Tier-Allergiker -> Tierhalteverbot für Nachbarn?
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Es wird immer wieder in Threads geschrieben, dass wegen einem Tier-Allergiker ein Nachbar keine Hunde/Katzen halten darf.
Es findet sich im Internet nichts, dass dieses grundsätzlich bestätigen würde. Deswegen frage ich hier mal nach. Auch aus eigenem Interesse. In meinem Mietvertrag steht als Zusatzklausel, dass ich zwei Wohnungskatzen halten darf.
Gibts konkrete Rechtsvorschriften?
Urteile, in denen entschieden wurde, dass Hund/Katze nicht einziehen darf, weil ein Allergiker im Haus wohnt?
Konkrete Fälle, in denen wirklich Hund/Katze ausziehen musste, weil ein Mieter wegen Allergie sich beschwert hat?
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Hi
hast du hier Tier-Allergiker -> Tierhalteverbot für Nachbarn?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Ja, es gibt tatsächlich zwei verschiedene Urteile.
Ein mal wurde gegen den Alergiker entschieden, einmal für ihn.
Ich suche nachher mal die Urteile raus. -
https://www.mietrecht.org/tierhaltung/urteile-hund/#II
Zitatmietvertragliche Genehmigungsvorbehalt zur Hundehaltung in der Wohnung gestattet das Verbot der Hundehaltung, wenn ein anderer Mieter im Gebäude unter einer Tier- oder Hundehaar-Allergie leidet und insoweit auch betroffen würde (AG Aachen, Urteil vom 04. November 2005, Az.: 85 C 85/05)
https://www.tierrecht-anwalt.d…i-nachbarschaftrecht.html
ZitatZweifelhafte Hundehaarallergie
Haben Vermieter und Mieter in ihrem Mietvertrag vereinbart, dass eine Hundehaltung der Genehmigung des Vermieters bedarf, so gilt dieses Haltungsverbot, wenn ein anderer Mieter im Wohngebäude unter einer Tier- und Hundehaarallergie leidet. Stellt sich aber heraus, dass diese Allergie des Mitmieters weniger schlimm ist und dass nur ein unmittelbarer Kontakt zum Tier die Allergie auslöst, dann kann der Vermieter zur Zustimmung der Hundehaltung verpflichtet sein. Dies insbesondere dann, wenn die beabsichtigte Tierhaltung nachvollziehbare vernünftige Interessen verfolgt. Hier ist dann die Zustimmung zur Hundehaltung zu erteilen und kann auch nicht von der Stellung einer zusätzlichen Mietsicherheit abhängig gemacht werden.
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https://herz-fuer-tiere.de/inf…allgemeines-zum-mietrecht
ZitatKatze muss Allergie weichen
Eine Wohnungsbaugenossenschaft gestattete einem Mieter die "stets widerrufliche" Haltung einer Wohnungskatze. Sowohl die Mietverträge als auch die Hausordnung sahen vor, dass die Haustierhaltung der ausdrücklichen Zustimmung der Wohnungsbaugenossenschaft bedarf. Ein Wohnungsnachbar dieses Katzenhalters wandte sich gegen diese Katzenhaltung, da er nachgewiesener Maßen an allergischem Asthma-Bronchiale litt. Die Genossenschaft weigerte sich die genehmigte Katzenhaltung zu widerrufen, da der 12-jährige Sohn des Katzenhalters verhaltensauffällig war und ein ärztliches Attest die Katze therapeutisch empfahl. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sprachen sich für die Argumente des Allergikers aus. Die Gefahr, dass dieser einen lebensbedrohlichen Asthmaanfall erleiden könnte, wiegt bei der Interessenabwägung schwerwiegender als die psychische Entwicklung des Kindes ohne Katze, befand das Landgericht München I, Az.: 34 S 16167/03.
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Sowohl Vermieter als auch Gerichte kommen dabei in gleich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Portal verweist dabei unter anderem auf Urteile aus Hannover (Az: 8611 76/86) und Köln (Az: 210 C 103/12), bei denen die vorsitzenden Richter entschieden, dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Erlaubnis der Katzenhaltung zu verweigern.
Eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln (Az: 219 C 565 / 87) sowie das Landgericht München (Az: 34 S 16167 / 03) sahen das jedoch anders. Im Münchner Fall ging es um einen Mieter, der seinem unter Panikattacken leidenden Sohn aus therapeutischen Gründen eine Katze anschaffen wollte. Dem entgegen stand das Interesse des Nachbarn, der an allergischem Asthma erkrankt war.
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Bitte noch die Quelle für deinen Text verlinken, @Miss Kubelik
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Bitte noch die Quelle für deinen Text verlinken, @Miss Kubelik
https://www.rpr1.de/magazin/le…weil-nachbar-allergie-hat
Ich dachte die Az reichen, kann man ja im Netzt finden.
Sorry. -
Sowohl Vermieter als auch Gerichte kommen dabei in gleich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Portal verweist dabei unter anderem auf Urteile aus Hannover (Az: 8611 76/86) und Köln (Az: 210 C 103/12), bei denen die vorsitzenden Richter entschieden, dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Erlaubnis der Katzenhaltung zu verweigern.
Eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln (Az: 219 C 565 / 87) sowie das Landgericht München (Az: 34 S 16167 / 03) sahen das jedoch anders. Im Münchner Fall ging es um einen Mieter, der seinem unter Panikattacken leidenden Sohn aus therapeutischen Gründen eine Katze anschaffen wollte. Dem entgegen stand das Interesse des Nachbarn, der an allergischem Asthma erkrankt war.
Du musst die Quellen richtig angeben, wenn du Dinge einfach so wo rauskopierst.
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Ich hab die Quelle in den Beitrag eingefügt.
Was mich aber wundert: bei WOHNUNGS-Katzen?
Die sind doch nicht im gemeinschaftlich genutzten Bereich unterwegs. Das finde ich schon heftig.
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Ich hab die Quelle in den Beitrag eingefügt.
Was mich aber wundert: bei WOHNUNGS-Katzen?
Die sind doch nicht im gemeinschaftlich genutzten Bereich unterwegs. Das finde ich schon heftig.
Ich vermute das gilt nur bei extrem schweren Fällen, wo es schon reicht, wenn die Haare an der Kleidung des Besitzers kleben und abfallen oder so.
Gibt ja so richtig krasse Fälle.
Ich weiß zwar nur einen Fall einer Nuss Allergie - einem Grundschüler. Da wurden die Eltern der anderen Kinder gebeten möglichst nichts mit Nüssen mitzugeben, weil bei ihm schon ein schlimmer allergischer Schock ausgelöst wird, wenn er die selbe Türklinke wie eines der anderen Kinder anfasst, wenn die vorher Nüsse gegessen haben. Und im selben Raum ist wohl auch schon merkbar für ihn.
Gibt bestimmt auch so krasse Fälle bei Tierhaaren, auch wenn die nicht so häufig sein dürften.
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