Zahlt Haftpflicht bei Biss durch unbeaufsichtigten Hund?
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Sicher..? Ist bei Verkehrsunfällen (dir fährt jemand den Außenspiegel ab) genau anders: du hast ein Wahlrecht, wen du beanspruchst. Mir wollte mal jemand untersagen, seine Haftpflichtversicherung zu beanspruchen. Höhö, nein danke :)
Ist doch gerade Sinn der Haftpflichtversicherung: du bekommst, falls erforderlich, einen solventen „Gegner“ präsentiert. Aber grundsätzlich richtet sich der Anspruch an wen anderes. -
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Hi
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Sobald die Versicherung eingeschaltet ist, ist diese zuständig und der Versicherungsnehmer raus. So wurde es mir früher von den Versicherungen erklärt und auch von meinem Versicherungsmakler.
Eine Versicherung ist auch dazu da ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
LG
Sacco -
ich würde unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Sonst kann das sehr unschön werden, wenn Versicherungsbetrug in Raum steht. (Und hätte der andere HH seinen Hund nicht im Gestrüpp herumgockern lassen, sondern unter Aufsicht gehabt, wäre das Ganze nicht passiert. Meine Bereitschaft als Geschädigte, für so jemanden mich selbst in Teufels Küche zu befördern, wäre entsprechend nicht vorhanden.)
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung wird abgeschlossen, um zu haften, falls man einen Fehler macht und der Hund jemanden schädigt. Aber auch ohne Fehler des HH, wenn sich die reine Tiergefahr verwirklicht, zahlt die Versicherung.
Lehnt die Versicherung ab, kann man die Kosten trotzdem vom Halter einfordern und einklagen. Denn Fakt ist, der andere Hund hat euch geschädigt. Und der Halter ist derjenige, der dafür geradestehen muss. Ob mit oder ohne Versicherung.
Edit: mein Mann sagt gerade, es kommt aber im Falle einer Schadensablehnung durch die Versicherung auch immer auf die Gründe an. Ist bissi knifflig, das Thema.
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Lehnt die Versicherung ab, kann man die Kosten trotzdem vom Halter einfordern und einklagen.
Natürlich! Zur Not kann man vor Gericht auch ein Mahnverfahren beantragen, dann wird der gute Mann gepfändet.
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Ich kenne das nur so das man die Versicherung verklagen muss. Bei uns war das auch so.
Bei allen anderen Fällen ( nicht nur Tierhalterhaftpflicht), die ich kenne, war es auch genauso. Es musste immer die Versicherung verklagt werden.
LG
Sacco -
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Ich habe heute mit meinem Versicherungsmenschen telefoniert. Dieser meinte die gegnerische Versicherung müsste den Schaden selbst dann zu 50% regulieren, wenn in betreffendem Gebiet eine Leinenpflicht gewesen wäre. Gegebenfalls würde sie den gegnerischen Hundehalter in Regress nehmen, aber meine Ansprüche würden reguliert. Ich habe auch einmal nachgefragt, wie die Chancen stehen, mehr als 50% zu erhalten. Diese Chancen sieht er schlecht, da die Meisten Gerichte (sollte man es soweit ausfechten wollen) wohl auch 50:50 entscheiden. Ich könnte halt mit dem anderen Halter das Gespräch suchen, ob dieser bereit ist die Differenz zu begleichen. Aber bevor ich dies tue warte ich zunächst einmal ab, wie es mit seiner Versicherung läuft. Im schlimmsten Fall lehnt er ab, und bleiben wir halt auf einem Teil der Kosten sitzen, hauptsache unsere Hündin wird wieder und auch wenn es ärgerlich ist, weil ich in dem Fall keine Eigenschuld sehe gehört es nun einmal zum Hundehalterrisiko...Allen noch ein gesundes neues Jahr 2020
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Ich bin auch schonmal auf der Hälfte einer Rechnung sitzen geblieben, obwohl mein Hund direkt auf dem Rücken lag bei dem Angriff und nicht gebissen hat.
Das ist eine absolut Sch...Regelung. Und ich habe daraus gelernt; ich bin dadurch zum "Wegtreter" angreifender Hunde geworden.
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Als HH muss man schon froh sein nur auf evtl. 50% sitzen zu bleiben. Ich finde die Regelung, wenn man nun wirklich keine Mitschuld hat, auch total blöd.
Bei Pferden ist es zum Teil noch schlimmer. Wenn es einen Weideunfall ( Pferd tritt/beißt ein anderes Pferd oder mobbt ein anderes Pferd so das es sich verletzt) unter Pferden gibt und man kennt den Verursacher nicht, darf sich der Pferdebesitzer von dem geschädigten Pferd irgendein Pferd aus der Gruppe aussuchen der dann zahlen soll/muss.
LG
Sacco -
Ich habe heute mit meinem Versicherungsmenschen telefoniert. Dieser meinte die gegnerische Versicherung müsste den Schaden selbst dann zu 50% regulieren, wenn in betreffendem Gebiet eine Leinenpflicht gewesen wäre. Gegebenfalls würde sie den gegnerischen Hundehalter in Regress nehmen, aber meine Ansprüche würden reguliert. Ich habe auch einmal nachgefragt, wie die Chancen stehen, mehr als 50% zu erhalten. Diese Chancen sieht er schlecht, da die Meisten Gerichte (sollte man es soweit ausfechten wollen) wohl auch 50:50 entscheiden. Ich könnte halt mit dem anderen Halter das Gespräch suchen, ob dieser bereit ist die Differenz zu begleichen. Aber bevor ich dies tue warte ich zunächst einmal ab, wie es mit seiner Versicherung läuft. Im schlimmsten Fall lehnt er ab, und bleiben wir halt auf einem Teil der Kosten sitzen, hauptsache unsere Hündin wird wieder und auch wenn es ärgerlich ist, weil ich in dem Fall keine Eigenschuld sehe gehört es nun einmal zum Hundehalterrisiko...Allen noch ein gesundes neues Jahr 2020
Wenn das der Fall ist, würde ich ihn bei OA melden. Auch wenn keine Leinenpflicht war, so war der Hund doch ausserhalb seines Einflussbereiches. Ein "Freilaufgebiet" ist kein Freifahrtschein für alles. Eine Beisserei kann immer mal passieren, aber ich würde es null komma null einsehen auf den Kosten sitzenzubleiben weil ein Hundehalter meint er kann sich aus seiner Verantwortung rausstehlen.
Aber wie Du schon sagtest - erstmal abwarten. Bisher macht der andere Hundehalter ja einen vernünfitgen Eindruck bezüglich der Schadensregulierung.
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Als Lexi, die sich an der Leine direkt neben mir befand, von einem freilaufenden Hund fast totgebissen wurde, hat die Versicherung des anderen Hundehalters von sich aus 100% der Kosten übernommen.
Schade, wenn das in so eindeutigen Situationen nicht immer so ist und man dann vielleicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.
Ich drücke fest die Daumen, dass die Versicherung in eurem Fall auch alles bezahlt - und insbesondere natürlich dafür, dass Deine Maus schnell wieder ganz gesund wird.
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