Hund schwer krank. Freistellung Arbeitgeber?

  • Zunächst vielen Dank für die Antworten und Meinungen, egal in welche Richtung.


    Alles gute für dich und deinen Hund

    Dankeschön


    und wenn du dich weiter krank schreiben lässt?

    Wenn man denn auf den Job verzichten kann :ka:

    Wenn ich AG bin und jemand lässt sich krankschreiben weil der Hund krank ist dann würde ich da ganz sicher Konsequenzen draus ziehen.

    Grundsätzlich kann ich nicht auf den Job verzichten. Es ist allerdings so, dass mein Vertrag eh im Sommer ausläuft und da ich den aus diversen Gründen auch nicht verlängert haben will und eh schon auf der Suche nach was einem neuen bin.

    Das Kalenderjahr hat ja erst angefangen. Kannst du da nicht einfach deinen normalen Jahresurlaub für hernehmen? Wäre jetzt die einfachste Möglichkeit, die mir in den Sinn käme.

    Das wäre auch mein Vorschlag.

    Jetzt dürfte nicht grad die Hoch-Zeit der Urlaubsanträge sein, könnte also in beiderseitigem Einvernehmen gut klappen.


    Ich bin bei sowas mit offen und ehrlich immer am besten gefahren und es liessen sich immer Lösungen finden.

    Ich bin wie gesagt auch ein Freund von Ehrlichkeit. Aber die Firma ist nicht so einfach. Ich schau mal wie es weiter geht und guck dann ob ich es über den Urlaub regeln kann.

    Selbst krank schreiben würde ich nicht, das wäre unfair.

    Das kann man so sehen. Unfair ist es für mich in keinem Fall. Ich hab keine Kinder. Der Hund ist für mich wie eine Art Kind und vorallem ist es ein Lebewesen. Und ich rede nicht von Schnupfen oder Durchfall. Hatten wir auch schon und da bin ich auch arbeiten gegangen.




    Ich werd jetzt mal abwarten was überhaupt raus kommt.

  • Ich würde - trotz Deiner Ängste - mit dem Arbeitgeber sprechen.

    Meiner Erfahrung nach, haben sie mehr Verständnis, wenn man ehrlich ist!

    Ich würde das bei Mitarbeitern auch schätzen. Du doch genauso, oder?

    "Ist ja nur ein Hund", ich glaube, so denkt nur mehr die Minderheit der Menschen.

    Ich weiß, dass der Geschäftsführer Hunde nicht ganz so sehr mag. Daher wird von der Seite kein Verständnis sein.


    ich würde fragen ob es möglich ist den Hund für die intensive zeit nach der op wo fremdbetreuung nicht möglich ist mit zu bringen und wenn das nicht geht meinen normalen jahresurlaub nehmen

    Hund mitbringen geht nicht. Das brauch ich garnicht fragen.


    Das war Nettigkeit der Schulleitung, arbeitsrechtlich so aber sicher nirgendwo verankert.

    Das man Tiere nicht unnötig leiden lassen darf, steht aber meines Wissens im Tierschutzgesetz. Und Newton hätte vier Stunden unnötig gelitten. (TA-Praxis ist neben der Schule.)

    Das steht so in den meisten Artikeln. Daher meinte ich auch, wenn es jetzt nicht nur Durchfall ist und man keine andere Möglichkeit hat, muss man freigestellt werden. Allerdings kein Anspruch auf Bezahlung. Aber wie alle hier sagen gibt es wohl keinen Anspruch darauf.

  • Meine Frau ist dieses Wochenende ins KH gekommen und ich hab zwei Kinder hier. Selbst in dem Fall muss der AG nichts tun. Es steht mir frei, meinen Jahresurlaub dafür zu nutzen, oder unbezahlten Urlaub zu nehmen und ggf. eine Lohnfortzahlung durch die KK zu erhalten.

    Gute Besserung

  • Es ist allerdings so, dass mein Vertrag eh im Sommer ausläuft und da ich den aus diversen Gründen auch nicht verlängert haben will und eh schon auf der Suche nach was einem neuen bin.

