Qualzuchten III

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    Hi


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    • Lt. Definition ist ein Hund Brachycephal sobald das Verhältnis Oberkopf/Gesichtsschädel kleiner als 1 ist.

      Könntest du mir das bitte mal verlinken? Hab ich bisher noch nirgends so gelesen.

      Hast du ja auch selber geschrieben.

      Und neben anderen Definitionspunkten wie etwa der Schädelbreite lautet die "Grenze" für Brachyzephalie: Verhältnis Hirnschädel zu Gesichtsschädel größer 1,6. Schnauze zu Oberkopf muss also keineswegs 1:1 sein, um sich im gesunden Bereich zu bewegen.

      Hirnschädel / Gesichtsschädel > 1,6 heißt die Nase ist leicht verkürzt.


      Irgendwo in den Tiefen von Qualzucht I - III habe ich das schonmal auseinander gedröselt inkl. einiger verlinkungen.

    • Hirnschädel / Gesichtsschädel > 1,6 heißt die Nase ist leicht verkürzt.

      Eben. :nicken: Leicht verkürzt, wie im Silky-Standard erwähnt - aber noch nicht brachyzephal, mit all den möglichen unschönen Folgen.



      Nehmen wir den einfachsten und schnellst zu findenden Definitionsartikel dazu bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Brachycephalie


      Daraus kann man glaub ich durchaus entnehmen, dass eine leichte Verkürzung - also s-Faktor unter 1,25 - nicht als brachyzephal gilt. Erst ab diesem Punkt gilt ein Hund überhaupt als brachyzephal; ob er damit bereits das Qualzuchtmerkmal erfüllt, oder erst ab dem Punkt an dem sich dadurch Einschränkungen zeigen, das müsste eine genauere Definition klären. Von 1:1 lese ich dort jedenfalls nichts - auch wenn du es hier jetzt mal so in den Raum gestellt hast. :ka:



      Fakt ist jedenfalls, und das ist hoffentlich unstrittig: Falls ein Hund unter Einschränkungen leidet - noch mal, leidet! - gehört er nicht auf Prüfungen. Und definitiv nicht in die Zucht. Würde das "meine" Rasse treffen, wäre ich darüber sicher traurig - aber dann lieber auf eine ähnliche, dabei aber gesündere Rasse ausweichen.

    • Und neben anderen Definitionspunkten wie etwa der Schädelbreite lautet die "Grenze" für Brachyzephalie: Verhältnis Hirnschädel zu Gesichtsschädel größer 1,6. Schnauze zu Oberkopf muss also keineswegs 1:1 sein, um sich im gesunden Bereich zu bewegen.

      Hirnschädel / Gesichtsschädel > 1,6 heißt die Nase ist leicht verkürzt.


      Irgendwo in den Tiefen von Qualzucht I - III habe ich das schonmal auseinander gedröselt inkl. einiger verlinkungen.

      Wenn aber "nicht qualzuchtverdächtig brachyzephal" bedeuten würde, dass Hirnschädel und Gesichtsschädel gleich lang sind, dann würde es heißen: Hirnschädel / Gesichtsschädel >= 1.


      Da steht aber, dass das Verhältnis nicht größer als 1,6 sein darf. Das bedeutet: der Gesichtsschädel darf gut ein Drittel kürzer sein als der Hirnschädel (genau ist es 8:5; also zu einem 8cm langen Hirnschädel wäre ein 5cm langer Gesichtsschädel genau an der Grenze zu qualzuchtverdächtig).


      Wenn, wie im Standard des Silky, der Gesichtsschädel "etwas kürzer" sein soll als der Hirnschädel, dann ist das natürlich potentiell gefährliche Auslegungssache (wie viel ist "etwas"). Aber zumindest ich würde mich über die extrem kreative Auslegung aufregen, wenn dieses "etwas kürzer" zu "ein Drittel kürzer" würde.

    • Wenn, wie im Standard des Silky, der Gesichtsschädel "etwas kürzer" sein soll als der Hirnschädel, dann ist das natürlich potentiell gefährliche Auslegungssache (wie viel ist "etwas").

      Genau da kommt dann die Verantwortung der Züchter ins Spiel. (Wobei die natürlich nicht den Schädel vermessen, sondern sich auf Augenmaß und den engeren Spielraum des äußerlich sichtbaren s-Faktors verlassen müssen.) Das sind jedenfalls die Punkte, an denen eine Zucht entweder gut gehen, sprich im vertretbaren Rahmen bleiben, kann - oder immer extremer werden, bis das Kind dann im Brunnen liegt.


