Ist Inzest bei Hunden erlaubt?

  • Bei dem besagten Maliwurf lief es absolut sauber ab!

    Als die (vermutete) Scheinschwangerschaft zu heftig wurde, ging es zum TA. Da kam raus, dass die Huendin traegt. Es wurde dem RZV gemeldet, gab dann einen DNA-Abgleich der Welpen mit den moeglichen Vaetern (Vater oder Vollbruder der Huendin). Dann gab es AT mit dem richtigen Vater (Vollbruder) in denen eben der Sperrvermerk drin steht (Huendin zu jung und ohne ZZL und zusaetzlich eine verbotene Verpaarung). Und es gab eine Strafe fuer die Zuechter.

    Es war uebrigens der B-Wurf von Paccharun und es steht alles offen und ehrlich auf der HP!

  • Murmelchen und Helfstyna Danke für die Info. Das muss ja wohl ein guter Züchter sein, denke ich mir, der so transparent kommuniziert. Klingt sehr korrekt.

  • Laurentide : den Einwand verstehe ich jetzt nicht. Nur weil etwas klar definiert ist, heisst das noch lange nicht, dass es verboten ist. Da wär ja quasi Alles Definierte verboten....


    Die Frage lautete aber: Ist Inzest per se in der Tierzucht verboten? Die Antwort ist klar Nein, genausowenig wie Merle x Merle grundsätzlich verboten ist. Aber bei Merle x Merle wird eine weitaus höhere Wahrscheinlichkeit kranker Nachkommen bewusst in Kauf genommen.


    Gibt es da tatsächlich höchstinstanzliche Urteile dazu, die das als Qualzucht definieren? (Interessiert mich einfach, unabhängig davon, dass Inzestverpaarungen kein so klar definiertes hohes Risiko haben).

    Vielleicht hatte ich dich auch falsch verstanden. Ich dachte dein Argument wäre, dass Inzest etwas klar definiertes wäre, daher müsste es entweder wörtlich verboten sein ode es wäre erlaubt. Und so ist es nicht, viele klar definierte Dinge stehen nicht wörtlich im Tierschutzgesetz und werden über die Auslegung allgemeiner Paragraphen geahndet. Deswegen mein Merle-Beispiel. Und Merle x Merle ist verboten. Da weiss ich von mehreren Bussgeldern und Untersagungen. Allerdings von keinem Gerichtsverfahren. Der Versuch die Erlaubnis für eine Merle x Merle -Verpaarung einzuklagen, wäre vermutlich auch rausgeschmissenes Geld.
    Erst dieses Jahr gab es wieder eine Fortbildung für Amtstierärzte zum Thema Farben und Qualzucht und welche Verpaarungen man untersagen muss:

    https://sdf9577bfbb891bdc.jimc…-%20Anna%20Lauknerpdf.pdf

    Nur aus Interesse, auf wieviele Generationen berechnest du den IK und AVK?


    Und Czarek, darf man fragen um welchen Verband es da geht? Dass man für Inzucht eine Genehmigung braucht, kann ich mir nicht so richtig vorstellen, dafür ist der Begriff doch viel zu schwammig definiert. Ich kenne nur Verbote von Inzestzucht.

    Ach sag was.

    Trotzdem brauchst du für eine Inzuchtverpaarung eine Genehmigung vom Zuchtverband (zumindest bei meiner Rasse).

  • Wir muessen ja eh jede Verpaarung genehmigen lassen. Allerdings muss bei einer Verpaarung mit einem IK ab 25% in den ersten 3. Generationen eine Sondergenehmigung vom Zuchtgremium eingeholt werden. Und ich habe (bei uns) noch keine Verpaarung erlebt die so eng gezogen ist, was fuer mich heisst, es wird nicht genehmigt (ich bin mir fast sicher, dass es beantragt wurde).

