Neue Tierarzt-Gebühren 2020 (Notdienst GOT): Das sollten Tierbestzer wissen

  • Ich habe es auch schon gelesen und mich geärgert, dass die Samstagssprechstunden nun grundsätzlich nur noch mit Notfallgebühr möglich sind. Hier auf dem Land hat auch fast jede Praxis bis 19.00 geöffnet, dafür vormittags oft nicht, um die Berufstätigen auch zu erreichen. Wenn das jetzt anders wird, haben viele Leute, die ich kenne, ein Problem, weil sie eben aus beruflichen Gründen nur nach 18.00 zum TA können oder eben die Samstagssprechstunden nutzen, wenn z.B. sämtliche Kaninchen und Katzen zum Impfen müssen.

  • Doch das macht schon Sinn. Es wird alles bis zum 3-fachen Satz bezahlt, alles was über diese Summe geht, muss man selber bezahlen.


    Angenommen die Behandlung würde beim 1-fachen Satz 100€ kosten, der TA rechnet den 4-fachen Satz ab, die TKV übernimmt also 300€, die restlichen 100€ zahlt der Besitzer.

  • Habe ich vor ein paar Tagen auch irgendwo gelesen. Ich zahle außerhalb der Sprechzeiten in "meiner" Klinik schon knapp 30€ "Konsultation" im Notdienst. Wenn das nun noch erhöht wird oder sogar 50€ Grundgebühr oben drauf kommen, glaube ich, dass sich viele Besitzer 3x überlegen, ob sie überhaupt hingehen. Und was ich mich auch gefragt habe... meine Tierklinik hat Freitag bis 19:00 und Samstags von 10:00 - 12:00 offene Sprechstunde. Fallen diese Gebühren in der Zeit dann trotzdem an ?

    Ich denke nicht. Eine reguläre Sprechstunde ist kein Notdienst.


    Im Übrigen: Diese Verordnung muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden, Termin für die Entscheidung ist Ende Dezember.

    Und wer diese Verordnung im Wortlaut nachlesen will, hier zum Herunterladen:

    https://www.bundesrat.de/Share…019/0501-0600/588-19.html

  • Ich denke nicht. Eine reguläre Sprechstunde ist kein Notdienst.

    Im Text steht aber drin, dass zb. Sprechstunden am Samstag automatisch als Nofallsprechstunden ausgeschrieben werden müssen. Also wird es das in der Woche sicher auch so sein oder nicht?

  • Das hab ich eben in der PDF von Hektorine gefunden:

    Zitat


    Satz 4 gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.“

    Also sind die Zeiten der normalen Sprechstundenzeiten unter der Woche ausgenommen? Also sagen wir Sprechstunde bis 20 Uhr?

  • bezieht sich ja nur auf notfälle die neue gebührenordnung (steht zumindest so im text) aber diesbezüglich:

    "
    Das Wochenende beginnt freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr). Problem: Tierärzte mit Samstags-Sprechstunde, müssen diese nun automatisch als Notdienstleistung abrechnen.!

    Das find ich schon ganz schön blöd
    . Bin allerdings gerade recht froh, dass ich Freitags früh schluss habe für den Fall eines Arztbesuches :D

  • Ich denke nicht. Eine reguläre Sprechstunde ist kein Notdienst.

    Im Text steht aber drin, dass zb. Sprechstunden am Samstag automatisch als Nofallsprechstunden ausgeschrieben werden müssen. Also wird es das in der Woche sicher auch so sein oder nicht?

    Das liegt an der fehlerhaften Interpretation des Originaltextes.


    Lest Mal das Original.



    Ich find das gut so alles. War wirklich Zeit.

  • Man muss den ganzen Änderungstext lesen.

    Das hab ich eben in der PDF von Hektorine gefunden:

    Zitat


    Satz 4 gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.“

    Also sind die Zeiten der normalen Sprechstundenzeiten unter der Woche ausgenommen? Also sagen wir Sprechstunde bis 20 Uhr?

    Dieser Satz 4 ist eine Änderung des § 2 der GOT.

    Der § 2 lautet bisher wie folgt:

    § 2 Gebührenhöhe

    Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres sowie der örtlichen Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.

    bezieht sich ja nur auf notfälle die neue gebührenordnung (steht zumindest so im text) aber diesbezüglich:

    "
    Das Wochenende beginnt freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr). Problem: Tierärzte mit Samstags-Sprechstunde, müssen diese nun automatisch als Notdienstleistung abrechnen.!

    Das find ich schon ganz schön blöd
    . Bin allerdings gerade recht froh, dass ich Freitags früh schluss habe für den Fall eines Arztbesuches :D

    Das steht wo? in der Epochtimes? Ich bezweifle dass das korrekt ist.

  • Ich habe es so verstanden, aus dem verlinkten Artikel, die Tierärzte müssen die Sprechstunde am Samstag und unter der Woche ab 18 Uhr als Notfallsprechstunde, sprich die 50 Euro Grundgebühr, abrechnen.

    Den 4-fachen-Satz dürfen sie ja nur unter besonderen Umständen abrechnen. Das ist dann so wie jetzt mit dem 3-fachen-Satz. War es nicht so das die wenigsten Tierärzte den 3-fachen-Satz abrechnen?

    Ich würde vermuten das sie jetzt den 2-fachen-Satz normal abrechnen, den 3-fachen-Satz bei Notfallbehandlungen und den 4-fachen-Satz nur sehr selten ( wie jetzt den 3-fachen-Satz).


    Ich finde 13 Euro mindestens als Anfahrt echt heftig. Unsere Tierärzte sind nur knapp 2 und 5 Kilometer entfernt. Mit unseren Hunden und Katzen ist es kein Problem da fahren wir in die Praxis. Aber das geht mit den Pferden etwas schlecht.


    LG

    Sacco

  • Ich denke nicht. Eine reguläre Sprechstunde ist kein Notdienst.

    Im Text steht aber drin, dass zb. Sprechstunden am Samstag automatisch als Nofallsprechstunden ausgeschrieben werden müssen. Also wird es das in der Woche sicher auch so sein oder nicht?

    So ist es. Auch Sprechstunden nach 18:00 sind automatisch Notdienst. Was bedeutet: es gibt Menschen, die nur noch im Notdienst zum TA kommen.


    Es ist ja jetzt schon so, dass alles ab 19:00 Notdienst ist, auch wenn die Praxis da noch reguläre Sprechzeiten ausweist. Aber bisher müssen die nur mehr als einfach bzw. mehr als den dort üblichen Satz im Notdienst nehmen (meines Wissens reicht es da sogar, wenn der "Notdienst" nur 0,1 über dem normalen Satz liegt). Wenn jetzt drastische Mehrkosten fällig werden, ist das für manche Menschen ein echtes Problem.


    Ich gebe zu: ich hoffe, dass das so nicht kommt. Nicht weil ich den TÄ das Geld nicht gönnen würde, sondern weil ich diese extrem restriktive Definition von "Notdienst" in Kombination mit den sehr heftigen Mehrkosten unfair finde.


    edit: ah, war also Interpretation des Autors. Ich geh mal den richtigen Text lesen. |)

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