Pfusch in der Tierklinik? - Anspruch auf Schadensersatz, etc.
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Ich würde mich mit beiden Berichten an die Tierärzte-Kammer Deines Bundeslandes wenden - die haben i. d. R. eine s. g. Schiedsstelle und sind u. a. auch für die Überwachung der Erfüllung der tierärztlichen Berufspflichten zuständig. Anwalt macht da schon Sinn - sonst wird man in Grund und Boden gelabert. Eine Rechtsschutzversicherung sollte das aber abdecken - das kann man ja im Vorfeld erfragen.
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Hi
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Wenn dann deine Rechtsschutz, die Haftpflicht der anderen Partei hat mit dem Rechtsstreit nichts zu tun.
Generell würde ich sagen, spar dir das Geld. Der Nachweis von Pfusch ist in solchen Dingen sehr schwieirg, wil sehr viele Faktoren reinspielen und da hilft es auch nicht, wenn ein anderer TA da so eine Aussage trifft. Es ist einfach nur in sehr eindeutigen Fällen sicher nachweisbar, dass es Pfusch des behandelnden TAs war oder nicht durch falsche Pflege zuhause oder einfach in Folge einer normalen Heilungsstörung und Pech dazu kam.
Ja, das Geld für einen Anwalt werde ich mir auf alle Fälle sparen. Ich denke auch nicht, dass meine Rechtsschutzversicherung das übernimmt. Du hast wohl recht, dass der Pfusch sehr schwer nachweisbar sein wird.
Von anderen Versicherungen kenne ich es so, dass sie schaut, welche Ansprüche "berechtigt" sind, das alles bezahlt und sich dann ggf. das Geld von den anderen beteiligten Parteien "zurückholt" (also quasi in Regress nimmt) wenn da was schief lief. Meine PKV hat zum Beispiel mal meinen (ehemaligen) Augenarzt in Regress genommen weil der mich jahrelang falsch behandelt hat.
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Ich würde mich mit beiden Berichten an die Tierärzte-Kammer Deines Bundeslandes wenden - die haben i. d. R. eine s. g. Schiedsstelle und sind u. a. auch für die Überwachung der Erfüllung der tierärztlichen Berufspflichten zuständig. Anwalt macht da schon Sinn - sonst wird man in Grund und Boden gelabert. Eine Rechtsschutzversicherung sollte das aber abdecken - das kann man ja im Vorfeld erfragen.
Ok, dann werde ich da doch mal nachfragen. Ich werde jetzt mal abwarten, was die Haftpflicht der anderen Halterin sagt. Wenn die die Kosten nicht komplett ablehnen, gebe ich mich ja schon zufrieden.
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Auf der Rechnung von der zweiten OP steht "Wundrevision Lidrand".
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Meine Frage war ja, ob diese die zweite OP ablehnen kann, weil ja quasi nochmal das Gleiche gemacht wurde.
Eigentlich nicht! Es wurde ja zweimal aus ein und demselben Grund operiert, nämlich nach einer Bissverletzung.
Aber ich möchte dir noch anraten, Hunters Verletzung gut im Auge zu behalten. Der Hund einer Gassibekannten, hat nach so einer Bissverletzung sein Auge verloren. Es mußte entfernt werden, weil sich da Keime reingesetzt hatten.
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...dass es bei solchen Verletzungen zu Komplikationen bei der Heilung kommt, ist jetzt keine Seltenheit und gehört zu dem Verletzungsbild durchaus dazu. Wenn man die Verischerung nicht auf die Idee bringt, dass da Fahrlässigkeit oder Pfusch im Spiel ist, wird sie eher keinen Anlass haben, die Behandlung nicht zu bezahlen.
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Aber ich möchte dir noch anraten, Hunters Verletzung gut im Auge zu behalten. Der Hund einer Gassibekannten, hat nach so einer Bissverletzung sein Auge verloren. Es mußte entfernt werden, weil sich da Keime reingesetzt hatten.
Danke dir. Das werde ich auf jeden Fall machen. Er trägt die ganze Zeit den Trichter und bekommt alle drei Stunden Augentropfen. Das Auge sieht jetzt gut aus. Bis vor der zweiten OP war es leicht gerötet. Morgen gehen wir wie gesagt auch nochmal zur Kontrolle.
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...dass es bei solchen Verletzungen zu Komplikationen bei der Heilung kommt, ist jetzt keine Seltenheit und gehört zu dem Verletzungsbild durchaus dazu. Wenn man die Verischerung nicht auf die Idee bringt, dass da Fahrlässigkeit oder Pfusch im Spiel ist, wird sie eher keinen Anlass haben, die Behandlung nicht zu bezahlen.
Ok, also würdest du dann im Fragebogen von der Versicherung erstmal recht neutral schreiben, dass es die Heilung nicht gut verlief, es sich entzündet hat und deswegen nochmal aufgefrischt wurde?
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...dass es bei solchen Verletzungen zu Komplikationen bei der Heilung kommt, ist jetzt keine Seltenheit und gehört zu dem Verletzungsbild durchaus dazu. Wenn man die Verischerung nicht auf die Idee bringt, dass da Fahrlässigkeit oder Pfusch im Spiel ist, wird sie eher keinen Anlass haben, die Behandlung nicht zu bezahlen.
Ok, also würdest du dann im Fragebogen von der Versicherung erstmal recht neutral schreiben, dass es die Heilung nicht gut verlief, es sich entzündet hat und deswegen nochmal aufgefrischt wurde?
Ja, ich würde neutral schreiben, dass es trotz sofortiger Notfallversorgung zu Wundkomplikationen kam und die weitere Behandlung notwendig wurde.
Den Ursprung der Komplikationen kann man ja nicht genau benennen. Vielleicht wäre die Entzündung auch bei einer perfekten Naht aufgetreten, das ist immer das Risiko bei Bissverletzungen gerade in so heiklen Regionen und ohne schriftliches Eingeständnis des Notfall-TAs würde ich ohnehin niemals eine solche Aussage offiziell irgendwo niederlegen.
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Ich würde es keinesfalls bei der Versicherung als Pfusch angeben. Damit schneidest du dir ins eigene Fleisch und erhöhst das Risiko, dass sie nicht zahlen.
Ich kann nur von meinen etlichen OPs berichten und Wundheilungsstörungen können immer vorkommen, gerade wenn Keime im Spiel sind. Meine 20cm Naht wurde vom namenhaftesten Professor in Heidelberg gemacht. Trotzdem gab es Komplikationen und 2 Nach OPs.
Wer weiß ob die erste Naht bei Rückert so toll geworden wäre. Mit dem Finger auf andere zeigen ist immer Leichtindustrie so etwas zu beweisen schwierig. Ich würde hoffen das die Versicherung so viel wie möglich bezahlt und es als normale Komplikation angeben. Das du zukünftig woanders hinfährst ist nachvollziehbar. Das würde ich auch machen. Ich hoffe das Auge heilt jetzt ohne Komplikationen. -
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