Hund schwer krank. Freistellung Arbeitgeber?

  • Selbst wenn es irgendwo gerichtliche Entscheidungen gibt, die besagen, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf das Tierschutzgesetz nehmen muss, sind das immer Einzelfallentscheidungen. Ich würde es nicht riskieren, mich auf so etwas zu stützen. Du wirst so gut wie nie genau die selben Umstände vorweisen können und dann kannst du dieses Judikat schon nicht mehr heranziehen. Von dem abgesehen, dass es keine Bindungswirkung entfaltet.


    Mir ist noch nicht ganz klar, weshalb du dir darüber schon Gedanken machst, bevor du überhaupt mit deinem Arbeitgeber gesprochen hast. Kläre das doch einfach mal mit deinem Arbeitgeber ab, ob du Urlaub nehmen kannst oder es eine andere Lösung gibt und wenn da nichts herauskommt, dann kann man ja immer noch schauen. Möglicherweise sind alle Gedanken, Spekulationen und Überlegungen hinfällig, weil dir Urlaub genehmigt wird. Es ist zwar immer etwas doof, während des Krankenstandes um Urlaub anzusuchen, aber nun, hilft ja nix.


    Und zum Thema Krankenstand ohne Erkrankung kann ich nur sagen: :rotekarte::rotekarte::rotekarte:

  • Selbst wenn es irgendwo gerichtliche Entscheidungen gibt, die besagen, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf das Tierschutzgesetz nehmen muss, sind das immer Einzelfallentscheidungen. Ich würde es nicht riskieren, mich auf so etwas zu stützen. Du wirst so gut wie nie genau die selben Umstände vorweisen können und dann kannst du dieses Judikat schon nicht mehr heranziehen. Von dem abgesehen, dass es keine Bindungswirkung entfaltet.


    Mir ist noch nicht ganz klar, weshalb du dir darüber schon Gedanken machst, bevor du überhaupt mit deinem Arbeitgeber gesprochen hast. Kläre das doch einfach mal mit deinem Arbeitgeber ab, ob du Urlaub nehmen kannst oder es eine andere Lösung gibt und wenn da nichts herauskommt, dann kann man ja immer noch schauen. Möglicherweise sind alle Gedanken, Spekulationen und Überlegungen hinfällig, weil dir Urlaub genehmigt wird. Es ist zwar immer etwas doof, während des Krankenstandes um Urlaub anzusuchen, aber nun, hilft ja nix.


    Und zum Thema Krankenstand ohne Erkrankung kann ich nur sagen: :rotekarte::rotekarte::rotekarte:

    Es ist auch nicht so, dass ich vor habe, deswegen vor Gericht zu ziehen.

    Klar ist jetzt die Frage wieso ich es dann überhaupt wissen wollte.

    Ich war gestern einfach ziemlich angespannt, weil einem ja auch negative Auswirkungen durch den Kopf gehen und dann kam alles mögliche zusammen. Hat mich einfach beschäftigt wie es weiter geht.

    Mittlerweile sage ich mir selbst, mal abwarten was überhaupt passiert.

    Ich würde den Thread heute auch nicht mehr auf machen. Aber bin trotzdem froh über den Austausch. Und vielleicht hilft es ja auch jemand anderem.

  • Sorry, aber du wirst von mir einfach wenig Verständnis bekommen. Mir brauchst Du nix über BSV beim Hund oder ähnliches zu erzählen. Mein DSH Rüde hatte einen zweifachen BSV und war von jetzt auf gleich praktisch querschnittsgelähmt. 42kg Hund der nicht mal mehr Reflexe hatte ab Hüfte, geschweige denn Urin oder Kot halten konnte. Die tierärztliche Odysee im Anschluss wirst Du Dir sicherlich vorstellen können. Zeitgleich, ok, zwei Wochen vorher, hatte meine Mutter einen leichten Schlaganfall und war pflegebedürftig.


    Es hat im großen und ganzen 6Monate gedauert bis er wieder einigermaßen laufen konnte. Die ersten zwei Monate war er ein Intensiv-Pflegefall. Was meine Mutter angeht > zu privat. Und da Du schon dabei bist Vorwürfe zu verteilen > unterstell anderen also nicht sie wüssten nicht wovon Du redest. Jeder der viele Jahre Hunde hat kennt wirklich beschissene Situationen mit dem Hund. Besonders wenn sie sich mit anderen beschissenen Situationen überschneiden.

  • Ich hatte letztes Jahr diesen Gall und habe zum Glück einen verständnisvollen Arbeitgeber.

    Ich habe frei und Urlaub genommen. Dann mein Mann, dann wieder ich und an Engstellen kam mein Sohn und hat dem Hund beim Schlafen zugeschaut.


    Krankschreiben, ohne krank zu sein geht für mich nicht. Is gegen meine Ehre.

