Vermieter verbietet Hundehaltung
-
-
Hektorine ist doch so toll in Wohnungen suchen! ^.^
Ja schon, aber im Stadtgebiet Regensburg wirds echt schwer. Ich glaube die meisten Wohnungen sind schon wieder vermietet, bevor sie überhaupt in Online-Portale gelangen.
Und bei Wohnanlangen, die gerade erst im Bau sind, da sind die Mieten schon echt krass.
Eine halbwegs günstige Wohnung (ob mit oder ohne Hund) findet man hier (ich wohne auch in R) meiner Meinung nach entweder durch Mundpropaganda oder über Hausverwaltungen, die viele Wohnungen verwalten, wie zum Beispiel die KWS, die haben allerdings dann auch Wartelisten.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Jap, dass mit der Mundpropaganda ist echt wichtig. So habe ich damals meine Wohnung (immerhin in bester Lage ^^) bekommen. :)
-
Und ich bin auch der Meinung, mit "Gewalt" Tierhaltung durchsetzen, das würde ich niemals versuchen. Recht hin, Gesetze her, das kann - auch wenn man dann zähneknirschend die Genehmigung bekommt - nach hinten losgehen.
Und ich (Katzenbesitzer, kein Hund) würde nicht ständig in der Angst leben wollen, dass mir die Katzenhaltung verboten wird, weil sich Gründe ergeben, die das rechtfertigen.
-
Ich denke auch wenn der Vermieter nicht will dann will er nicht.
Wenn ihr dort schon lange zur Mitte wohnt und gute Mieter seid könnt ihr es wie wir damals versuchen als wir noch in Altona wohnten.
Der Vermieter hatte auch erst nein gesagt ich hatte ihm dann ein Rassenportre der gewünschten Rasse geschickt und in einem Brif Zwischen denn Zeilen erklärt das wir ausziehen würden wenn er es nicht erlaubt. Wichtig ist dabei das Wort Kündigung und Auszug nicht zu benutzen nicht das er es als richtige Kündigung auffasst.
Er hatte also die Wahl gehabt zwischen sich den Zirkus mit Wohnungsbewirtschaftungen und so anzutun oder uns den Hund zu erlauben.
Wir hatten damals gepokert und gewonnen. :)
Wir hatten dann die haltungserlaubnis für Australische Terrier bekommen. Ich denke das hat der Vermieter so gemacht damit er nicht jemandem Hunde generell erlaubt hat.
Wenn euer Vermieter sich mit Hunden auskennt könnte es ein Problem darstellen das ihr den Labrador als mittelgroß und ruhig beschrieben habt. Ich persönlich empfinde den Labrador durchaus als groß und auch nicht als besonders ruhig, zumindest wenn sie jung sind, sondern eher als grobmotorische kraftpakete.
Wenn ich der Vermieter wehre würde ich be dem Brief denken ok die beiden unterschätzen die Rasse und haben keine Ahnung worauf die sich einlassen.
-
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ihr, selbst wenn ihr bereit wäret einen Rechtsstreit zu riskieren, besser lasst odereben umzieht. Geht schneller, einfacher, billiger, nervenschonender und ihr habt (wenn ihr beim neuen Vertrag auf die inkludierte Erlaubnis zur Haltung pocht) Sicherheit, dass es auch wirklich funktioniert.
Der Vermieter darf HH nicht grundlos verbieten, aber so ziemlich jeder Grund wird potentiell anerkannt und man kann sich mehr als genug Gründe aus den Fingern saugen oder einfach ergooglen.
-
-
Der Vermieter darf HH nicht grundlos verbieten, aber so ziemlich jeder Grund wird potentiell anerkannt und man kann sich mehr als genug Gründe aus den Fingern saugen oder einfach ergooglen.
Da muss ich kurz widersprechen. Es wird keinesfalls jeder Grund anerkannt, im Gegenteil. Der Vermieter muss einen TRIFTIGEN Grund vorlegen können, wie Allergien oder Ängste anderer Mietparteien oder zB eine potentielle Gefahr bei der Anschaffung eines Listenhundes.
-
ich denke auch dass es dann eher aufs Umziehen hinauslaufen wird, ihr habt schon recht, auch wenn er es Zähneknirschend erlaubt herrscht dann einfach keine entspannte Atmosphäre und man muss immer Angst haben, dass man bei der kleinsten Schwierigkeit Probleme bekommt.
