Brief Ordnungsamt nach Unfall
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hier sind noch mehr: https://www.anwalt.de/verzeich…at=50.940662&lon=6.959912
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Der Verstoß gegen die Leinenpflicht kostet jedenfalls keine 100.000 Euro, da gibt es Vorgaben:
Verstöße gegen die Anleinpflicht
Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld bis 55 Euro oder einem Bußgeld bis 500 Euro geahndet werden kann.
(Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/gassi-gehen-1# )
Verwarngeld gibt es normalerweise, wenn vorher noch nie was passiert ist. Wenn du wiederholt erwischt würdest, käme irgenwann ein Bußgeld (zumindest in meiner Stadt funktioniert das OA so).
Ist natürlich trotzdem ne Menge Geld, aber viel eher machbar.
Was wegen der Verletzung passiert weiß ich nicht, da würde ich auf die anderen hören und mal einen Anwalt fragen. Kann auch sein, dass der dir hilft den Brief zu schreiben, und der Brief dann trotzdem von dir kommt...wird er schon wissen, wie es am besten ist.
Wird schon, ich drück euch die Daumen dass das für euch entspannt läuft
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meint ihr nicht, dass ein Brief vom Anwalt als direkte Antwort auf den Brief vom Ordnungsamt vielleicht schlecht ankommt? Ich kenne mich mit sowas leider garnicht aus...
nein, glaube ich nicht.
Das Problem ist eher, dass du dir mit 'ungeschickter' Ausdrucksweise oder 'unglücklich' gewählten Wörtern Probleme bereiten könntest.
Die juristische Sprache ist eine sehr feine Sprache, in der eine etwas andere Formulierung schon einen gewaltigen Unterschied machen kann.
Daher ist es wirklich am Besten, wenn du das einem Profi überlässt
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Es geht in erster um eine anwaltliche Beratung für dich dass dir eine Rechtsberatung Klarheit verschaffen kann. Es gibt sicher Fristen einzuhalten!
Mach dir vorab ein Gedankenprotokoll, wann/wie oft du dich nach dem Hund + Besitzerin erkundigt hast, wie es ablief, was der TA bei der Erstversorgung (du warst ja dabei) sagte usw.
Ein Anwalt ist zu deiner Sicherheit für dich & deinen Hund im Umgang mit den Behörden da.
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spanielforlove, im Anhörungsbogen steht laut TE lediglich 'bis zu'
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Hier in NRW würden mir spontan der Weidemann und die Beaucamp einfallen, beide uA auf Tierrecht spezialisiert...
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Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich Kontakt zum Anwalt aufnehmen.
Und ich drücke die Daumen für einen guten Ausgang.
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Rescuedog1900 Wie wurde das mit der Rechnung beim Tierarzt geregelt? Ich hoffe, die hast du nicht komplett bezahlt.
als aufeinmal ein kleiner Maltheserwelpe an einer langen Schleppleine auf sie zuflitzte und sie ansprang um sie zu begrüßen.. ging alles innerhalb von Sekunden... auf jeden Fall passte ihr das nicht & sie schmiss ihn um und drückte ihm die Pfote aufs Gesicht (keine Beisserei),
Die Besitzer sind ebenfalls für den Vorfall verantwortlich. Ihr Hund (ganz egal ob Welpe, Junghund, Adult oder Senior) hat sich so zu verhalten, dass er andere Menschen und Hunde nicht belästigt. Dieser Sorgfaltspflicht sind sie anscheinend nicht nachgekommen.
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sie schmiss ihn um und drückte ihm die Pfote aufs Gesicht (keine Beisserei), woraufhin sein linkes Auge aus dem Kopf hervorquoll
Ich würde zusätzlich zum notwendigen Anwaltsschreiben noch vom TA eine medizinische Erklärung für offene Fontanellen beim Klein(st)hund anfordern, denn gemäss Deiner Beschreibung liegt offenbar bei diesem Welpen ein solcher häufiger Defekt vor, sonst hätte das Auge nicht hervorquellen können.
Es handelt sich daher in meinen Augen ganz klar um einen Unfall, was ebenso gut hätte passieren können, wenn der Welpe sich irgendwo gestossen hätte.
Ein Anwalt wird sich kaum mit offenen Fontanellen und genetischen Risiken bei Kleinsthunden auskennen, deshalb wäre als Ergänzung zur rechtlichen Lage noch eine Dokumentation zur medizinischen Situation wichtig.
Hier noch ein Link dazu:
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Hm, ich sehe hier auch maximal einen "Spielunfall", für den man eben Haftpflichtversichert ist. Das hätte überall passieren können und auch wenn dein Hund "Schuld" ist, ist er ja nicht in böser Absicht gefährlich. So oder so ähnlich würde ich das ausdrücken. Wenn das Zusammentreffen erstmal in beiderseitigem Einverständnis war (was ich behaupten würde, wenn jemand seinen Welpen an einer Schleppleine zu anderen Hunden preschen lässt), ist es mehr als fraglich, dass einem da im Nachhinein ein Strick draus gedreht wird. Ordnungswidrig ja, weil der eigene unangeleint war. Aber mehr nicht. Ist ja nicht jeder Hund gefährlich, nur weil die sich bei Spielen mal blöd verletzen. Und das mit den 100.000 Euro ist auch gerne mal eine Finte, da hier potenzielles Höchstsätze im Falle der Fälle genannt werden. Solche Schreiben sollen den Betroffenen auch gerne Angst machen. Hat bei dir ja geklappt.
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spanielforlove, im Anhörungsbogen steht laut TE lediglich 'bis zu'
Eben, ich wollte nur sagen, dass es mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit eher 50€ und keine 100.000 werden, nur so zur Beruhigung
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