Zeigt doch mal her eure Pferde/Ponys oder RB Teil 3

  • Nein, erstmal nur eine Reitbeteiligung. Ich wollte nichts überstürzen... :ops:


    Ein 13-jähriger Wallach, glaube polnisches WB, 1,62 m, der in der letzten Zeit recht wenig getan hat aber eigentlich ein ganz nettes Pferdchen ist.

    Gestern meinte er allerdings dass er beim Ausritt mit mir über die Wiese bockhüpfen muss... aber nicht mit mir :barbar:


    Wir lernen uns langsam kennen und schauen wo die Reise hingeht. Ich bin da ja recht entspannt und wenn es dann doch irgendwann wieder ein eigenes werden soll ist das auch ok.


    Erstmal reicht mir aber ein Teilzeit-Pferd :D

  • Ach das hört sich doch nett an. Und wenn ich nicht so eigen wäre, hätte ich wahrscheinlich auch nur eine RB bzw. hatte ich auch viele Jahre neben der Oma. Hat ja durchaus auch viele Vorteile.

  • Oh nein. Beides, Pferde die sich nicht verstehen und Influenza.


    Mit impfen ist das halt immer so eine Sache. Gibt keine Garantien und gerade Influenza ist ja sehr mutierfreudig. Ich würde wahrscheinlich nicht impfen, dafür den größtmöglichen Präventionsaufwand betreiben.

    Wenn du mit deinem Pferd dein eigenes Grundstück verlassen willst, muss es jährlich geimpft sein..... als Turnierpferd 2x jählich.

  • Es gibt ne Impfpflicht für Pferde?


    Es gibt ne Impfpflicht für Pferde?

  • Na, zumindest bis vor zwei Jahren gab es die noch nicht außer wenn man an Turnieren teilnehmen möchte, jedoch können die Stallbesitzer in ihren Einstallungsverträgen festlegen wie oft die Pferde, die auf der eigenen Anlage eingestallt sind, geimpft werden müssen und ob sie als Schlachtpferde im Equidenpass eingetragen sein dürfen - so mein Kenntnisstand.

  • Was soll dagegen sprechen, ein Pferd als Schlachttier einzutragen ?

  • Soweit ich weiß gilt der Anlagenbetreiber vor dem Gesetz als „Tierhalter“ (nicht Tierbesitzer) und der Halter, wie auch Besitzer verpflichten sich ein Arzneimittelbestandsbuch zu führen wenn Schlachtpferde auf der Anlage stehen, weil diese ja nur gewisse Arzneimittel bekommen dürfen ;)


    Da das ein entsprechender Verwaltungsaufwand mit hohen Strafen bei Verstößen nach sich zieht wollen zumindest bei mir in der Region die Anlagenbetreiber keine Schlachtpferde auf ihren Anlagen oder nur nach Absprache... ;)

  • Für die Teilnahme an Turnieren!


    Durchführungsbestimmungen zu § 66.1.7
    Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen
    Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind von einem Tierarzt wie folgt durchzuführen
    und von diesem entsprechend, einschließlich Unterschrift und Stempel, im Equidenpass zu
    dokumentieren:
    A) Grundimmunisierung
    Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei den ersten zwei Impfungen
    ist ein Abstand von mind. 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Die dritte I
    mpfung ist im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen nach der zweiten Impfung
    durchzuführen.
    B) Wiederholungsimpfungen
    Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen
    durchzuführen.
    Zusätzlich wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektionen empfohlen.
    Ordnungsgemäß durchgeführte Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich
    erachtet.
    Eine Teilnahme an einer PLS ist möglich, wenn:
    a) bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der
    zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind,
    b) bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage
    nach der letzten Impfung vergangen sind,
    c) bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten 3
    Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen,
    nachweislich geimpft wurde.
    Die Kontrolle des Impfschutzes gegen Influenzavirusinfektionen erfolgt durch den
    Turniertierarzt anhand der Eintragungen im Equidenpass; diese Kontrolle kann bei der Anreise
    zur PLS sowie jederzeit während der PLS erfolgen. Zusätzlich können aus wissenschaftlichen
    Gründen Blutproben genommen werden.
    Eintragungen über Verstöße sind im Equidenpass in den Seiten zur Impfung vom
    kontrollierenden Tierarzt entsprechend vorzunehmen.
    Stand: August 2018



    ob sie als Schlachtpferde im Equidenpass eingetragen sein dürfen - so mein Kenntnisstand.

    Das hat mit den Impfungen nichts zu tun


    Für Freizeitpferde gilt, dass man nur mit gültigem Pferdepass vom eigenen Grundstück darf.... und dazu gehört 1x J. Influenza Impfe

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