Brief Ordnungsamt nach Unfall

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bräuchte dringend euren Rat, da ich heute Post vom Ordnungsamt wegen eines Unfalls vor 3 Monaten zwischen meinem Hund & einem anderen Hund erhalten habe:


    Am 9.09 ging ich mit meiner Hündin Gassi: Sie ist 4 Jahre alt, ursprünglich aus Indonesien, 12kg schwer und nicht besonders groß.

    Wir waren im Park & sie war unangeleint (ja dort ist Leinenpflicht), als aufeinmal ein kleiner Maltheserwelpe an einer langen Schleppleine auf sie zuflitzte und sie ansprang um sie zu begrüßen.. ging alles innerhalb von Sekunden... auf jeden Fall passte ihr das nicht & sie schmiss ihn um und drückte ihm die Pfote aufs Gesicht (keine Beisserei), woraufhin sein linkes Auge aus dem Kopf hervorquoll, ich sofort mit dem Hund zum Tierarzt fuhr, zusammen mit dem Freund der Halterin - der beim Vorfall nicht dabei war - da sie sich in einem Schockzustand befand. Beim Tierarzt entschied der Freund, dass der Arzt das Auge entfernen sollte. Der Tierarzt sagte mir auch nochmals, dass mein Hund NICHT gebissen hat & dass das Auge aufgrund einer weichen Stelle am Kopf des Hundes hervorquoll, wo meine Hündin anscheinend draufgedrückt hat... sowas kann bei Überzüchtungen vorkommen.

    Lange Rede kurzer Sinn: ich habe natürlich alles bei meiner Versicherung eingereicht & auch weiterhin Kontakt mit der Frau gehalten (die auch noch im gleichen Haus wie ich wohnt) bis alles verheilt war.


    Heute, knapp 3 Monate nach dem Unfall, habe ich einen Brief vom Ordnungsamt im Briefkasten: „Anhörung gemäß Paragraph 28 ABS.1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW und Paragraph 55 Ordnungswiedrigkeitengesetz“


    in dem Brief steht, dass ich mich zu dem Fall äußern soll & angeben soll welche Rasse mein Hund ist & dass eventuell Ordnungswiedrigkeiten mit bis zu 100.000€ geahndet werden können...


    Ich bin jetzt leider echt baff & verzweifelt... weiß nicht was ich machen soll... die Betroffene Hundehalterin gab auch an, dass mein Hund auf ihren Hund zugerannt wäre & sich dann auf ihren gestürzt hätte usw, was aber nicht stimmt ... muss ich mir jetzt einen Anwalt suchen? Was soll ich denn über die Rasse meines Hundes sagen, wenn man das einfach nicht weiß? Sie ist halt ein Mischling aus Asien...


    Ich fände es toll, wenn jemand einen Ratschlag für mich hätte... ich bin erst 25 und leider gerade total überfordert mit der Situation :-/

  • Also erstmal muss das ja von den Haltern gemeldet worden sein, das macht weder der TA noch die Versicherung... nette Nachbarschaft nauseated-dog-face


    Dann würde ich persönlich und in Verbindung mit der potentiellen Falschausssage der anderen Halter da gar nichts ohne anwaltlichen Rat angeben. Da gibt es ja einige die sich auf Tierrecht spezialisiert haben.

    Ggf auch mal bei deiner Versicherung nachschauen bzw - hören, ggf hast du ja einen Tarif wo eine Rechtsschutz mit drin ist.

    Falls nicht, ja kostet Geld, aber je nachdem wo du wohnst kostet das auch ne Menge Asche falls dein Hund als gefährlicher Hund eingestuft wird, von den Einschränkungen im tgl Leben nicht zu reden...

  • Normalerweise kommt man beim Ordnungsamt mit einem ausgesucht höflichen und freundlichen Schreiben ganz gut weiter, aber in Deinem Fall würde ich auch über eine anwaltliche Unterstützung nachdenken. Klar - das ohne Leine laufen lassen war eine Ordnungswidrigkeit, derer du dir ja auch bewusst bist.

    Ich würde auch die anderen Hundehalter nicht auf den Brief ansprechen - erst wenn du bei einem erfahrenen Anwalt warst.


    Ich hoffe für Dich, dass alles gut ausgeht.


    Gruss

    Gudrun

  • Der Tierarzt sagte mir auch nochmals, dass mein Hund NICHT gebissen hat & dass das Auge aufgrund einer weichen Stelle am Kopf des Hundes hervorquoll, wo meine Hündin anscheinend draufgedrückt hat...

    Das Problem wird sein, dass der Welpe erhebliche Verletzungen davon getragen hat. Hinzu kommt, dass Du gegen die Leinenpflicht verstoßen hast. Letztendlich kommt es nicht darauf an, ob Dein Hund gebissen hat, sondern darauf, dass er den Welpen erheblich geschädigt hat.


    Nach der schriftlichen Anhörung wirst Du vermutlich dazu aufgefordert werden, den Hund bei einem Amtsveterinär vorzustellen, der den Hund begutachtet und entscheidet, ob Dein Hund mit den entsprechenden Konsequenzen als gefährlicher Hund eingestuft werden wird. An Deiner Stelle würde ich mir ganz zügig einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen.

  • Anwalt aufsuchen, tierärztliches Gutachten vom behandelnden Tierarzt anfordern. Blöd ist, dass du keine Zeugen hattest und die zu zweit waren. Die können leider etliches behaupten, auch wenn dir nur vorzuwerfen ist, dass der Hund nicht angleint war (wobei das am Verlauf nichts geändert hätte, da der Hund sowieso bei dir blieb).

  • Der Freund war nicht dabei wow... steht doch im ersten Beitrag.

    Ob der dabei bei der Wahrheit bleiben wird? Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass die Frau eine Falschaussage ohne Rückendeckung riskiert. Er hat immerhin den verletzten Welpen zum Tierarzt gebracht.

  • Ja eine Rechtsberatung ist wirklich ratsam!


    Und ich würde an deiner Stelle nicht mit der Gegenseite über das O-Amt Schreiben sprechen.

    Jedenfalls solltest du -falls benannt- die Frist der Rückmeldung beim O-Amt einhalten und das Schreiben generell nicht links liegen lassen.

  • Der Freund war nicht dabei wow... steht doch im ersten Beitrag.

    Ob der dabei bei der Wahrheit bleiben wird? Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass die Frau eine Falschaussage ohne Rückendeckung riskiert. Er hat immerhin den verletzten Welpen zum Tierarzt gebracht.

    Der Freund hat doch ein TA die Wahrheit gesagt. Das im Nachhinein zu ändern ist vielleicht auch schwierig?


    Ich würde mir auch einen Anwalt suchen. Und nach Rücksprache mit diesem schauen, dass ich mir den TA ins Boot hole.

  • Noch ein Einwurf, in vielen Städten gilt bei Leinenpflicht die Benutzung einer kurzen Leine. Somit war der Welpe ebenso unangeleint unterwegs. Frag mal bei deiner Stadt nach, wie lang die Leine sein darf.

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