Ich habe jetzt schon mal bei den Gängigen Immobilienseiten wieder meine Filter und Gesuche (Studentenpaar mit süßem Hund sucht.. ) aktiviert und schaue da einfach nebenbei immer mal rein. In die Zeitung werd ich es auch noch setzten, aber dafür ist es denk ich noch zu früh, weil wir frühestens im März, besser April umziehen können (Semesterferien), davor hab ich noch zu viel Stress mit den Prüfungen. Mein Freund freut sch schon drauf das 2. mal innerhalb eines halben Jahres umzuziehen (Ironie off) aber der Hund ist da einfach wichtiger Und ich hoffe dann auf einen privaten Vermieter, mit dem man persönlich reden kann, ohne den schriftlichen Umweg über die Immobilienverwaltung...
Wenn euer Vermieter sich mit Hunden auskennt könnte es ein Problem darstellen das ihr den Labrador als mittelgroß und ruhig beschrieben habt. Ich persönlich empfinde den Labrador durchaus als groß und auch nicht als besonders ruhig, zumindest wenn sie jung sind, sondern eher als grobmotorische kraftpakete.Wenn ich der Vermieter wehre würde ich be dem Brief denken ok die beiden unterschätzen die Rasse und haben keine Ahnung worauf die sich einlassen.
Danke, das ist ein guter Hinweis, ich hab da jetzt irgendwie eher an die erwachsenen Labradore aus meinem Bekanntenkreis gedacht, die sind alle sehr lieb und nicht arg aufgedreht...aber wenn er es anders kennt könnte es echt sein, dass wir das unterschätzen, das werd ich dann beim Nächsten mal (?) etwas anders formulieren :)
-
Der Vermieter darf HH nicht grundlos verbieten, aber so ziemlich jeder Grund wird potentiell anerkannt und man kann sich mehr als genug Gründe aus den Fingern saugen oder einfach ergooglen.
Da muss ich kurz widersprechen. Es wird keinesfalls jeder Grund anerkannt, im Gegenteil. Der Vermieter muss einen TRIFTIGEN Grund vorlegen können, wie Allergien oder Ängste anderer Mietparteien oder zB eine potentielle Gefahr bei der Anschaffung eines Listenhundes.
das hatte ich eben im Internet auch so gelesen und mir deswegen Hoffnungen gemacht.. und es mag bestimmt sein, aber ich denke wenn er wirklich total dagegen ist, wird sich immer so ein Grund finden, da sitzt man wohl einfach am kürzeren Hebel. Schade dass man nicht selber ein Hauseigentümer ist, ich würde gerne alle mit Hund aufnehmen
-
Es gibt hier in Hannover einige Vermieter, die Hunde zulassen. Unser Haus gehört der Sparkasse. Bei Genossenschaften, Sparkasse etc. wird Hundehaltung meistens erlaubt. Aber wenn ich jedes Wochenende ne lautstarke Party hätte, bekäme ich Probleme und wenn mein Hund ständig bellen oder jaulen würde auch.
In jedem Mehrfamilienhaus musst du den Hund so händeln, dass er nicht Nerventöter wird.
Als Hausbesitzer bekommt man aber auch Ärger mit den Nachbarn, wenn der Hund oft und viel am Zaun bellt....
-
Da muss ich kurz widersprechen. Es wird keinesfalls jeder Grund anerkannt, im Gegenteil. Der Vermieter muss einen TRIFTIGEN Grund vorlegen können, wie Allergien oder Ängste anderer Mietparteien oder zB eine potentielle Gefahr bei der Anschaffung eines Listenhundes.
das hatte ich eben im Internet auch so gelesen und mir deswegen Hoffnungen gemacht.. und es mag bestimmt sein, aber ich denke wenn er wirklich total dagegen ist, wird sich immer so ein Grund finden, da sitzt man wohl einfach am kürzeren Hebel. Schade dass man nicht selber ein Hauseigentümer ist, ich würde gerne alle mit Hund aufnehmen
Ich denke nicht, dass ein Vermieter ohne triftigen Grund vor Gericht gewinnen würde. Wäre es bei uns die optimale Wohnung gewesen, hätte ich es darauf ankommen lassen. Aber wie gesagt, so ein Verhältnis zum Vermieter nach einem Gerichtsprozess muss man ja auch nicht unbedingt haben.. je nach dem wie eben die Gegebenheiten sind. Der Weg des geringsten Widerstandes ist da auf jeden Fall ein Umzug, sofern dies logistisch und finanziell möglich ist
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!