Pitbull und Urlaub machen in Hessen

  • Hallo liebe Hundegemeinschaft,

    ich weiß nicht ob die ganze Geschichte notwendig ist aber ich machs mal ausführlich. Gerne dürft ihr Fragen stellen fürs bessere Verständnis.

    Ich lebe in Griechenland (arbeite als Selbständiger) bin allerdings noch in Deutschland( Hessen) gemeldet.
    Da ich übers Jahr 4 Monate alleine auf meinem Grundstück bin, dachte ich mir ich hole mir einen Hund für etwas Gesellschaft und Sicherheit. Dies ist mein erster eigener Hund. Ich bin allerdings mit Hunden groß geworden.

    Anforderung an den Hund war : Kurz Haar, Welpe und etwas das Familie austrahlt. Ich vermiete ein paar Appartments und die Griechen haben häufig Angst vor Hunden.

    Als ich dann im Tierheim war und mit der Leiterin gesprochen habe. Fragte sie mich ob ich nicht einen älteren Hund nehmen könnte da Welpen schneller nach Deutschland vermittelt werden und die anderen oft nicht mehr adoptiert werden.

    Nach einigen Fragen von meiner Seite dann aus wie das mit Erziehung etc. noch klappt kein Problem für mich. ( Also weg von Punkt Welpe )

    Dann haben wir noch etwas länger gesprochen bis sie meinte sie das gerade ein Hund schnellstmöglich vermittelt werden müsse. Da er vor 5 Tagen gefunden wurde und die Finder in einer Woche schon wieder nach Deutschland reisen.

    Als typischer Hesse : Na klar, tun wir noch was gutes und vielleicht mag der Hund mich ja auch gar nicht. Muss ja immer von beiden Seiten passen.

    Lange Rede kurzer Phallus ich hab den Hund genommen und erst später ist mir aufgefallen das das ein Listenhund ist. Bzw. genau der Listenhund Pitbull!

    Schnecke (der Hund) und ich leben jetzt seit 5 Monaten zusammen und alles ist Top. Bis darauf das ich jetzt für 2 Monate nach Deutschland (Hessen) muss und sie anscheinend nur bis Italien mit kann.


    Meine Frage an euch: Was kann ich tun um sie mitnehmen zu können. Denn ich möchte ihr das jetzt nicht antun wieder sich neu einzustellen. Sie ist 4 -5 Jahre und ein Zwingerhund gewesen für Wurf etc. (Vermutungen vom Tierarzt)

    1. Sie wäre ja nur 2 Monate in D bis ich wieder nach Griechenland fahre. Gibt es da andere Bestimmungen, wie Touristenverkehr, Auslandsarbeiter? ( Wohnsitz ist immer noch in Deutschland gemeldet)

    2. Hat jemand Erfahrungen darin sie als etwas anderes auszugeben Boxer Mix mit American Bullly oder so. Ich werde sobald ich mein USB kabel finde ein Bild hochladen.


    Lg Philipp




  • Laut aktueller Rechtsprechung ist bei 4 Wochen Schluss:

    Zitat

    Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:


    • gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)

    Quelle: https://www.der-tieranwalt.de/…-einfuhrverbot-hunde.html


    Lass dich nicht aus Bequemlichkeit dazu hinreißen, dir eine "unkritische" Rassebezeichnung auszudenken. Denn im Fall der Kontrolle wird es dann richtig kritisch, bis hin zur Beschlagnahmung des Hundes. Dann sitzt er in D im Zwinger.


    Such eine Betreuung für den Hund vor Ort. Das erspart dem Hund den Reisestress und die Gefahr, dass er eingezogen wird.

  • Danke für deine Antwort Helfstyna : )

    Es ist nicht aus Bequemlichkeit. Denn wenn ich wirklich den Hund immer 1-2 Monate abgeben muss damit ich nach D fahren kann ist das in meinen Augen für die Schnecke viel mehr Stress und irgendwie auch keine Familienzugehörigkeit. Wer gibt schon sein Kind jedes Jahr 2 Monate in ein Heim. Was mich zu dem Punkt bringt sie dauerhaft abzugeben. Lieber einmal wehtun als ständig.