  • Laurentide dann glaub es nicht :ka:ich muss hier nichts beweisen, man kann doch die Bestimmungen dazu nachlesen.... Es geht in meinem Beispiel um Pudel (kenne aber genau solche Beispiele anderer Rassen), dort gibt es 4 Verbände. In der jeweiligen ZO ist Inzucht immer definiert.


    Verband 1 ZO:

    "Unter Inzucht versteht man die Paarung unter Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der

    Seitenlinie, z. B. Großvater, Enkel, Halbgeschwister, Onkel und Nichte, Neffe und Tante, Vetter und

    Cousine. Die Paarung von Pudeln, die unter den Begriff der Inzucht fallen, wird vom zuständigen ZW

    genehmigt. Dieser hat bei der Genehmigung der Inzucht mit großer Sorgfalt vorzugehen."


    Verband 2 ZO:

    " Unter Inzucht versteht man die Paarung zwischen Verwandten 2. Grades, z. B. zwischen

    Großeltern und Enkelkindern, Oheim und Nichte, Vetter und Base. Die Paarung von Pudeln,

    die unter den Begriff Inzucht fällt, kann durch den zuständigen Zuchtwart genehmigt werden.

    Dieser hat bei der Genehmigung der Inzucht mit großer Sorgfalt vorzugehen. "


    Verband 3 ZO:

    " Inzuchtverpaarungen mit Verwandten 2. Grades bedürfen der Ausnahmegenehmigung des ADP. Ein entsprechender Antrag ist mindestens 6 Wochen vor der geplanten Verpaarung mit einer genauen Begründung schriftlich ein zureichen."


    Verband 4 ZO:

    "Unter Inzucht versteht man die Verpaarung zwischen Verwandten 2. Grades, z.B. zwischen

    Halbgeschwistern, Großeltern und Enkelkindern, Onkel und Nichte, Vetter und Base. Diese

    Verpaarungen werden vom zuständigen Zuchtwart genehmigt."


    VDH ZO:

    Zu Inzucht kein Wort.

    Zu Inzest:

    " Paarungen von Verwandten 1. Grades – Inzest (Eltern x Kinder/Vollgeschwister untereinander)

    sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen bedürfen der Ausnahmegenehmigung des Rassehunde-Zuchtvereins."


    Mir geht's schlicht darum, dass irgendwelche Verbände nicht die heilige Kuh sind, wie hier öfter mal suggeriert wird. Und dass es gar nicht so einfach ist, locker flockig nen ganzen Verband zu kicken, weil er immer wieder (rein ethisch gesehen nach dem definierten Qualzucht-Gutachten) Mist baut. Aber schön, dass man sich hier erstmal anhören muss, ob man denn schön selbst was tut, weil man sonst nur meckert oder gar selbst mitverantwortlich ist. Danke auch.

  • Genau genommen gibt es auch keinen Beweis, dass der Vater der drin steht in der Ahnentafel auch der Vater ist. Wenn man Rüden in der Zucht und der deckt aus Versehen seine Tochter. Könnte man nen Deckrüden mieten, der zugelassen ist, alle Welpen gehen durch als Nachkommen des Deckrüden.....

    Es gibt bestimmt viele Züchter, die ehrenwert sind. Aber Verein ist keine Garantie.

  • Natuerlich kann man sowas beweisen! Wenn man den Verdacht hat, dann kann vom RZV ein DNA-Abgleich gefordert werden. Unsere Hunde brauchen ein DNA-Profil um die ZZL zu bekommen. Es ist also sehr fix ein Abgleich gemacht, das DNA-Profil ist bei Laboklin hinterlegt!

    Nix anderes ist bei dem Unfallwurf passiert und nichts anderes wird gemacht, wenn eine Doppelbelegung durch den RZV genehmigt wird. Da wird dann fuer jeden einzelnen Welpen ein Abgleich mit den 2 mgl. Vaetern gemacht.



