Polizei erschießt Hund
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Morgen, ich klinke mich auch mal kurz ein.
Mein Papa ist Notfallseelsorger bei der Polizei und hat den Schützen, der den Hund erschießen sollte/ musste am Tag der "Tat" auf eigenen Wunsch betreut.
Der Mann war zutiefst betroffen, er war aber nun mal der, mit der höchsten Treffsicherheit (auf der Autobahn möchte man nicht, dass da was quer geht) und wurde deshalb vom Einsatzleiter ausgewählt.
Einige der Anwesenden waren bzw sind selbst Hundehalter, sogar ein ehemaliger Hundeführer war dabei. Sie haben wohl sehr viel versucht und tlw auch dem Tier Zeit gegeben, es half aber alles nichts.
Und das darfst du in einem öffentlichen Forum posten?
Warum denn nicht?
Das bringt doch hier niemanden in Verruf?
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Da müsste dann aber schon mindestens grobe Fahrlässigkeit vorgelegen haben. Einfach so weigern kann die Versicherung sich ja nicht.
War beim Training einer Rettungshundestaffel. Ich weiß nicht mehr was genau die Begründung war, aber es hing irgendwie damit zusammen, dass sie sich rausgeredet haben, dass sie sowas nicht mit abdecken oder so ähnlich.
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Ganz einfache Sache, solange keine Namen oder persönliche Angaben gemacht werden ist das kein Problem.
Diese Angaben findet man auch in der Pressemittelung der Polizei.
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Und das darfst du in einem öffentlichen Forum posten?
Warum denn nicht?
Das bringt doch hier niemanden in Verruf?
Schweigepflicht.
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Nun ja - was der Arbeitgeber in einer Pressemitteilung schreiben darf mit Erlaubnis des Betroffenen, ist eine Sache. In einem öffentlichen Diskussionsforum zu lesen, dass über eine sehr persönliche und auf Vertrauen basierende Beratung im familiären Kontext geplaudert wurde, wäre für mich als Betroffener noch einmal eine ganz andere Sache. Auch wenns rechtlich nicht sanktionierbar wäre.
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Und ich denke, dass man sich hier auch in einem Randbereich befindet. Einfach, weil Rahmenbedingungen und Co. Sehr eng bekannt sind. Man weiß einfach, wann, wo und was passiert ist, sodass ein Rückschluss besser möglich ist.
Mein Mann ist Krankenpfleger, wenn der erzählt "Ich hatte mal einen Patienten, der hatte das und das", dann bewegt er sich außerhalb der Schweigepflicht. Knapp wird es, wenn er sagt "Meine jetzige Patientin ist schon 85 und hat das und das, typisch Raucher". Da ist ein Rückschluss viel eher möglich, da zeitlich, räumlich und persönliche Infos bekannt sind.
Und hier weiß man dann eben "Polizist, der mit dem Seelsorger gesprochen hat, an dem Tag, diese Tat, diese Uhrzeit".
Da muss man besser aufpassen, alleine der Vater als derjenige, der der Schweigepflicht unterliegt.
Ich kann auch nicht hingehen und Infos von der Arbeit oder der Feuerwehr rumposaunen, wenn man das nur im entferntesten leicht auf eine Person zurückführen könnte.
(Anders natürlich bei Infos, die der Betroffene freiwillig preisgibt. "Grüß mal deinen Mann, ewig nicht gesehen!")
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Weil eine MP weder Treffsicherer noch sonst wie geeigneter ist als eine normale Pistole.
Warum sollte sie das nicht sein?
Obwohl eine Pistole schon eine ganze Ecke weit schießen kann, ist sie, im Gegensatz zu einer MP eine Nahkampfwaffe. Und das obwohl beides Schußwaffen sind. ^^ Alleine der längere Lauf einer MP, das weiter auseinanderliegen von Kimme und Korn (sofern keine andere Zielvorrichtung montiert) und das zweihändige Halten an unterschiedlichen Haltepunkten macht eine MP treffsicherer als eine Pistole. Die Schulterstütze der standartmäßig von der Polizie genutzten H&K MP5 sorgt zudem dafür das die Waffe bei aufeinanderfolgenden Schüssen weniger aus dem Ziel abweicht, besonders bei schnell aufeinander folgenden Schüssen. Also meiner Erfahrung nach ist diese MP schon treffsicherer.
Der Präzisionsvorteil des längeren Laufs gilt daher auch höchstens für den ersten Schuss, der Rest des Feuerstoßes ist dann nur durch Übung und Erfahrung noch im Ziel zu halten.
Der Feuerstoß hat aber auch nicht den Anspruch im Ziel zu bleiben. Der Feuerstoß ist meiner Meinung nach das amschwerigsten zu Erklärende. Er erhöht nämlich die Treffsicherheit auf Grund von Mathematik und auf eine eher grausamere Weise. Und zwar Nicht treffsicherer auf einen Punkt, wie bei einer Zielscheibe, sondern auf ein ganzes Objekt als Ziel. Was ihn meiner Meinung nach für das generelle töten eines Ziels besser macht (rein objektiv, subjektiv ist töten nie gut), aber nicht für das möglichst Leidlose. Aber darum gehts ja im Endeffeckt, das der Hund möglichst wenig leidet, und da ist dann eine Feuersalve eher die schlechtere Wahl.
Natürlich wäre es moralisch falsch, und mit Leuten die in der heutigen Zeit keine Tierhalterhaftpflicht haben hielte sich mein Mitleid auch stark in Grenzen.
Warum würde sich dein Mitleid in Grenzen halten, wenn dieser jemand keine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat? Im Moment klingt das für mich wie Tierhalterhaftpflichtversicherung=Statussymbol. Und da ich dich nicht falsch verstehen möchte, frag ich lieber mal nach.
Da müsste dann aber schon mindestens grobe Fahrlässigkeit vorgelegen haben. Einfach so weigern kann die Versicherung sich ja nicht.
Doch, das geht in D ganz einfach. Die Versicherung muss einfach nur nicht bezahlen. Und dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Wie in jedem anderen Vertrag auch.
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Warum würde sich dein Mitleid in Grenzen halten, wenn dieser jemand keine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat? Im Moment klingt das für mich wie Tierhalterhaftpflichtversicherung=Statussymbol. Und da ich dich nicht falsch verstehen möchte, frag ich lieber mal nach.
Ich fürchte ich verstehe nicht was du mit Statussymbol meinst.
Was ich meine ist, dass überall geraten wird den Hund zu versichern, oftmals ist sie sogar Pflicht. Also ist es schon schwer nicht zu wissen, dass sowas existiert und dass eine solche Versicherung angeraten ist.
Zudem ist eine mittelprächtige Versicherung nun wirklich nicht teuer. Wer sich einen Hund leisten kann, kann sich das auch leisten.
Wenn man es also trotzdem nicht macht und dann eben im Falle eines Falles die Konsequenzen tragen muss, hält sich mein Mitleid dafür in Grenzen.
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Doch, das geht in D ganz einfach. Die Versicherung muss einfach nur nicht bezahlen. Und dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Wie in jedem anderen Vertrag auch.
Schon klar, aber wenn kein Gründe vorliegen, die eine Verweigerung rechtfertigen wird die Versicherung zur Zahlung verurteilt.
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