Vermieter verbietet Hundehaltung

  • Hallo ihr Lieben,

    Mein Freund und ich wünschen und schon seit Jahren einen Hund und haben vor kurzem nun den Vermieter um seine Erlaubnis gebeten (Text) unten. Leider wurde uns heute abgesagt. (Es geht über eine Immobilienverwaltung, deswegen bin ich mir leider garnicht sicher, dass er persönlich unsere Nachricht gelesen hat und nicht nur generell abgesagt wurde weil die Mitarbeiter die Anweisung einfach weitergeben) hier der Text:


    Sehr geehrte Frau xxx,


    Ihrer ausgesprochen netten Anfrage können wir leider nicht nachkommen.

    Die Haltung des Hundes ist von Eigentümerseite her nicht gewünscht.


    Ich habe nun aber im Internet gelesen, dass ein Vermieter die Hundehaltung nicht ohne triftigen Grund verbieten darf. In der Absage sind keine genannt und ich denke ich habe in meiner Anfrage eigentlich viele Bedenken ausgeräumt. Hat jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen könnte?


    Vielen Dank schon mal :)




    Hier mein ausführlicher :D Text zur Frage nach der Erlaubnis:


    Sehr geehrte Frau xxxx,


    Wir sind uns nicht sicher, ob Sie die richtige Ansprechpartnerin für unser Anliegen sind, falls nicht würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unsere Nachricht weiterleiten bzw. uns ggf. die Kontaktdaten nennen könnten.


    Wie Sie dem Betreff sicher schon entnommen haben, geht es um das Thema Hundehaltung.
    Wir haben schon immer von einem eigenen Hund geträumt und würden uns nun in naher Zukunft, da wir beide bald zeitlich sehr flexibel sind, gerne unseren Herzenswunsch erfüllen und uns einen Hund zulegen.


    Wir dachten dabei an einen mittelgroßen (etwas über Kniehöhe) Labrador, dessen Wesen als sehr gutmütig, liebevoll, familienfreundlich und vor allem ruhig gilt.


    Wir hätten geplant, diesen in den nächsten Semesterferien von einem seriösen Züchter zu holen und möchten ihn vorerst einmal zuhause bei meinen Eltern aufnehmen, sodass wir ihn erst, wenn er bereits stubenrein und ist und soziale Fähigkeiten besitzt, zu uns in die Mietwohnung holen würden. Außerdem haben wir vor, mit ihm eine Hundeschule zu besuchen und können Ihnen versichern, dass er bestens erzogen wird.


    Wir haben beide schon immer mit Hunden zu tun und haben die Entscheidung keinesfalls unüberlegt getroffen. Außerdem würden wir vor der Anschaffung gerne einmal probeweise die sehr brave Golden Retriever-Hündin meiner Nachbarin für ein paar Tage zu Besuch zu uns holen, um zu sehen, ob und wie es sich mit einem Hund in der Wohnung lebt, bevor wir uns selbst einen holen, nur um vollkommen sicher zu gehen dass dadurch keinerlei Beeinträchtigung für andere besteht.

    Natürlich würden wir dafür Sorge tragen, dass die übrigen Mitbewohner des Hauses nicht belästigt werden. Da mein Freund zum nächsten Semester ein Fernstudium von Zuhause aus beginnt, und auch ich in meinem Studium die Erlaubnis habe, den Hund an die Uni mitzunehmen, wäre der Hund sowieso nahezu nie alleine in der Wohnung und sollte daher auch keine Lärmbelästigung darstellen.


    Wir sorgen selbstverständlich dafür, dass sowohl die Mietwohnung, als auch das Treppenhaus und der angrenzende Innenhof sauber gehalten werden. Sollten dennoch wider Erwarten Schäden durch die Tierhaltung entstehen, würden wir selbstverständlich dafür haften und werden auch eine Hunde-Haftpflichtversicherung inklusive Mietschäden abschließen, von der wir ihnen eine Kopie zukommen lassen können.


    Natürlich wissen wir, dass Sie als Vermieter mit der Hundehaltung einverstanden sein müssen, deswegen wenden wir uns nun an Sie. Wir hoffen inständig, dass einer Erlaubniserteilung mit Blick auf die oben genannten Gründe und die fehlende Beeinträchtigung der anderen Mieter und des Mietobjekts, nichts im Wege steht.


    Würden Sie uns gestatten einen solchen Hund zu uns zu holen?
    Falls sie irgendwelche weiteren Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich gerne jederzeit per E-mail oder telefonisch an uns wenden, wir würden uns freuen über jegliche Probleme zu sprechen, bevor Sie eine Ablehnung in Erwägung ziehen.


    Wenn Sie Bedenken wegen dem Einverständnis der übrigen Mieter haben sollten, können wir das sehr gut verstehen.

    Hierfür könnte man aber vielleicht die anderen Mietparteien um ihr Einverständnis bitten/fragen – dies würden wir gerne, für Sie, übernehmen.


    Über eine baldige Antwort würden wir uns sehr freuen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ja, er darf es nicht grundsätzlich verbieten.

    Aber wenn du da weiterhin in Ruhe und Frieden wohnen möchtest, lasst das mit dem Hund.

    Wenn ihr unbedingt einen Hund wollt, sucht euch eine andere Wohnung.