    Aber wie du gesagt hast mit der unkritischen Rassenbezeichung kann sehr teuer bzw. mit Haftstrafe geahndet werden. Schade das es anscheindend nicht anders geht. Habe viele andere Foren durchforstet und dann hier angemeldet um vielleicht ein Schlupfloch zu finden. (große Aktivität hier) Dein Post ist aber genauso wie in vielen anderen. Also muss ich und sie sich damit wohl abfinden...

    Hat den jemand Erfahrung damit seinen Hund immer mal wieder abzugeben und dann wieder zu kommen?

  • Du solltest mit deinem Landkreis in Kontakt treten, je nach La sind diese kulanter.

    Vielleicht kannst du einen Wesenstest nachholen und den Hund dort melden oder eine Sondergenehmigung bekommen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfvo/__2.html


    in dem Link steht unter Punkt 3: Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.

  • Danke Kenjada : ),

    tatsächlich werde ich mich am Mittwoch mit dem Ordnungsamt in meiner Heimatstadt in Verbindung setzten und anonym nachfragen.

    Hoffe das ich eine Sonderregelung bekommen über die verschiedenen Paragraphen. Deinen kannte ich noch nicht. Wie ist es denn wenn ich Griechenland als erst und Deutschland als Zweitwohnsitz angebe? Habe natürlich dazu verschiedene Sachen gelesen aber wer lange im Internet sucht findet immer die Antwort die einem passt.

  • die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat

    Und genau das ist der Knackpunkt.


    Der TE hat seinen Wohnsitz in Hessen. Sprich der Verdacht des Imports wird hier noch stärker aufkommen, als bei jemanden, der nur für zwei Monate im Hotel wohnt.

    Hinzu kommt, dass Hessen in Hinsicht auf diese Rasse nicht gerade die laschesten Auflagen hat. Da geht es bei der Erlaubnispflicht los, mit dem Haftpflichtnachweis weiter bis hin zu Leinen und Maulkorbzwang und entsprechender Sicherung und Kennzeichnung des Grundstücks.

  • die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat

    Und genau das ist der Knackpunkt.


    Der TE hat seinen Wohnsitz in Hessen. Sprich der Verdacht des Imports wird hier noch stärker aufkommen, als bei jemanden, der nur für zwei Monate im Hotel wohnt.

    Hinzu kommt, dass Hessen in Hinsicht auf diese Rasse nicht gerade die laschesten Auflagen hat. Da geht es bei der Erlaubnispflicht los, mit dem Haftpflichtnachweis weiter bis hin zu Leinen und Maulkorbzwang und entsprechender Sicherung und Kennzeichnung des Grundstücks.

    ich wohn in Hessen. Wir hatten Pitbulls und ich muss sagen gerade je nach Landkreis wird es sehr streng gehandhabt und anderen legen es locker aus.
    hier bei uns: Kennzeichnung vom Grundstück ja aber es ist ok wenn es normale Warnschilder sind, Leinenzwang kann aufgehoben werden usw. allein in meiner Gegend leben ca 10 Listenhunde, keine Ahnung wie viele im Dorf, kosten nicht mehr wie andere Hunde.
    deshalb war meine Empfehlung die zuständige Behörde.

  • Aber falls die Behörde nein sagt: nicht reinschmuggeln! Egal wie locker sie sonst sind oder wie streng, wenn das auffliegt, dann bist du den Hund los.


    daher sorge für einen Plan B, ich denke eine gute Unterkunft ist nicht schlimm für einen Hund und auch für dich eine Erleichterung, es kann immer mal etwas sein und der Hund braucht einen anderen Schlafplatz und wenn ein Hund es gewohnt ist und die Leute kennt sind auch 8 Wochen kein Problem.

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