Qualzuchten III
- Helfstyna
- Geschlossen
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ich nenn das nicht liebe. Sondern narzisstische triebabfuhr.
Das eigene Wohlfühlmass an gefühl und Zuwendung wird an einem objekt abreagiert.
An einem Lebewesen, dass extra so verstümmelt wurde, damit es sich wenig bis nicht wehren kann und wenig bis keine unwuchten durch unüberseh/hörbare Bedürfnisse äussern kann. Also Bewegung, sachen anknabbern, leute anspringen, bellen, rennen etc.
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Ich habe nochmal im Referentenentwurf für die Tierschutz Hundeverordnung geschaut. §10 dort soll in Zukunft ein Ausstellungsverbot für Hunde beinhalten, deren Zucht wiederum nach §11b TSchG eh eigentlich verboten ist. Der Bundesrat hat in seiner Reaktion dazu angemerkt:
„5. Zu Artikel 1 - Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung allgemein
Der Bundesrat begrüßt die Aufnahme eines Ausstellungsverbotes für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Er stellt aber fest, dass der Nachweis von Qualzuchten beim Hund, ebenso wie bei weiteren Tierarten, im Vollzug durch unklare Vorgaben mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher um Prüfung, inwieweit in Ergänzung eine Aktualisierung und Konkretisierung des Gutachtens zur Auslegung von Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes („Qualzuchtgutachten“) in naher Zukunft möglich ist, um einen wesentlichen Beitrag zur generellen Minimierung von Qualzuchten zu leisten.“
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Nix zu danken. Ich hab das Ding eh im Blick, weil ich gespannt ist, wie es live gestellt wird. Wenn es das mal wird.
Die Diskrepanz, dass die neue Verordnung ein Ausstellungsverbot ausspricht für Tiere, die es schon länger eigentlich in der Zucht gar nicht geben dürfte, die zeigt schon deutlich die Schwierigkeiten im politischen Agieren.
11bTSchG sagt:
„(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung 1.bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
2.bei den Nachkommen a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für durch Züchtung oder biotechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates1.die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher zu bestimmen,
2.das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann.“Das sagt die neue Verordnung:
„§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.“
Das Gutachten, auf das sich der 11b TSchG bezieht und das der Bundesrat gerne aktualisiert hätte, ist hier zu finden, die Regelungen für Hunde ab Seite 15:
BMEL.de - Gutachten zur Auslegung von §11b TSchG
Es ist von 2005.
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Von 2005 ... bald 20 Jahre her!
Es ist zum verrückt werden und die Tiere müssen leiden und leiden
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und wenn der Mops dann doch munterer und agiler ist, als erhofft, dann wird das als therapiepflichtige Verhaltensauffälligkeit betrachtet. Schon schräg, diese Welt
sehr gut beobachtet, dann ist der Hund halt zu sensibel und damit wird alles entschuldigt.
Lese sonst nur hier interessiert mit, nicht, weil ich Qualzuchten mag, sondern weil sie mit leid tun und ich die Dummheit der Menschen nicht verstehe, sich so einen Hund beim Züchter zu holen
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ich nenn das nicht liebe. Sondern narzisstische triebabfuhr.
Das eigene Wohlfühlmass an gefühl und Zuwendung wird an einem objekt abreagiert.
An einem Lebewesen, dass extra so verstümmelt wurde, damit es sich wenig bis nicht wehren kann und wenig bis keine unwuchten durch unüberseh/hörbare Bedürfnisse äussern kann. Also Bewegung, sachen anknabbern, leute anspringen, bellen, rennen etc.
Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich als Beweggrund, zumindest beim Großteil der Käufer.
Würde ja eine Auseinandersetzung, eine Erkenntnis und eine Entscheidung zugunsten (!) der Einschränkungen voraussetzen. Also kein "trotz all dem" sondern ein "weil".
Ich halte da eine Form der Relativierung für wahrscheinlicher, wenn sich denn überhaupt tiefergehend mit dem Thema beschäftigt wird. Ein nicht sehen wollen.
Ansonsten eben Ignoranz, Naivität, wie auch immer man es nennen möchte.
Und ich glaube auch durchaus, dass die Leute ihre Tiere meist lieben - es gibt Dissonanzen in Menschen, die für Außenstehende nicht erklärbar sein müssen.
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Ich würde behaupten, das Gutachten ist in einigen Bereichen aber auch veraltet bzw. muss nochmal auf den aktuellen wissenschaftlichen Prüfstand gestellt werden.
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das ignorieren des offensichtlichen, das beharren auf unsinnigen Behauptungen (das ist bei der rasse normal...aber ich liiebe das clownige wesen...). Die wiederholungstäter quote lässt mich leider anderes annehmen. Da können die sich noch so selber hypnotisieren mit “hab ich nicht gewusst“, glaub ich nicht/bin zu blöd zum zuhören/sehen. Heute nennt man das “toxisch narzisstische Beziehung“.
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Ich würde behaupten, das Gutachten ist in einigen Bereichen aber auch veraltet bzw. muss nochmal auf den aktuellen wissenschaftlichen Prüfstand gestellt werden.
Das habe ich beim querlesen eben auch zu mir gesagt!
Es sind schon so einige Sachen ziemlich alt!
Primär geht es um die Untätigkeit der Umsetzung und das ist erschreckend.
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