Schäfer-Mischlingshündin in Berlin seit Jahren vermisst!

  • Naja so wie sie sehen viele Mischlinge aus, und im alter verändern sich die Hunde ja auch immer ein wenig. Und selbst wenn da n konkreter Verdacht wäre (ist ja fraglich ob der Hund überhaupt noch lebt, und wenn ja sich noch in Berlin befindet) , dann kann sich ja der Hundehalter weigern und es müsste eingeklagt werden. Und ich nehm mal an das die Kosten erst mal der Klagende zu tragen hat. Gibts da Präzedenzfälle wo so n DNA Test erfolgreich eingeklagt wurde und wir lange das dauert, man kann ja in Berufung gehen pipapo ...

  • Ob man in Berufung gehen kann, ist nicht gesagt. Wer verliert, müsste die Gerichtskosten, Gutachterkosten und Kosten des gegnerischen Anwalts tragen. Das alleine könnte den unehrlichen Finder dieses Hundes dazu bewegen, es nicht auf eine Klage ankommen zu lassen, auch wenn der Kläger die Kosten erstmal vorstrecken müsste. Da könnte man evtl. helfen, Crowdfunding z.B..


    Aber wie du schon sagst, wissen wir ja nichtmal, ob der Hund noch lebt und wie es ihm geht, daher ist es müßig, das hier im Detail auszudiskutieren. Das war nicht meine Absicht beim Erstellen des Themas.


    Wenn sich nur Bedenkenträger zu Wort melden und Leute, die dem Mann ein Wiedersehen mit seinem Hund nicht gönnen, wäre mir lieb, wenn das hier gelöscht würde.

  • Die Frage ist aber doch auch, ob der Hund überhaupt noch beim „unehrlichen Finder“ ist. Der kann ja mittlerweile (auch schon mehrfach) verkauft worden sein.

    Und wenn der neue Besitzer Kaufvertrag, Heimtierausweis und so weiter vorlegen kann, ist die Sache nicht mehr so eindeutig. Vor allem wenn der neue Besitzer glaubhaft darlegen kann, dass beim Kauf nicht von einem Betrug bzw. von gestohlener (oder gefundener) „Ware“ auszugehen war.

    Oder?

  • Es geht nicht ums gönnen. Lebt der Hund noch und mit jemanden, ist genauso gut möglich, dass das für den Hund überhaupt nicht so toll ist, dass der Besitzer ihn zurück will. Und für die momentanen Besitzer könnt das emotional auch der Supergau sein.


    Ich würde, sollte ich jemals nen herrenlosen Hund aufgabeln, zwar erst mal alles abklappern und nachforschen, ob ihn wer vermisst. Nach so langer Zeit aber nicht mehr zurück geben, würd ich davon Wind kriegen.

    Emotional wär es mein Hund. Wir hätten die vergangenen Jahre eine gemeinsame Geschichte, der (Vor)Besitzer nicht.


    Vielleicht wär ich nett, damit er abschließen kann, nach dem Tod des Hundes eine Karte zu schicken oder ein paar Fotos. Vorher nicht.

  • Wenn du den rechtlichen Aspekt diskutieren willst, dann mach das doch im Rechtsforum.


    Und wie hier der Unterschlagung das Wort geredet wird, finde ich einfach nur widerwärtig.

    Bitte schließt das Ding hier, @Mods.

  • Ich find die Geschichte zwar bedauerlich, aber nicht rührend. Und ich würde einen alten Hund nicht mehr aus seinem gewohnten Leben reißen, sprich: ich würde, wäre es mein Hund, der vermisst ist, ihn nicht zurück verlangen.

  • Die Frage ist aber doch auch, ob der Hund überhaupt noch beim „unehrlichen Finder“ ist. Der kann ja mittlerweile (auch schon mehrfach) verkauft worden sein.

    Und wenn der neue Besitzer Kaufvertrag, Heimtierausweis und so weiter vorlegen kann, ist die Sache nicht mehr so eindeutig. Vor allem wenn der neue Besitzer glaubhaft darlegen kann, dass beim Kauf nicht von einem Betrug bzw. von gestohlener (oder gefundener) „Ware“ auszugehen war.

    Oder?

    Bevor geschlossen wird: nein, wurde etwas gestohlenes gekauft muss es dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden.

  • Wo bitte steht denn, dass er seinen Hund irgendwo rausreißen will?

    Vielleicht will er ja wirklich nur wissen was aus ihm geworden ist.

    Rau zur B.Z.: „Uns läuft also auch die Zeit davon. Ich wünsche mir so sehr, dass Ganshi bei mir noch einen schönen Lebensabend verbringen kann.“


    Ich kann ihn verstehen, muss furchtbar sein nicht zu wissen was aus ihr geworden ist. Ich würde auch nicht aufhören zu suchen.


    Anderseits sollte man einen 12 Jahre alten Hund nach 5 Jahren dort lassen wo er ist wenn es ihm dort gut geht.

  • Ja wenn, das weiß er doch aber nicht.

    Evtl. Ist er auch im Tierheim oder tot man weiß es nicht.

    Ich meine, wann soll man aufhören zu suchen, wenn einem sowas passiert.

    Nach ein paar Monaten, nach einem Jahr ...

    Aufhören zu suchen heißt auch, das gelibte Familienmitglied in gewisser Weise aufzugeben...nicht einfach denke ich.

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