Was haltet ihr von Vor- und Nachkontrollen?
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In der Praxis dürfte da weder jemand nach fragen noch sich darum kümmern.
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Bei Insolvenz kenne ich mich nicht aus.
Für den Fall einer Auflösung eines gemeinnützigen Vereins in Deutschland enthält die Satzung eines gemeinnützigen Vereins einen Passus darüber, an welche andere gemeinnützige Organisation das Vereinsvermögen geht. Hunde, die dem Verein weiterhin gehören, gehören zum Vereinsvermögen also geht der Eigentumsvorbehalt in dem Fall auf einen anderen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung oder so was über. Aber zu 99% dürfte der Rechtsnachfolger des Vereins froh sein, wenn er nicht allzu viel Ärger mit dem zwangsweise geerbten Vereinsgelumpe hat.
Bei Vereinen, die keine Gemeinnützigkeit haben, ist alles möglich, z.B. "ist nicht geregelt" oder "gehört dann Person xyz".
Allerdings sind Eigentumsvorbehalte eh nur dann möglich, wenn kein Geld fließt oder der Verein wesentliche Verpflichtungen übernimmt, die normalerweise dem Halter obliegen.
Vorkaufsrechte sind wieder anders, ob die zum "Vereinsvermögen" gehören oder nach Auflösung einfach nur hinfällig sind, weiß ich nicht.
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Der Eigentumsvorbehalt der TSs die ich kenne beläuft sich nur auf die Zeit bis zur NK, also wenige Wochen.
Ob in der Phase noch Vermittlungen statt finden? Und wenn würde der Insolvenzverwalter doch sicher die Vermittlung einfach als Vollzogen betrachten um noch etwas Geld in die Hand zu bekommen. Ist natürlich nur spekulativ, aber ist doch für den Insolvenzverwalter der einfachste weg, oder?
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Was ich gerade überlege, wenn das TSV sich das Eigentum vorbehält. Was passiert mit dem Tier rechtlich wenn es den TSV nicht mehr gibt, geht der dann in die insolvenzmasse über?
Verschenkt der Verein dann die Hunde vor der Auflösungen die jeweiligen Halter ?
Meinst du jetzt Hunde die bereits zurückgekommen sind und aktuell beim Tierschutz sind oder meinst du die Rückgabeverpflichtung (als Verpflichtung wären sie eh rechtswidrig) Ein Angebot auf Rücknahme wird wohl einfach untergehen.
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Eigentumsvorbhat des TSV bedeutet, das der Verein Eigentümer ist obwohl das Tier bei mir lebt und ich somit der Halter wehre.
Das Tier gehört mir also garnicht, ich lebe nur mit ihm zusammen.
Also meine ich die Tiere die schon vermittelt sind.
Existiert nun der TSV nicht mehr ist das Eigentum an dem Tier was schon bei mir lebt ungeklärt außer es gibt da Regelungen.
Beim Vorkaufsrecht ist das anders da gehört mir das Tier schon existiert der Verein der Züchter nicht mehr der das hat, dann hat niemand mehr Vorkaufsrecht auf mein Tier.
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Eigentumsvorbhat des TSV bedeutet, das der Verein Eigentümer ist obwohl das Tier bei mir lebt und ich somit der Halter wehre.
Meinst jetzt so einen Fall wie zum Beispiel Gnadenplatz, wo das Tier ohne Kaufpreis übergeben wird?
Wird das Tier vom neuen Halter bezahlt ist es auch seins, auch wenn das manche Vereine leider immer noch anders sehen.
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Existiert nun der TSV nicht mehr ist das Eigentum an dem Tier was schon bei mir lebt ungeklärt außer es gibt da Regelungen.
Wie gesagt: bei gemeinnützigen Vereinen (und ich gehe davon aus, dass so ziemlich alle TS-Vereine die Gemeinnützigkeit anstreben, schon wegen der Spenden) MUSS es Regelungen geben und der Begünstigte muss selbst die Gemeinnützigkeit haben.
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wie ist das jetzt wirklich bei einer Insolvenz. Bei einer Auflösung ist klar. Da geht das Vermögen, also auch die Tiere, an die angegebene Institution. Bei der Insolvent muss doch das Vermögen verwertet, also zu Geld gemacht werden. Da dürfte es doch gar keinen Übernehmer für das Vermögen geben.
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und dann wird die eigene Philosophie über das Wohl des Hundes gestellt
Das sehe ich auch als Problem an und damit sind wir wieder bei Vorkontrollen, wo der Kontolleur/Verein seine eigenen Vorstellungen der Haltung als das Maß aller Dinge ansieht. Ist mir zwar noch nicht passiert, aber den Aussagen anderer nach scheint das ja vorzukommen.
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Nun ja - aber Vor- und Nachkontrollen rundheraus abzulehnen ist auch eine eigene Vorstellung (von Philosophien würde ich in dem Zusammenhang überhaupt nicht reden und bei den Vorkontrollen, die ich miterlebt habe, gings auch nur um ein paar sachliche Kriterien und sehr wohl um das Wohl des Hundes. Da pauschal was Anderes zu unterstellen finde ich auch unschön). Wie gesagt: Da dreht es sich einfach.
Jetzt geht hier im Thread ja schon Einiges über individuelle Eindrücke aus für den einzelnen unerfreulichen Zusammenstoß mit dem Tierschutz. Die so einprägsam sind, dass sie auch nach Jahren Emotionen auslösen. Bis hin zu der Entscheidung, nie mehr ein Tier aus dem Tierschutz zu übernehmen - oder gar hin dazu, nach gesetzlichen Beschränkungen für alle zu rufen.
Die einprägsamen Erfahrungen haben Tierschützer mit Interessenten bzw. Haltern mit unzureichender Haltung auch - und das tatsächlich belegbar regelmäßig und ständig. Aus diesen Erfahrungen ergeben sich Vorgehensweisen. Die mal mehr oder weniger sinnvoll sind. Also auch nicht anders als überall sonst im richtigen Leben.
Und insgesamt machen die Vereine, die ich kenne (und zu deren Aufgaben ja, bitte nicht vergessen, weit mehr als nur das Interessentenhandling gehört) summa summarum einen anständigen Job. Wenn ich unter anderem folgende Kriterien anlege (ich zitier mich mal selbst aus den Nebenthread):- in Eigenunterbringung die Zwinger warm, sauber und mit Decken ausgestattet sind
- die Hunde nach ihren Bedürfnissen vergesellschaftet werden und zumindest etwas Zeit für Beschäftigung da ist,
- (neu) regelmäßige Gassigänge da sind
- selten Beißereien vorkommen
- die Futterversorgung steht, auch mit Rücksicht auf Unverträglichkeiten
- eine gute medizinische Grundversorgung da ist
- die Tiere gepflegt werden, nicht unbedingt perfekt, aber doch vorhanden
- sachkundige Betreuung gewährleistet ist
- sich Zeit für Gespräche mit Interessenten genommen wird
- Bedürfnisse von Tier und Halter bei Vermittlungsgesprächen gewürdigt werden und das Tier nicht planlos mitgegeben wird (setzt eine gewisse Kenntnis des Tiers voraus)
- sich auch Zeit für andere Tierschutzangelegenheiten genommen wird
- die Rücklaufquote entsprechend gering ist, aber ein Rücklauf auch wieder aufgenommen wird
- die „Scheiße, doch ein Vorfall“-Quote gering ist
- sich extra Zeit für die Vermittlung von „Ladenhütern“ genommen wird
Bei Vereinen mit Pflegestellen analog ...
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