    Holt ihr euch ohne ausdrückliche Erlaubnis einen Hund, droht euch bei der kleinsten beschwerde anderer Mietparteien die Kündigung.

  • Ich würde von allen Mietern eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen und sie dem Vermieter mit einem Beibrief schicken.

    Das wäre auch mein Weg. Hat das keinen Erfolg würde ich einen Umzug in Erwägung ziehen. Allerdings sollte dort schriftlich festgehalten werden das die Hundehaltung erlaubt wird.

  • Wie ärgerlich, diese Absage. Ich finde deine Anfrage auch sehr nett. Es wurde ja schon mehrfach deine Idee mit der Unterschriftenliste bestätigt, das kann ja sicher nicht schaden.

    Es ist aber fraglich, ob das als Argument tatsächlich ausreicht. Wo kommt ihr denn her, ist es sehr schwer, dort eine Wohnung zu finden? Ich würde tatsächlich parallel doch Mal ein bisschen rumschauen. - Denn selbst wenn ihr jetzt die eine Ausnahmegenehmigung bekommt, habt ihr dann den Druck, dass absolut nichts schief gehen darf. Das wird sich auf eure Stimmung auswirken und vermutlich eher weniger förderlich sein in der Hundeerziehung.

    Und auch für euch würde ich mir das anders wünschen :smile:

  • Das steht vermutlich aber auch im Mietvertrag?

    Wenn Hundehaltung da nicht ausdrücklich untersagt ist, könnte man Unterschriftensammlung versuchen.

    Ansonsten vor Hund andere Wohnung.

  • Bei uns ist Hundehaltung erlaubt, aber wenn er ruhestörend würde, könnte es trotzdem eine Abmahnung geben. Was auch richtig wäre. Jeder Mieter kann abgemahnt werden, wenn er die Nachbarn belästigt.

  • Ich habe zwei Fragen.

    Ihr würdet mit dem Welpen so lange zu deinen Eltern ziehen, bis dieser stubenrein ist?

    Das kann Monate dauern. Oder wollt ihr ihn dort abgeben und dann holen, wenn er "trocken" ist?


    Wieso hat eure Nachbarin einen Hund? Haben die Wohnungen verschiedene Eigentümer?

  • Hallo,


    ich befürchte, du wirst da 20.000 Unterschriften sammeln können... Vermietern geht es hauptsächlich darum, dass ihre eigenen vier Wände unbeschadet bleiben. Und dann ist es auch egal, was die anderen Mieter oder Eigentümer meinen.


    Natürlich kannst du nach dem Grund fragen, weswegen der Vermieter euch die Hundehaltung untersagt. Im Zweifel wird er sich vor der Antwort rechtskundig machen und im Zweifel wird sich für ihn dann sicher auch ein Grund finden...


    Was ich damit sagen will: Wenn ein Vermieter keine Haustiere in der Wohnung will, dann wirst du ihn nur sehr schwerlich davon überzeugen können.


    Daher mein Tipp: Such dir eine andere Wohnung in der Hunde offiziell erlaubt sind. (Bei uns in der Hausordnung steht zum Beispiel ausdrücklich drin, dass die Hundehaltung erlaubt ist.)


    Viel Erfolg trotzdem,

    RafiLe

  • Hallo :winken:


    Wir hatten ein sehr ähnliches Problem. Auch wenn die Rechtslage bei uns etwas anders war (vor dem Einzug mit dem Vermieter abgesprochen, dass wir uns einen Hund zulegen wollen, kein Problem, Vermieter hat das Haus verkauft als wir eingezogen waren, neuer Vermieter wollte uns den Hund dann verbieten, obwohl er das nicht darf - Kauf bricht nicht Miete. Um es mal kurz zu fassen).


    Obwohl wir im Recht gewesen wären (hatte einige Termine und Telefonate mit unserer Anwältin), haben wir uns am Ende dafür entschieden, umzuziehen.
    1. weil wir eine optimalere Wohnung gefunden haben (weniger Treppen, mehr Platz) und

    2. weil ich mich mit einem solchen Verhältnis nicht mehr wohl gefühlt hätte, da unser Vermieter zum Ende hin schon sehr dreist war. Und lieber zieh ich gleich aus, als dass er mir dann aus Nichtigkeiten einen Strick dreht..


    An deiner Stelle würde ich auch erstmal schauen, was im Mietvertrag steht. Tierhaltung darf nicht gänzlich verboten werden, eine solche Klausel wäre unwirksam. Einen triftigen Grund zu finden, vor allem bei einem Labrador, wird schwierig für den Vermieter. Bei uns kam auch nur sowas wie „weil ich das eben nicht will“, womit ein Vermieter heutzutage aber nicht mehr durch kommt.

    Aus eigener Erfahrung kann ich auch sagen, dass es nicht viel nützt, wenn die anderen Mietparteien nichts dagegen haben. Zumindest hat das unseren Vermieter nicht interessiert. Wichtig wäre aber wohl, herauszufinden, ob Allergien oder Ängste bei den anderen Mietern bestehen.


    Also am Ende bleibt die Frage:

    Wie weit würdet ihr für den Hundewunsch gehen? Würdet ihr vor Gericht ziehen? Umziehen? Das könnt ihr nur für euch selbst entscheiden.

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