  • Ich meine, ich hätte sowas mit Freistellung per Gesetz mal irgendwo gelesen, das bezog sich aber auf Italien (?). Da meine ich mal gelesen zu haben, dass sich eine Frau eine Freistellung per Gericht erstritten hat.


    Wie viele jetzt schon gesagt haben, würde das hier in Deutschland am ehesten auch darauf hinauslaufen. Also dass du es wirklich als Einzelfallentscheidung vor Gericht erkämpfen müsstest - Erfolg sehr fraglich. Und da sowas vermutlich ewig dauert und dir dann so gar nix mehr bringt und du in der jetzigen Situation vermutlich ganz andere Sorgen hast, kommt das vermutlich nicht in Frage.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du eine für dich gute Lösung findest und vorallem deinem Hund eine schnelle, gute und restlose Genesung! Würde mich freuen zu hören, wie es mit dem Hund weiter ging!


    SavoirVivre ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Die TE wollte hier von niemandem Verständnis oder ähnliches. Sie wollte lediglich wissen, ob jemand weiß, wie das gesetzlich geregelt ist und DAMIT Erfahrung hat. :ka:

  • Ich meine, ich hätte sowas mit Freistellung per Gesetz mal irgendwo gelesen, das bezog sich aber auf Italien (?). Da meine ich mal gelesen zu haben, dass sich eine Frau eine Freistellung per Gericht erstritten hat.

    Ja, in Italien und auch in der CH ist das gesetzlich geregelt.

    Das sind keine "Einzelfallentscheidungen" vor Gericht, weil es entsprechende Regelungen gibt.


    Die Frage die sich da stellt ist nur "bezahlt oder unbezahlt", wenn man sich streiten muss.


    Aber wie gesagt Italien und CH, dass ist nicht Dland und damit für den TE nicht relevant.

    Zudem gilt das auch nur für einen Notfall. Also für eine kurze Freistellung (max. 1 Tag) damit man das Tier versorgen lassen kann und eine Betreuung organisieren kann.

    Das gilt entsprechend nicht für eine längere Krankenpflege.

  • überhaupt weiter geht.

    Habe nicht alles gelesen und weiß nicht, ob es schon vorgeschlagen wurde: Wäre Homeoffice eine Alternative?


    Gut wenn man urteilt ohne die Situation zu kennen.

    Erstmal ist es kein geplanter Eingriff und hat überhaupt nix mit Versäumnis zu tun. Sie hat vermutlich eine Bandscheibenentzündung welche auf das Knochenmark drückt und die Hinterbeine lähmt. Das ist weder geplant noch kann ich sagen "wart mal kurz mit der OP, so in 3 Wochen würde es besser passen" . Dürfte auch klar sein, dass so was auch nicht ganz ohne ist im Nachgang. Und da macht es für mich ein großen Unterschied ob ich sie im Alltag mal jemand gebe, weil zB die Hundebetreuung verhindert ist oder ob ich einen Hund weg geben der bei einer falschen Bewegung gelähmt sein kann.

    ich bezog mich auf diesen Part von ihr. ich weiss leider sehr wohl wie sich so eine situation anfühlt.

  • Eine akute Notsituation: Hund auf der Morgenrunde vor der Arbeit schwer gebissen o.ä. ist meiner Meinung nach eine komplett andere Sache als jetzt zu wissen, dass es in ein paar Tagen ein Problem gibt.

    Auch nach dem plötzlichen Tod des Hundes kann man durchaus "arbeitsunfähig" sein - und nein, nicht als Betrug sondern als Zustandsbeschreibung "unfähig zu arbeiten".


    Erfahrungen dieser Art (auch wenn du nach denen fragst) helfen dir hier nicht, denn deine Situation ist anders.


    Dein Szenario lässt sich ja (kurzfristig) planen und genau das wirst du tun müssen. Evtl. ein oder zwei Tage unbezahlten Urlaub aushandeln, Überstunden abbauen etc. ... und danach wirst du deine Ansprüche bzgl. der Betreuung des kranken Hundes senken müssen. Entweder normale Tagesbetreuung in einem gesonderten Raum - oder irgendwen (Nachbar im Rentenalter?) in deiner Wohnung sitzen lassen, der dort den kranken Hund betreut.

  • ist mir schon klar, dass das nicht für Dland gilt :roll: .

    Hab ich auch nie behauptet

    Hab nie behauptet das du das behauptet hast.

    Du hast ein Fragezeichen hinter Italien gesetzt. Ich dachte ich beantworte das und eben die Frage wegen Einzelfallentscheid (weil jmd meinte das wäre vielleicht der Fall).

    Und wollte dann nur noch mal darauf aufmerksam machen, dass es nicht für Dland gilt.

    Das war gar nicht auf dich bezogen.:ka:

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