      Persönlich finde ich es sehr, sehr schade, wenn Richter und Züchter es so weit kommen lassen, dass es eben zum Kind im Brunnen kommt. Und noch schlimmer, dass selbst dann erst Gesetze her müssen, um den schlimmsten Auswüchsen Einhalt zu gebieten. Da es aber leider offenbar so ist - ja, dann bin ich durchaus froh, wenn diese Gesetze erlassen werden. Und hoffentlich auch vernünftig zur Anwendung gebracht.


      Und selbst wenn dabei mein Hund meinetwegen zu den "Kollateralschäden" gehören würde, die nicht mehr auf Prüfungen dürften - ganz ehrlich, wenn das dazu beiträgt, dieses massenhafte Leid von Hunden mit schlimmen Qualzuchtauswirkungen zu beenden, dann wäre es mir das wert!

    • Verstehe ich das richtig, dass ein Grund für die schleichende Nasenverkürzung sein könnte, dass Nasenlängen nicht gemessen, sondern nur per Auge beurteilt werden? Könnte man sowas nicht ändern? Stockmaß wird doch vermutlich auch gemessen und nicht geschätzt, oder?

    • Verstehe ich das richtig, dass ein Grund für die schleichende Nasenverkürzung sein könnte, dass Nasenlängen nicht gemessen, sondern nur per Auge beurteilt werden? Könnte man sowas nicht ändern? Stockmaß wird doch vermutlich auch gemessen und nicht geschätzt, oder?

      Wäre auch mein Vorschlag gewesen. Da der Rassestandard nur vom Urspungsland geändert werden kann wäre doch ein vorgeschriebenes mindest-Verhältnis von Gesichtsknochen zu Gehirnknochen laut Tierschutzgesetz umsetzbar?

    • Wer selbst ne Brachycephale Rasse hat, sollte zumindest genau hinschaun was geplant ist und wie es umgesetzt wird, es könnte Ihn im ungünstigsten Fall selber treffen.

      Sehr viele der kleinen (Begleithund) Rassen sind leicht brachyzephal und haben keinerlei Probleme damit.

      Gemäßigte (!) Brachyzephalie ist nicht gleichzusetzen mit Qualzucht.

      Danke, wollte ich auch gerade sagen.

    • Gehe davon aus, dass sich der Gesetzgeber an diese, bis jetzt verfassten Formel hält, sogar halten muss, weil er ansonsten mit einer erfolgversprechenden Klageflut zu rechnen hätte (das macht wenig Sinn). Ab wann 'Brachycephal' als 'Qualzuchtmerkmal' gilt, ist in Texten durch Fachleute festgehalten. Solche Kriterien (Fachgutachten) finden immer Einlass in die Gesetzgebung (vorher). Spätestens jedoch dann bekommen Fachexpertisen Gewicht, sollten sich durch willkürliche Auslegungen Klagegründe ergeben.


      Das muss natürlich nicht jeder so sehen.

      Stimmt, spielt aber keine Rolle. Glaube nicht, dass Du einen Fachmann finden wirst, der Dir (oder jemanden, der es so sehen möchte) den Silky unter Brachy-Qualzucht-Merkmal erfüllt einsortieren wird. :ka:

    • Wenn aber "nicht brachyzephal" bedeuten würde, dass Hirnschädel und Gesichtsschädel gleich lang sind, dann würde es heißen: Hirnschädel / Gesichtsschädel >= 1.

      Hast recht, ich habe mich da selbst wiedersprochen.


      Daraus kann man glaub ich durchaus entnehmen, dass eine leichte Verkürzung - also s-Faktor unter 1,25 - nicht als brachyzephal gilt. Erst ab diesem Punkt gilt ein Hund überhaupt als brachyzephal; ob er damit bereits das Qualzuchtmerkmal erfüllt, oder erst ab dem Punkt an dem sich dadurch Einschränkungen zeigen, das müsste eine genauere Definition klären. Von 1:1 lese ich dort jedenfalls nichts - auch wenn du es hier jetzt mal so in den Raum gestellt hast.

      Hirnschädel / Gesichtsschädel = 1 / S-Index = 1 /GS/HS !


      Die 1.6 respektive der S-Index ist der Wert ab dem extreme Brachyzaphalie beginnt.


      Brachycephalie ist Verkürzter Geichtsschädel.


      Mesocephale Köpfe weisen eine mittlere Größe auf, wobei die Länge des Fanges annähernd der Länge des Hinterkopfes entspricht.


      Ein dolichocephaler Kopf ist durchgehend vom Hinterkopf bis zum Fang schmal und lang

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