Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15

  • Deine arme Nachbarin.:(:streichel: Ich kann leider nichts sinnvolles dazu beitragen, aus dem Bauch heraus würde ich sagen das sie eventuell den Zeitwert ersetzen muss, wäre aber die Frage was da greift.

  • Deine arme Nachbarin.:(:streichel: Ich kann leider nichts sinnvolles dazu beitragen, aus dem Bauch heraus würde ich sagen das sie eventuell den Zeitwert ersetzen muss, wäre aber die Frage was da greift.

    bitter, wie errechnet man den Zeitwert bei einem Tier...

  • Kann ich mir nicht vorstellen... Soweit ich weiß ist das eben das Risiko bei Freigängern. Da können die Besitzer froh sein, dass sie mit dem Tier zum TA gefahren ist und sie nicht einfach hat liegen lassen.


    Ich werde es nie verstehen :no: Die Tiere draußen rumrennen lassen, weil sie sich frei entfalten müssen und dann anderen Menschen Vorwürfe machen weil sie nicht rechtzeitig bremsen können. Ein Hund, der über die Straße rennt und unter's Auto kommt muss doch auch nicht vom Autofahrer bezahlt werden. Da kann der Autofahrer noch Anzeige erstatten wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.


    Aber wenn sie schon mit dem Anwalt in Kontakt steht sollte der das ja übernehmen können. Ich würde da auch ausschließlich über den Anwalt kommunizieren.

  • Deine arme Nachbarin.:(:streichel: Ich kann leider nichts sinnvolles dazu beitragen, aus dem Bauch heraus würde ich sagen das sie eventuell den Zeitwert ersetzen muss, wäre aber die Frage was da greift.

    bitter, wie errechnet man den Zeitwert bei einem Tier...

    Ich habe keine Ahnung. Ich meine nur, dass im Zusammenhang mit Hunden schon mal gehört zu haben.

  • Hi,


    ich glaube nicht, dass eine Haftung in diesem Fall infrage kommt. Eher hätte Deine Nachbarin gute Chancen, wenn sie den Halter belangen würde, falls an ihrem Auto ein Schaden entstanden ist (siehe auch Gefährdungshaftung).


    Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt. Rennt eine Katze vor ein Auto, ist das traurig und erschütternd. Aber die Fahrlässigkeit und die Verwirklichung der Tierhaltungsgefahr ist in diesem Fall dem Halter vorzuwerfen und nicht dem Fahrer.

  • Aber wenn sie schon mit dem Anwalt in Kontakt steht sollte der das ja übernehmen können. Ich würde da auch ausschließlich über den Anwalt kommunizieren.

    ja, das hab ich ihr auch gesagt.

    Auf keinen Fall mehr mit den Leuten sprechen sondern höflich auf den Anwalt verweisen.

    Da muss sie nur verzweifelt im Nebensatz irgendwas doof ausdrücken und schon bekommt sie doch die Schuld.

    Den Termin hat sie leider erst Freitag. Aber sie hat dem Anwalt schon den Zettel reingereicht, auf dem die Besitzer sie zur Zahlung auffordern, dann weiß der schonmal, worum es geht.

  • Oh man, das tut mir wirklich Leid. Klar ist es schrecklich, wenn ein Tier überfahren wird aber damit muss ich bei Freigängern leider immer rechnen :verzweifelt:


    Bei meinen Rassekatzen stand im Kaufvertrag, dass sie nicht in den Freigang dürfen sondern als Liebhabertiere in Wohnungshaltung verkauft werden. Ich glaube meine Züchterin würde ausrasten....

  • Sollte sie zahlen müssen, wäre das dann ein Fall für die KFZ-Haftpflicht? Dort sollte sie mal nachfragen, denn dann müsste sie ggf. den Schaden dort melden. Aber ich kenn mich nicht aus, das kam mir bloß so in den Sinn.

  • Oh wie gemein..... deine Nachbarin hat moralisch einwandfrei gehandelt und bekommt dafür noch einen Tritt in den A.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!