"Fundhund"ins TH bringen.

  • Natürlich kann man so einen Hund auch ins th bringen.


    Wenn es häufiger vorkommt würde ich mich aber auch ans Ordnungsamt wenden und ihnen die Situation schildern. Denn ein streunender Hund stellt auch eine Gefahr für andere da

    Der Hund ist schon beim OA bekannt und HH hat auch die Pflicht bekommen ihn nicht mehr rumstromern zu lassen.

    Aber trotzdem läuft er hier rum.

    Reden bringt nix, stimmt eh nicht was alle sagen...

  • Ich habe Nachbars Hund auch jahrelang nach Hause gebracht. Anfangs habe ich noch geklingelt … ach der war weg ? Später habe ich ihn einfach zurück in den Garten gebracht und gut, den Besitzern war es eh egal.


    Polizei interessiert das nicht weiter. Ich habe einmal die Polizei bei einem Fundhund angerufen, weil ich im Tierheim niemanden erreicht habe. Die haben mir eine Nummer vom Bereitschaftsdienst vom Ordnungsamt gegeben. Derjenige hat jemanden vom Tierheim informiert und ich durfte Hund dann dort abgeben.


    Bei uns im Tierheim muss man bezahlen, zumindest wenn die Tierrettung der Feuerwehr den Hund einsammelt. Bei Bekannten von uns haben sie aber darauf verzichtet, weil die wirklich aus dem Häuschen war. Ich denke das liegt einfach im ermessen.

  • Bei uns kostet es 200 CHF Verwaltungsgebühr den Hund aus dem TH zurück zu bekommen (und falls jemand umstände hatte, den Hund einzufangen und zu transportieren (z.B. Taxi), kommt das noch oben drauf).


    Ist meistens sehr lehrreich für Besitzer dog-face-w-sunglasses.

  • Polizei interessiert sich nicht für streunende Hunde, wenn keine akute Gefahr von ihnen ausgeht.


    Hier kostet die Aufnahme eines Fundhundes den Besitzer bei Abholung 25€ Bearbeitungsgebühr, plus Pensionsgebühr für jede im TH verbrachte Nacht.

    Und auch wenn der Besitzer bekannt ist, nimmt das TH den Fundhund in der Regel auf, da das Tier gesichert werden muss, bis der Besitzer sich des Hundes wieder annehmen kann.

  • Mal ganz blöd gedacht, kann ich den Hund ein paar Tage bei mir behalten? Mit dem Gedanken das der HH dann vielleicht was lernt/merkt?

  • Mal ganz blöd gedacht, kann ich den Hund ein paar Tage bei mir behalten? Mit dem Gedanken das der HH dann vielleicht was lernt/merkt?


    Nein, das ist Unterschlagung von Fundsachen und strafbar.

  • Ich denke wenn du Polizei und TIerheim meldest das du den Hund gefunden hast und ein zwei Aushäne/Zettel an Bäume machst hund gefunden Bild kurze Beschreibung, dann ist es keine Unterschlagung.

    Es kann dir ja keiner verweisen das du den Hund erkannt hast?

  • Ich denke wenn du Polizei und TIerheim meldest das du den Hund gefunden hast und ein zwei Aushäne/Zettel an Bäume machst hund gefunden Bild kurze Beschreibung, dann ist es keine Unterschlagung.

    Es kann dir ja keiner verweisen das du den Hund erkannt hast?


    Das ist aber was anderes, als den Hund ein paar Tage behalten, um dem Besitzer eine Lehre zu erteilen.

    Wenn die zuständigen Stellen informiert sind, ist es Nebensache wo der Hund verwahrt wird, dann kann der Besitzer den Hund aber auch binnen weniger Stunden wieder abholen, wenn er im TH anruft und erfährt, dass der Hund bei dir ist.


    Allerdings muss man da dann schon ein verdammt guter Schauspieler sein, wenn man dem Nachbarn dann persönlich erklären darf, dass man angeblich seinen Hund (den man ihm vielleicht schon vorher dreimal wieder gebracht hat) nicht erkannt haben will.

  • Ich habe mal ne Frage was Abgaben im TH angeht wenn der Besitzer bekannt ist.


    Nehmen wir mal an XY hat einen Hund der häufiger durch die Gegend läuft, harmlos aber immer in Gefahr überfahren zu werden.


    Wenn jetzt jemand beschließen würde den wegen Beratungsresistenz des XY ins TH zu bringen, nehmen die den Hund trotz Kenntnis des Namens des Besitzers?

    Nein, wenn der Besitzer bekannt ist , warum sollte ein Tierheim den Hund aufnehmen? Dadurch entstehen Kosten, wer sollte die übernehmen?

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