    Ja, man kann betruegen. Ist auch schon passiert. Frueher sogar sehr oft. Da kann man nichts mehr beweisen, wie auch? Genau deswegen wurdr die Sperre fuer die Rueden, die 2017 (ich meine es war da) eine FCI-Zuchtsperre bekommen haben, wieder zugelassen.

    Ein neuerer Fall, inkl. Beweise durch DNA ist Crassos vis major. Da wurde es halt wohl nur nicht der FCI gemeldet, sondern Oesterreich (war mWn Oesterreich) hat einfach die AT eingesammelt, umgeschrieben und fertig. Das der echte Vater keine ZZL hatte (zuchtausschliessender Fehler) war denen egal. Der DMC behandelt Crassos, seine Wurfgeschwister und deren Nachkommen wie Registerhunde und schliesst sie daher komplett aus der Zucht aus.

    (Die Faelle hatten aber alle keinen Bezug zu Inzestverpaarungen!)

  • Laurentide dann glaub es nicht :ka:ich muss hier nichts beweisen, man kann doch die Bestimmungen dazu nachlesen....

    Mir gehts doch nicht ums „glauben“, mich hats einfach interessiert, weil ich das so nicht kenne und mir nicht vorstellen konnte wie das funktionieren soll. Die Aussage „bei meiner Rasse“ ohne Angabe der Rasse eignet sich halt nicht so gut zum selber nachlesen, daher die Nachfrage. Reagierst du immer so empfindlich?

    Interessant finde ich, dass die Vereine es unterschiedlich definieren und Murmelchen beschreibt ja nochmal eine andere Regelung.

    Genau genommen gibt es auch keinen Beweis, dass der Vater der drin steht in der Ahnentafel auch der Vater ist. Wenn man Rüden in der Zucht und der deckt aus Versehen seine Tochter. Könnte man nen Deckrüden mieten, der zugelassen ist, alle Welpen gehen durch als Nachkommen des Deckrüden.....

    Es gibt bestimmt viele Züchter, die ehrenwert sind. Aber Verein ist keine Garantie.

    wobei man da erstmal einen Idioten finden muss, der den Namen seines Deckrüden für so eine Aktion hergibt. Und die meisten Deckrüdenbesitzer wachen mit Argusaugen über den Ruf ihres Hundes. Die lassen den eigenen Rüden nicht für irgendwelchen Mist gerade stehen, den ein anderer vererbt hat. Und zumindest im DRC muss man eine Verpaarung vorher anmelden. Da kann man nicht nach dem ungewollten Deckakt einfach irgendwas mauscheln.

  • Mir gehts doch nicht ums „glauben“, mich hats einfach interessiert, weil ich das so nicht kenne und mir nicht vorstellen konnte wie das funktionieren soll.

    Bei Dingen die genehmigungspflichtig sind, sprich genehmigt werden können, ist es ja nochmal was anderes.

    Hat da der Vorstand nicht den Arsch in der Hose auch abzulehnen und gibt Notfalls die Genehmigung halt im Nachklapp, um seine Ruhe zu haben, ist das sch***, aber eben etwas anderes, als würde man etwas nicht genehmigungsfähiges wie eine Inzestanpaarung durchwinken.


    Genau genommen gibt es auch keinen Beweis, dass der Vater der drin steht in der Ahnentafel auch der Vater ist. Wenn man Rüden in der Zucht und der deckt aus Versehen seine Tochter. Könnte man nen Deckrüden mieten, der zugelassen ist, alle Welpen gehen durch als Nachkommen des Deckrüden.....

    Es gibt bestimmt viele Züchter, die ehrenwert sind. Aber Verein ist keine Garantie.

    Erstens musst du jemanden finden, der seinen Rüden für so was hergibt und zweitens, ein Vaterschaftsgutachten ist heute dank DNA Datenbanken schneller gemacht, als offenbar viele denken. Und ja, Zuchtvereine ordnen die durchaus nicht gerade zögerlich an, wenn jemand den Verdacht öfentlich äußert, dass da etwas gemauschelt wurde.

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