Zahlt Haftpflicht bei Biss durch unbeaufsichtigten Hund?

  • Der Halter fragte mich im dem Gespräch, ob wir unsere Angaben vorher abstimmen, damit die zueinander passen, weil er ja nichts gesehen hat. Ich denke er möchte nicht unbedingt zugeben, dass der Hund nicht in Sichtweite war...

    Ich meinte nur unverbindlich, dass ich mich gerne nochmals melden kann, wenn der Bogen von der Versicherung da ist.... Ich werde dann auch anrufen, ihm sagen dass ich es so schildere, wie ich es erlebt habe und er seine Schilderung wie er es sah (oder eben nicht sah) gerne dem anpassen kann. Ich bin ja ehrlich gesagt auch froh, dass ich ihn ausfindig gemacht habe und er die Schuld seines Hundes eingesteht. Er hätte ja auch abstreiten können, dass seiner das war.

  • Eben!

    Und deshalb wäre es sinnlos, wichtige Details nicht zu benennen :ka:


    Du erhoffst dir einen Anteil zur Kostenabdeckung und das ist auch dein gutes Recht! Weshalb also Infos nicht mitteilen?


    Ich persönlich würde mich nicht mit der Gegenpartei absprechen, bzw. sie in Kenntnis setzen was im Vers.-Bogen benannt wurde. Das ist ein Versicherungsfall und kein Privatfall.

    Wobei ich ja schon erstaunt bin was dir der andere Besitzer schon so alles berichtet hat ...


    Alles Gute für euch!

    Wie geht es deinem Hund eigentlich gesundheitlich?

  • Wenn die Versicherung nicht bezahlen will, dann muss man die Versicherung verklagen und nicht den HH. So wurde uns das von unserer Versicherung vor jahren erklärt.

    Es kann natrülich etwas anderes sein, wenn die Versicherung nicht bezahlen muss weil es nicht versichert ist.


    Wir hatten vor Jahren mal einen Fall. Da hat ein HH behauptet das unser Hund seinen Hund gebissen hat. Das war aber nicht der Fall. Wir haben das unserer Versicherung gemeldet und die waren ab da der Ansprechpartner für den anderen HH.

    Unsere Versicherung hat natürlich nicht bezahlt. Der andere HH musste unsere Versicherung verklagen und hat verloren. Er konnte sich hinter her nicht an uns wenden damit wir bezahlen.


    LG
    Sacco

  • Interessant wär vielleicht wenn du behauptest das dein Hund angeleint war?

    Und was sollte das Bringen? Wie gesagt, es es besteht bei uns außer in ausgewiesenen Wildschöngebieten sowie um Schulen und Kindergärten herum keinerlei Leinenpflicht. Einzige Einschränkung ist, dass sich der Hund immer unter dem Einfluss des Halters befinden muss (was ja auch selbstverständlich sein sollte).

    An der Leine wäre diese Begegnung wohl nicht anders ausgegangen. Durch die Einschränkung der Leine wohl noch schlimmer. Das Problem war ja, dass wir beide von hinten überrascht würden, wäre der Hund frontal von vorne gekommen, hätte meine Hündin sich sicher nicht so zurichten lassen bzw. ich hätte eventuell auch abwehrend reagieren können.

    Aber das ist im Prinzip auch irrelevant. Die Begegnung ist nun gelaufen und lässt sich nicht mehr ändern.

    Meine Frage wurde ja in soweit beantwort, dass ich weiß wie ich weiter vorgehe (nichts weglassen, was die Situation in einem anderen Licht dastehen lässt und wahrheitsgemäß alles beschreiben).

  • dass ich mich gerne nochmals melden kann, wenn der Bogen von der Versicherung da ist.... Ich werde dann auch anrufen, ihm sagen dass ich es so schildere,

    Das würde ich sein lassen. Wenn ein Schaden einmal einer Versicherung gemeldet wurde, darf man weder als Geschädigter, noch als Verursacher, Kontakt zur Gegenpartei haben.

  • Schildere einfach wie es aus deiner Sicht passiert ist und gut. Ein Hundehalter ist immer in der Gefährdungshaftung, egal ob Schuld oder nicht. Es z.B. Versicherungen die zahlen nur wenn der Hund angeleint ist, dann wäre Euer Fall nicht mitversichert. Das ist aber nicht euer Problem. Selbst wenn die Versicherung nicht zahlen würde hättest du Ansprüche gegen den Halter. Einer meiner Hunde wurde mal von einem Hund Klinikreif gebissen der nicht versichert war, wir haben vom Halter die Hälfte der Kosten bekommen. Ist zwar unfair das man auf die Hälfte der Kosten sitzen bleibt, aber so ist das halt.


    Gute Besserung für deinen Hund.

  • Wenn die Versicherung nicht zahlt, der Fall aber versichert ist, hat man keinen Anspruch gegen den Halter. Man muss dann die Versicherung verklagen.


    LG
    Sacco

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