die Personalkosten zu den allgemeinen Praxiskosten und sind laut Kommentar der Bundestierärztekammer mit der Gebühr aus der GOT abgegolten. Was einzeln berechnet werden darf, ist Verbrauchsmaterial (welches bei digitalen Aufnahmen idR nicht anfällt). Außerdem hat die GOT unterschiedliche Posten für "erste und zweite Aufnahme" und "weitere Aufnahmen". Wenn also mehr als zwei Röntgenbilder gemacht werden, sind das verschiedene Posten auf der Rechnung.
Der TA ist auch nicht verpflichtet, die Punkte aus der GOT genau so auf die Rechnung zu schreiben. Es kann also sein, dass "Röntgenbild" die Kosten für das Bild sind und "Röntgenpauschale" die Differenz zwischen den in der GOT teureren ersten beiden Bildern und den weiteren Bildern. "Röntgenaufnahme" könnte dann die weiteren Kosten enthalten (Material und andere umlegbare Nebenkosten). Bei der Rechnung mit nur einem Posten, sind die Kosten vielleicht zusammengefasst. Ob eine der beiden Rechnungen nicht korrekt war, ist also ohne Wissen über Details nicht zu beurteilen. Man kann aber in der GOT nachschlagen und zumindest grob nachvollziehen, ob der Rahmen stimmt.
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Okay, danke euch für die Aufklärung!
Aber ich vertraue meinen TÄ zu 100%, auch das die alles legal und ordnungsgemäß machen. Ich schaue am Wochenende mal nach der Rechnung mit dem Röntgen und evtl. zeig ich die mal hier.
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Die Klinik hat korrekt abgerechnet, deine TÄ nicht. Ganz einfach.
Denn beim Röntgen kostet nicht nur das Bild selbst etwas. Das Gerät braucht Strom, muss abbezahlt und gewartet werden und das muss auf den Kunden umgelegt werden (hier vermutlich die Röntgenaufnahme).
Das ist so pauschal nicht richtig.
Die Kosten des Gerätes gehören genauso wie die Personalkosten zu den allgemeinen Praxiskosten und sind laut Kommentar der Bundestierärztekammer mit der Gebühr aus der GOT abgegolten. Was einzeln berechnet werden darf, ist Verbrauchsmaterial (welches bei digitalen Aufnahmen idR nicht anfällt). Außerdem hat die GOT unterschiedliche Posten für "erste und zweite Aufnahme" und "weitere Aufnahmen". Wenn also mehr als zwei Röntgenbilder gemacht werden, sind das verschiedene Posten auf der Rechnung.
Der TA ist auch nicht verpflichtet, die Punkte aus der GOT genau so auf die Rechnung zu schreiben. Es kann also sein, dass "Röntgenbild" die Kosten für das Bild sind und "Röntgenpauschale" die Differenz zwischen den in der GOT teureren ersten beiden Bildern und den weiteren Bildern. "Röntgenaufnahme" könnte dann die weiteren Kosten enthalten (Material und andere umlegbare Nebenkosten). Bei der Rechnung mit nur einem Posten, sind die Kosten vielleicht zusammengefasst. Ob eine der beiden Rechnungen nicht korrekt war, ist also ohne Wissen über Details nicht zu beurteilen. Man kann aber in der GOT nachschlagen und zumindest grob nachvollziehen, ob der Rahmen stimmt.
Wie gesagt, ich habe noch keine Rechnung geschrieben und habe in meinem Beitrag erwähnt, dass ich nicht weiß ob das so korrekt ist.
Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass hinter einer Röntgenuntersuchung mehr steckt als ein 18x24 Bild und nicht um eine genaue Aufschlüsselung
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Wo steht eigentlich das sie es MÜSSEN? In der GOT? Da steht nur welchen der drei Sätze die nehmen können. Und wenn ein TA meint, er lässt xy weg, dann ist es doch sein Ding oder wie?
https://www.ra-kotz.de/tieraerzte.htm
Ein etwas älteres Urteil. Sie müssen.
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Müssen muss ein Tierarzt - zumindest inpunkto Abrechnung- gar nichts. Er kann mit einfachem Satz oder 3fachen Satz abrechnen. Er kann! Muss nicht!
Und wenn er 3 Röntgenbilder macht um sich selbst besser abzusichern, nur eins davon in Rechnung stellt, dann ist das seine Entscheidung. Fertig!
Einen gewissen Kulanzbereich hat jeder Tierarzt!
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Die GOT darf er nicht unterschreiten. Muß ich jetzt echt weiter googeln, damit mir das einer glaubt?
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Also mein TA ist auch nicht überteuert und hat meines Erachtens auch immer ins Schwarze getroffen mit seinen Diagnosen. Sei das bei meinen Katzen oder auch den Hunden. Er sagt auch immer was machbar ist und was nicht, bzw. was die Folgen sind und ob es sinnvoll ist, was er machen kann und wann ich in eine Tierklinik muss (wg. Geräten).
Da er nur Barzahlung akzeptiert, frage ich immer vorher nach, was das ungefähr kosten wird und auch da gab es fast keine Abweichungen.
Kastration meiner Hündin vor 5 Jahren hat mich 270 Euro gekostet, Nachuntersuchung hat er gar nicht berechnet. Meine alte Hündin damals 15 Jahre alt, hatte tierische Panik in die Praxis zu gehen. Da kam er dann raus ans Auto mit allem Zubehör und hat sie da untersucht.
Impfung inkl. Entwurmung für 2 Hunde und 1 Katze 107 Euro, ist absolut in Ordnung und da runde ich auch gerne auf.
Hab da auch 100 % Vertrauen in seine Meinung.
Mit Tierkliniken hab ich auch schon sehr merkwürdige Erfahrungen gemacht, was die Kosten angehen. Aber wenn man keine Wahl hat, dann muss man da halt hin (mein Katerlein wurde angefahren an einem Wochenende) Zumindest war die Kostentransparenz vorhanden und ich wurde sofort informiert. Hab mich aber dagegen entschieden ein Blutbild machen zu lassen und ihn dort zu lassen. Aussage der Tierarzthelferin war, dass sie ihn nur überwachen (auf meine Nachfrage hin hieß es alle Stunde mal schauen) aber keine weiteren Untersuchungen machen. Daher auch die Entscheidung ihn mit nach Hause zu nehmen (Innere Verletzungen waren ausgeschlossen durch diverse Untersuchungen in der TK)
Dass eine Tierklinik teurer ist wg. den Geräten und auch den Angestellten, die finanziert werden müssen, finde ich grundsätzlich völlig ok. Zumal ja auch rund um die Uhr ein Bereitschaftsteam da ist. Was mich nur stört ist, dass manche Untersuchungen einfach nicht nötig sind, aber dennoch empfohlen werden. Kann man im Akutfall als Laie nicht beurteilen, aber nach Rü mit meinem TA am nächsten Tag, hat er mir meine Handlungsweise als richtig bestätigt. Mittlerweile ist mein Kater 14 Jahre alt und quietschfidel.
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Zitat aus Wikipedia: "Eine Unterschreitung der Gebührensätze ist nur zur Kastration frei lebender Katzen zugelassen"
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/…4rztegeb%C3%BChrenordnung
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