"Fundhund"ins TH bringen.

  • Ich habe mal ne Frage was Abgaben im TH angeht wenn der Besitzer bekannt ist.


    Nehmen wir mal an XY hat einen Hund der häufiger durch die Gegend läuft, harmlos aber immer in Gefahr überfahren zu werden.


    Wenn jetzt jemand beschließen würde den wegen Beratungsresistenz des XY ins TH zu bringen, nehmen die den Hund trotz Kenntnis des Namens des Besitzers?

  • Ich fange öfter mal „Bello“ ein. Ein Podenco Mix der schon bekannt ist hier. Ich rufe jedesmal das TH an. Sie holen ihn und sagen immer: ach „Bello“ ja das ist bekannt und wir rufen den Besitzer an. Die werden auch nicht schlauer. Das letzte mal habe ich ihn von den Bahnschienen eingesammelt, Leine war noch dran ???.... wenn der da hängen geblieben wäre....

    Die Besitzer sind irgendwie komisch. Einmal haben sie den Hund direkt hier abgeholt. Seeeehr Alternative Leute nenne ich die mal. Kein Danke, nichts. Ich weiß auch ganz sicher das ich Bello nicht das letzte mal eingesammelt habe. Auf der Hauptstraße rannte er auch schon herum. Die Besitzer lernen es nicht. Ich finde es mehr als unmöglich

  • Meine Ex Nachbarn wollten es auch nie lernen- wie oft hab ich den Labbi eingefangen und zu denen gebracht. Meist wussten wir nicht das er weg ist oder waren halt auch nicht beeindruckt davon. Wie oft stand er bei uns in der Bude und hat Chaos angerichtet.

    Wie oft haben sie mir Geld gezahlt, weil Dinge kaputt gegangen sind und ich die richtig zusammengeschissen habe.

    Ende der Geschichte : eines Tages lief der Labbi auf die Straße und wurde angefahren: Labbi tot!

    Sie waren ja so traurig und verwundert- ich leider nicht, zumindest letzteres.

    Ach ratet wie es weiter ging: neuer Labbi ;-)

    Ich wohne aber nicht mehr dort.

  • Unser TH nimmt übrigens auch eine Spende entgegen für solche Dienste... aber meist juckt das die Leute nicht.

    Würde mal jemand 100-200€ verlangen, vielleicht tut es dann mal weh

  • Du kannst den Hund schon ins TH bringen, brauchst ja auch nicht sagen das du die Besitzer kennst, Ob Besitzer bekannt oder nicht, ändert ja schließlich nix an der Sache das der Hund herumstreunte/gefunden wurde. Die Daten der Finder dürfen nicht (bzw nur mit Einwilligung) an der den Tierbesitzer rausgegeben werden.


    Ich würd es machen!

    Bei manchen Besitzer nutzt es, wenn sie ihren Hund mal (oder mehrmals) im TH abholen und Unterbringung bezahlen müssen!

  • Natürlich kann man so einen Hund auch ins th bringen.


    Wenn es häufiger vorkommt würde ich mich aber auch ans Ordnungsamt wenden und ihnen die Situation schildern. Denn ein streunender Hund stellt auch eine Gefahr für andere da

  • Ich würde so einen Hund eher zur Polizei bringen, das dürfte in Sachen Haltererziehung etwas effektiver sein als das TH.

    Wenn die mitkriegen, dass sowas häufiger passiert gibt das richtig Ärger und ggf auch Konsequenzen die dem Halter mehr weh tun als 20€ Übernachtungsgebühr im TH.

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