    Dann hast du doch noch anteilig Urlaub. Frag nach ob du den spontan nehmen kannst, sei aber ehrlich dabei.

    Oder aber du lässt dich weiterhin krankschreiben, wenn du einen Arzt hast der das macht.


    Gute Besserung für deinen Hund :)

  • Das war Nettigkeit der Schulleitung, arbeitsrechtlich so aber sicher nirgendwo verankert.

    Das man Tiere nicht unnötig leiden lassen darf, steht aber meines Wissens im Tierschutzgesetz. Und Newton hätte vier Stunden unnötig gelitten. (TA-Praxis ist neben der Schule.)

    Das ist aber ne völlig andere Baustelle als Arbeitsrecht. Nein. Es gibt keinen Anspruch auf Freistellung wegen Haustieren. Aber eine Arbeitsverpflichtung. Bleibe ich aus nicht arbeitsrechtlich gedeckten Gründen der Arbeit fern, kann ich das dann zwar vielleicht vorm Arbeitsgericht vorbringen. Ob das irgendwas nützt ist fraglich. Zwei völlig unterschiedliche Dinge.

  • Das war Nettigkeit der Schulleitung, arbeitsrechtlich so aber sicher nirgendwo verankert.

    Das man Tiere nicht unnötig leiden lassen darf, steht aber meines Wissens im Tierschutzgesetz. Und Newton hätte vier Stunden unnötig gelitten. (TA-Praxis ist neben der Schule.)

    Das zu verhindern ist aber nicht AG-Pflicht.

    Darum heisst es doch immer: Plan a b oder c

  • Hunter hatte vor 6 Wochen eine OP am Ellbogen. Hab ihn einfach auf Arbeit mitgenommen, im Auto gelassen und immer wieder Mal nach ihm gesehen. Wäre das ne Möglichkeit?

  • Das man Tiere nicht unnötig leiden lassen darf, steht aber meines Wissens im Tierschutzgesetz. Und Newton hätte vier Stunden unnötig gelitten. (TA-Praxis ist neben der Schule.)

    Das zu verhindern ist aber nicht AG-Pflicht.

    Darum heisst es doch immer: Plan a b oder c

    Naja, aber wenn niemand Anderes einspringen kann, ist der Besitzer zuständig...

  • Ich weiß, dass der Geschäftsführer Hunde nicht ganz so sehr mag. Daher wird von der Seite kein Verständnis sein.

    Das sind aber zweierlei Dinge.

    Er muss Hunde nicht zwingend lieben, das verlangt ja auch keiner.


    Aber wenn er menschlich seinen Mitarbeitern gegenüber ist, bzw. verständnisvoll ist, dann steigt er dennoch darauf ein.

    Es sei denn, es gibt gerade ein Großprojekt, wo es absolut gar nicht möglich ist, dass ein wichtiger Mitarbeiter fehlt. Das kann ich jetzt nicht beurteilen.


    Aber wenn Du nicht dringend gebraucht wirst, dann würde ich ihn einfach fragen.

    Manchmal ist man auch überrascht vom Gegenüber!

  • Vermutlich ging es um die paar ergooglebaren Artikel.

    Zumindest in D könnte das mitm Tierschutzgesetz ein Argument sein. Heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber darauf eingeht und vorallem: das wäre wenn ne kurzfristige Sache wie Tier muss akut zum Tierarzt.

    "Pflegefreistellung" oder gleich mehrere Tage frei gibt es schlichtweg nicht und selbst der Ausnahmefall würd bei vielen Arbeitgebern vermutlich ein Streitfall werden. Sagt der nein und ich bleib trotzdem fern, ist das mindestens ein Grund für eine Abmahnung. Die man dann vielleicht eben mit dem Tierschutzgesetzdings beinspruchen könnte und... nein, keine längerfristige Lösung und für kurzzeitig, sprich: ein paar Stunden oder nen Tag mitunter auch suboptimal.

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