Pfusch in der Tierklinik? - Anspruch auf Schadensersatz, etc.
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Der Klinik öffentlich Pfusch vorzuwerfen... damit wäre auch ich vorsichtigt. Mann kann sowas auch "üble Nachrede" nennen. § 186 Strafgesetzbuch (StGB). WobeiTierärzte und Tierkliniken unzählige solcher Anschuldigungen kennen und nich noch keinen Fall kenne, bei dem sie gegen den Verfasser vorgegangen wären.
Wenn sie das tun, kann es unter Umständen teuer werden. Zumal es bei KEINER OP, egal ob Mensch oder Tier eine Garantie für ein Gelingen gibt. Da können eine Menge Faktoren zusammenspielen, die noch weit von Pfusch entfernt sind.
Weiß denn der Herr Rückert, dass Du die Klinik in seinem Namen beschuldigst zu pfuschen? Ich würde mal sagen Nein und ich denke auch mal, dass er das nicht unbedingt gerne so öffentlich liest. Zwar steht er gerne im Rampenlicht, in letzter Zeit auch mit eher fragwürdigen Blogs, aber Kollegen zu beschuldigen... das ist noch mal ne etwas andere Nummer.
Und um die Bundestierärztekammer einzuschalten, dafür ist die "Beweislage" schlicht zu dünn, zumal es dem Hund nach einer Zweitbehandlung ja deutlich besser geht. Und die kann nach tatsächlich JEDER OP notwendig sein. Warum hat der Rückert es übrigens nicht selbst schnell behoben? Die OP die Du schilderst ist, für einen erfahrenen Tierarzt auch in einer vernünftig ausgestatteten Tierarztpraxis zu machen. Und bei den großen Reden die er Schwingt, müsste seine Praxis das ja mindestens sein.
Bei Augen OPs versucht man in der Regel, nicht gleicht mit der Kettensäge ran zu gehen. Also gleich so eine OP hinzulegen, wie es die zweite dann war. Denn die ist an sich schon risikoreicher, als ein minimal Eingriff. Je nach SICHTBARER Verletzung kann der Arzt durchaus und ohne Pfusch glauben, das zwei oder drei Stiche reichen. Und hätte sich das Auge nicht entzündet, was der Arzt nicht vorhersehen konnte, wenn er gründlich gereinigt hat, dann hätte sich ein Rückert vielleicht über die minimalistische Art der Vernähung gewundert, das Auge wäre aber ganz normal geheilt und niemand hätte von Pfusch gesprochen.
Was die Haftpflicht angeht: Das ist eine Versicherung... keine Ärztekammer. Ihre Aufgabe ist es, die mittelbaren und unmittelbaren Folgen eines Schadens finanziell zu begleichen. Nachuntersuchungen, evtl. mehrere Operationen die sich in Folge eines Schadens an Deinem Hund durch den Anderen ergeben, sind solche Folgen. Also werden sie das auch bezahlen. Und ich kann es nur nochomal schreiben: Bei OPs gibt es nie eine Sicherheit dass nicht irgendeine unvorhergesehene Komplikation eintritt. Das wissen auch Versicherungen.
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Hi
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