• Das freut mich sehr.

    Warum schaffen sich solche Menschen ein Tier an? Es ist unbegreiflich und unendlich traurig.

    Der einzige Trost ist, daß es auch Menschen wie Dich gibt!


    Unsere Beiden blühen im Tierheim richtig auf (hatten wir auch noch nie, sonst eher das Gegenteil). Beide sind extrem verschmust, menschenbezogen, unglaublich liebebedürftig. Und das nach den Erfahrungen mit Menschen! Es ist extrem berührend.

    Jetzt müssen sie erstmal zunehmen, damit sie geimpft werden können (wollte der TA bei dem Grad der Unterernährung noch nicht machen). Aber sie fressen wie siebenköpfige Raupen, da wird es schon werden.


    LG,Gisela

    • Neu

    Hi


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    • Und was macht ihr eigentlich wenn die Frau drauf besteht.

      Das dass ihre Hunde sind oder beim nächsten Hund den ihr da raus holt, euch Anzeigt.


      Ich weiß das ist Hart auseigener Erfahrung aber ich meine wenn die Dame mit ihrer Story zu der Polizei geht.

      Kann es doch für euch als Verein doch nicht gut ausgehen

    • Die Frage ist halt ob die Drohung sie beim Vettamt anzuzeigen, als Erpressung ausgelegt wird oder nicht.

      Ich denke das Problem ist Mann kann jemanden Anzeigen, man kann das auch vorankündigen, aber Mann darf nicht von jemandem verlangen etwas zu tun wozu er rechtlich nicht verpflichtet wehre ( wie z. B. Jemandem sein Eigentum zu übereignen) und falls er nicht so handelt wie gewünscht tut man das angedrohte.

      Wenn sie irgendwie glaubhaft macht, dass die Unterschrift nicht freiwillig aus freien Stücken geleistet wurde ist sie evtl. Nicht gültig.

      Wenn die Frau wirklich unter dem Borderline Syndrom leidet wird sie eher egozentrisch sein und ihrer Umwelt über nicht sonderlich emphatisch und außerdem sehr launisch und Impuls. Wer weiß was da noch kommt...

    • Ich zitiere mal § 253 StGB Satz 1 und 2 - die Fettungen sind von mir.


      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    • Na komm. Es ist nicht so, als wäre der Hundehalterin Prügel angedroht worden. Es wurde ein Deal raus gearbeitet, damit sie (ohne Schaden) ihre Hunde los wird oder es wäre halt den behördlichen Weg gegangen.

    • Ich zitiere mal § 253 StGB Satz 1 und 2 - die Fettungen sind von mir.


      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

      Ich denke, die berechtigte Anzeige bei einer Behörde ist nicht als "empfindliches Übel" anzusehen. Im Gegenteil, das Einlassen auf den Deal (die Abgabe der Hunde) ist ein Schuldeingeständnis und Vermeidung rechtlicher Konsequenzen, die die Eigentümerin nicht tragen wollte.

    • Fall mein Post missverständlich gewesen sein sollte: Ich sehe hier überhaupt keine Grundlage für einen Erpressungsvorwurf und auch keine Sorge, dass auf den Verein irgendwas zukäme. Mann kann weder von Bereicherungsabsicht noch von einem verwerflichen Zweck sprechen. Insofern wie umseitig schon gesagt:Humbug.

      • Neu

      Hallo


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