Zahlt Haftpflicht bei Biss durch unbeaufsichtigten Hund?

  • Hallo,


    Zunächst einmal weiß ich, dass mir auf meine Frage keiner die definitiv richtige Antwort geben kann, aber eventuell bestehen ja Erfahrungswerte von ähnlichen Situationen.


    mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissen, welcher sich in dem Moment außerhalb der Sicht -und Rufweite des Halters befand. Der Halter hatte das nicht mitbekommen, er tauchte irgendwann in der Ferne auf sah wohl, dass sein Hund bei meinem war (meine hielt ihn da gerade drohend auf Abstand-von wegen komm mir nicht nochmal zu nahe, sonst setzt es was) pfiff nach ihm und ging weiter. Den Halter habe ich mittlerweile ausfindig gemacht. Ihm tut es auch leid, er hatte die Situation nicht so eingeschätzt und ich selbst war in dem Moment auch so überfordert, dass ich in dem kurzen Zeitfenster nicht nach ihm geschriehen habe, auch weil sein Hund immer noch frei war und ich Angst hatte der Halter hört mich nicht (war sehr weit weg) der Hund aber schon und kommt wieder... Zumal die Situation auch nur ein paar Sekunden dauerte. Er meldet den Vorfall seiner Versicherung.


    Meine Frage ist folgende:


    Wenn ich der Versicherung wahrheitsgemäß schildere, dass der Hund sich außerhalb der Einflußbereichs seines Halters befunden hatte, kann es dann sein, dass diese die. Regulierung ablehnt? Es bestand keine Leinenpflicht, allerdings sagen die Gesetze, dass der Hund sich jederzeit im Einflußbereich des Halters aufhalten muss. Zudem besteht eine Wegepflicht, sprich man darf die Wege nicht verlassen. Beides war bei diesem Gespann nicht der Fall, der Hund kam von hinten aus dem Gestrüpp wie gesagt ohne Halter... Mein Hund war auch ohne Leine, allerding ein Meter neben mir auf dem Weg. Deshalb habe ich Angst, dass die Versicherung bei wahrheitsgemäßer Schilderung sagt, dass der Halter sich nicht an die Gesetze gehalten hat und sie deshalb die Regulierung ablehnen. Ich könnte zwar in der Schilderung einfach weglassen, dass der andere Halter nicht dabei war, aber damit würde ich mir die Möglichkeit verwehren, den Hund zu melden. Im Gespräch mit dem Halter kam heraus, dass er weiß dass sein Hund nicht ohne ist, und zudem nicht wirklich gut erzogen und wohl schon öfter auf andere Hunde ist, allerdings noch nie was schlimmeres passiert ist. Deshalb geht er ja auch immer fernab der Wege ohne Leine. Ich persönlich bin aber der Meinung, dass solch ein Hund an die Leine gehört und es nicht sein kann, dass der ohne Leine rumläuft. Wäre meine ein kleiner Hund gewesen wäre sie jetzt eventuell tot und nicht nur schwer verletzt. Und natürlich will ich nicht mitschuldig sein, wenn ein anderer Hund verletzt wird, nur weil ich den Hund nicht gemeldet habe.

    Jetzt habe ich mehr geschrieben, als ich wollte, aber ich hoffe ihr könnt euch so einen besseren Überblick über die Situation verschaffen.

    Ist ein frei herumstreunender Hund also in der Regel mit abgesichert, oder fällt das in der Regel unter grob fahrlässiges Verhalten und wird nicht übernommen?

    Die Versicherung wird wohl sowieso nur 50% übernehmen, aber da wir uns im vierstelligen Bereich befinden, ist das halt auch echt viel Geld.

  • Wenn ich der Versicherung wahrheitsgemäß schildere, dass der Hund sich außerhalb der Einflußbereichs seines Halters befunden hatte, kann es dann sein, dass diese die. Regulierung ablehnt?

    Nein.


    Du wirst dein Geld von der Versicherung bekommen.

    Auf einem anderen Blatt steht allerdings, ob die Versicherung dann auf den Versicherungsnehmer zukommt und ihn wegen Fahrlässigkeit in Regress nimmt. Aber das sind zwei voneinander getrennte Prozesse.

  • Bist Du Dir da sicher? Das gilt meines Wissens bei der KFZ-Haftplicht, aber auch bei der HH-Haftpflicht?


