Pitbull und Urlaub machen in Hessen
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Feste Auflagen sind die Erlaubnis der aufnehmenden Behörde, Chip, Haftpflicht für den Hund, blütenweißes polizeiliches Führungszeugnis und ein Sachkundenachweis (gilt nur für den jeweiligen Hund). Ab 15 Monaten muss ein Wesenstest abgelegt werden. Nur bei positivem Test gibts Leinenzwangbefreiung. Ab 9 Monaten bis zum positiven Wesenstest gilt Maulkorbzwang. Je nach aufnehmender Behörde muss mit drastisch erhöhten Hundesteuersetzen gerechnet werden.
Es gilt der Augenschein. _Schnitzel_
Deinen Ansatz zur Phänotypisierung verstehe ich nicht. Du weißt doch, was Du da hast? Das wird auch jeder Ordnungsamtsmitarbeiter und jeder Zollmitarbeiter sehen, die sind ja üblicherweise auch nicht auf der Brennsuppn dahergeschwommen und dürften jeden Umgehungsansatz und jede Geschichte kennen.
Die Tierheime sind leider voll mit Hunden, deren Halter die Auflagen umgehen wolltenbei uns im Landkreis ist nur Leinenpflicht VOR dem Sachkundenachweis und KEIN Maulkorb, dieser kann angeordnet werden aber wird sehr selten.
Bus und Bahn ausgenommen, da gilt Maulkorbpflicht aber für fast alle Hunde.
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Also bei dem Hund ist eigentlich klar was dabei heraus kommt wenn man zum Gutachter geht. Und meines Wissens nach muss es ein in dem jeweiligen Bundesland zugelassener sein. Ich bezweifle stark das da einer aus dem Ausland anerkannt wird.
An deiner Stelle würde ich eine Betreuung bei dir vor Ort suchen. Es handelt sich ja nicht um Jahre sondern nur um Wochen.
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Das ist korrekt was Phonhaus sagt.Danke : ). Hessen ist da leider etwas strenger bzw. anders.
Warum die Phänosierung. Jeder Strohalm wird hier gepackt. Wenn ich nicht den Zeitdruck hätte würde es ja auch so funktionieren aber nicht in 20 Tagen. Außerdem warum (falls kein Wesentest vorhanden) 1000€ Hundesteuer zahlen für 4-8 Wochen Anwesenheit in Deutschland.
Sobald er in meinem Heimatdorf wäre, ist das Ordnungsamt etc. kein Problem allerdings die Grenzen die ich durchfahren muss haben wie richtig bemerkt den Zoll und die verstehen keinen Spaß.
Ich danke nochmals für diese super Teilnahme da es mir ein meiner endgültigen Entscheidung sehr hilft. -
Ich war hier einige Zeit in einem TSV, der sich speziell für gelistete Hunde engagiert. Da gabs leider öfter mal die Geschichte, dass ein Halter „sein Glück probiert“ hat und dann doch beim Ordnungsamt aufgefallen ist. Wenns beim Führungszeugnis gehapert hat, wurde der Hund gleich eingezogen. Mit etwas Glück, einem klaren Nachweis der Herkunft aus Deutschland und seeehr netten Sachbearbeitern - und die hier auf der Gemeinde waren nett - wurde mal ein Auge zugedrückt und man konnte die Erlaubnis nachbeantragen, musste dann aber pronto auch Sachkunde und Wesenstest nachliefern. Mit Minimalzeit dafür, den Hund darauf vorzubereiten. Was dann auch bei einem an sich netten Hund schnell schiefgehen kann.
Wenn Du Hessen streng findest: Wir wohnen an der bayrischen Grenze, und zumindest bei uns in der Nähe schlagen Takt und Ton da nochmal ganz anders.Gehe erstmal auf die Gemeinde und das Zollamt zu und schildere die Sachlage. Ich glaubs ja nicht, aber vielleicht lässt sich doch eine Sonderbewilligung für einen verlängerten Aufenthalt rausschlagen. Ansonsten schaue doch lieber nach einer Betreuung.
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Ich würde mal beim auswärtigem Amt /Botschaft nachfragen, so ich wie ich deine Situation verstehe ist deine Meldeadresse in D, dein Wohnsitz aber ü 50% im Ausland (somit müsstest du auch deine SV nach griechischem Recht tragen). So wäre dann erstmal einzugliedern wo du hibgehörst. Wenn da rauskommt Griechenland, hättest du ja die Frist mit Hund. Kommt da raus D.... allerdings werden die wohl länger brauchen als die Zeit die du hast
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Top Ansatz Lennox : ) aber leider klappt das nicht da ich mich dann aus Deutschland abmelden muss. Kp warum. Die Frau aus dem Konsulat meinte nur : Schlafende Hunde weckt man nicht. ( oh man sie hat nen Wortwitz gemacht und ich bemerke ihn erst jetzt beim aufschreiben^^)
Jupps und das mit dem Glück möchte ich nicht versuchen da ich ja für uns beide die Verantwortung trage.. : ( -
Der Hund darf nicht nach Deutschland, ich weiß gar nicht, was es da noch zu diskutieren gibt.
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Der Hund darf nicht nach Deutschland, ich weiß gar nicht, was es da noch zu diskutieren gibt.
Zu Besuch schon. Nur eigentlich nicht so lange.
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Ohne eigentlich....
Das geht nicht und fertig
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