    Aber wie dem auch sei, grundsätzlich würde das nichts am Anspruch auf Schadensersatz ändern, dieser besteht ja gegen den anderen HH, nicht gegen die Versicherung. Dieser dürfte also nicht die Zahlung verweigern, auch wenn die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit (ist aber bei manchen Versicherungen mitversichert) oder Vorsatz nicht erstattet. Ist er aber nicht bereit zu zahlen müsste man den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Ggf. könnte auch die eigene HH-Haftpflicht helfen, falls eine Ausfalldeckung versichert ist.

  • , kann es dann sein, dass diese die. Regulierung ablehnt?

    Das ist doch nicht dein Problem!

    Der Hund hat deinen Hund gebissen, wer jetzt dich Rechnung bezahlt und ob die Versicherung die Kosten erstattet, hat dich nicht zu interessieren.

    Wenn die Versicherung des anderen HH die Kostenerstattung ablehnt, dann muß der HH die Tierarztrechnung eben selbst begleichen.


    Ich würde nichts verschweigen und auch nicht lügen, sondern den Vorfall so schildern, wie er war.

  • Wer zahlt kann dir doch eigentlich egal sein. Entweder die Versicherung, oder der Halter. Ich würde in jedem Fall bei der Wahrheit bleiben, warum solltest du etwas konstruieren?

  • Ich hatte vor zwei Jahren einen ähnlichen Fall - ich war mit meinem Terrier im Wald spazieren, er ist immer angeleint! So natürlich auch an diesem Tag.

    Der Hund des Jägers (Deutsch Drahthaar) war an diesem Tag weit ab von Herrchen alleine im Wald unterwegs, als er uns sah hat er sich sofort auf meinen Terrier gestürzt und ich hatte gefühlt sehr lange zu kämpfen um ihn von meinem weg zu bekommen.

    Nach einiger Zeit kam dann auch der Besitzer dazu, da war meiner allerdings schon schwer verletzt.

    Ende vom Lied war dann, dass meiner notoperiert werden musste, nur knapp überlebte, eine Rechnung von ca. 2000€ entstanden ist und wir von der Versicherung (Haftpflicht des Jägers) 50% Teilschuld erhalten hatten, da das wohl standardmäßig bei Hundeunfällen so ist (auch nach Rücksprache mit dem Anwalt). Die restlichen 50% wurden allerdings von der Versicherung des Jägers komplett übernommen, die offene Summe hat mir der Jäger dann privat erstattet. Ansonsten wäre ich auf den tausenden Euro sitzen geblieben, obwohl wir überhaupt keine Schuld hatten.

  • Weshalb solltest du auch die Unwahrheit des Falls schildern, das wäre doch total sinnentnehmend :ka:

    Nein, nicht die Unwahrheit, sondern nur weglassen, dass der andere Halter nicht anwesend war. Sprich schreiben, dass sich der Hund von hinten auf unsere gestürzt hat, meine dabei mehrfach gebissen wurde, sich soweit befreien und den anderen auf Abstand halten konnte und beide Halter ihre Hunde abgerufen haben. Das der Abruf des anderen aus einem Pfiff aus der Ferne bestand und dass er den vorherigen Überfall nicht gesehen hatte hätte ich in der Schilderung dann weggelassen. Ich weiß auch garnicht, was er bei seiner Versicherung angegeben hat bzw. angibt....


    Sinnentnahme sehe ich da nicht unbedingt: mein Hund wurde von dem anderen gebissen, musste in der Klinik operiert werden und wurde stationär aufgenommen.

    Der andere Hund hat nichts. Das ist die Kernaussage, und die bleibt gleich.


    Aber ich habe vorhin schon bei meinem Versicherungsmakler angerufen und um Rückruf gebeten, über dessen Büro wir auch die Rechtsschutz haben. Vielleicht kann der mir sagen, wie das bei der Tierhaftpflicht ist und ob wir ansonsten über die Rechtsschutz die Durchsetzung unserer Ansprüche durchsetzen können.



    Ob bei unserer Hundehalterhaftpflicht eine Ausfallsdeckung versichert ist, werde ich aber parallel auch Mal abklären. Danke für den Hinweis.

  • Ich würde unbedingt bei der Wahrheit bleiben, sonst beschreibt der andere HH vielleicht den tatsächlichen Verlauf der Angelegenheit und dann hast du erst richtig schlechte Karten.

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