Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Mich stört einfach der Fakt, dass die Frage, ob die Hunde vorher schon Auffälligkeiten zeigten, keine Relevanz für die Beurteilung der Situation hatte.
    Es reichte für die Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit völlig aus, dass die Halterin die drei Hunden im entscheidenden Moment nicht unter ihrer Kontrolle hatte. Es spielte ja gar keine Rolle, ob mit diesem Angriff zu rechnen gewesen war, egal ob nun wegen der Rasse, vorheriger Auffälligkeiten oder anderem. Das heißt, egal wie lieb und gut hörend Hunde sind, passiert etwas, dann droht dem Halter eine strafrechtliche Verurteilung, auch wenn der Vorfall im Vorwege noch so abwegig schien.

    Woher weißt Du, daß es keine Relevanz bei der Beurteilung der Situation hatte?

    Und Du wärst jetzt für keine Verurteilung gewesen?

  • WAS verstehst du an dem Zitat von Phonhaus nicht?


    Edit: Das Zitat von Phonhaus lässt sich leider nicht in das obige Zitat mit einfügen, deshalb hier:


    Zitat


    Heißt: Aus rechtlicher Sicht mutet ausnahmslos jeder Hobby-Hundehalter durch sein Hobby der Gesellschaft in Ausübung seines Hobbys ein Risiko zu. Was durch das individuelle Recht auf freie Entfaltung quasi abgedeckt ist, es wurd als zumutbar gewertet.

  • Hundehalter: “Hund hat nicht gebissen/ kam nicht ran. Alles tutti.”


    Außenstehender: “Hund hat alle Anzeichen gezeigt, war kurz vor dem Auslösen / das war knapp!”

    Mich stört einfach der Fakt, dass die Frage, ob die Hunde vorher schon Auffälligkeiten zeigten, keine Relevanz für die Beurteilung der Situation hatte.
    Es reichte für die Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit völlig aus, dass die Halterin die drei Hunden im entscheidenden Moment nicht unter ihrer Kontrolle hatte. Es spielte ja gar keine Rolle, ob mit diesem Angriff zu rechnen gewesen war, egal ob nun wegen der Rasse, vorheriger Auffälligkeiten oder anderem. Das heißt, egal wie lieb und gut hörend Hunde sind, passiert etwas, dann droht dem Halter eine strafrechtliche Verurteilung, auch wenn der Vorfall im Vorwege noch so abwegig schien.

    Da das mögliche Strafmaß für grob fahrlässige Tötung bei Weitem nicht ausgeschöpft wurde, vermute ich sogar eher, dass es durchaus Relevanz hatte, dass die Hunde vorher nicht auffällig waren.

  • *Sascha*


    Man kann halt nicht die Köpfe der Hunde auslesen, ob wirklich “lieb und hörend” oder “bisher Glück gehabt” oder “andere Menschen und Umstände viel gerettet”.


    Nur, dass es diesmal schief ging, weiß man.


    Wäre nachweislich irgendetwas vorgefallen, was es einleuchtend macht, dass ein Hund so dermaßen und unaufhaltsam eskaliert, hätte das Gericht sicher anders entschieden.


    Aber so: Das jemand auf einem Feldweg joggt kann täglich wieder passieren.

    Nur darf es nicht wieder passieren, dass er schwer verletzt wird.


    Weißt du: Wenn die Halterin wenigstens sagen würde:

    Im Nachhinein erinnere ich mich, dass da Warnsignale waren. Die würd ich nie wieder ignorieren.


    Oder: Bevor wieder etwas Überraschendes passiert, verlässt keiner von denen mehr ohne Maulkorb das Haus.


    Aber sie hat alles Richtig gemacht in ihren Augen,

    und vielleicht wäre jeder Gedanke an Schuld an so etwas Grauenvollem auch unerträglich,

    aber so gibt es keinen Grund warum sie sich nicht weiterhin so “richtig” verhalten sollte.

  • Mich stört einfach der Fakt, dass die Frage, ob die Hunde vorher schon Auffälligkeiten zeigten, keine Relevanz für die Beurteilung der Situation hatte.

    Wenn Du Dich auf den Vorfall mit der Joggerin in Naarn beziehst: Doch hätte es, allerdings dürften nur belegbare Auffälligkeiten relevant sein -- und die scheint es ja nicht gegeben zu haben (genaueres weiß man erst bei der Urteilsbegründung).


    Das heißt, egal wie lieb und gut hörend Hunde sind, passiert etwas, dann droht dem Halter eine strafrechtliche Verurteilung, auch wenn der Vorfall im Vorwege noch so abwegig schien.

    Dazu muss aber das "etwas" auch eine gewissen strafrechtliche Relevanz haben. Für "Laut bellend auf einen Menschen zurennen" allein ist gibt es keine zugehörige Straftat, dass wäre dann ggf. eine grob fahrlässige Ordnungswidrigkeit.

  • Ich weiß es natürlich nicht.


    Aber wenn hier im Forum so lese, da ist das nicht ungewöhnlich dass Junghundehalter berichten, dass ihr Hund ein Problem mit Joggern oder Radfahrern haben, aber sie daran arbeiten. Hund wenn ein Jogger in Sicht kommt festhalten, mit Leckerli ablenken etc.
    Soetwas könnte doch auch der Fall gewesen sein beim Junghund Elmo.

    Und dann stürzt die HHin, Elmo zischt los und Gruppendynamik, die beiden Hündinnen hinterher.
    Natürlich reine Spekulation meinerseits.

    Das war ein erwachsener Deckrüde, kein Junghund

    Ich dachte gelesen zu haben, Elmo war 2,5 Jahre alt. Kann mich natürlich auch irren.

  • Im Nachhinein erinnere ich mich, dass da Warnsignale waren.

    Um mal das implizite explizit auszusprechen:

    "Im Nachhinein erinnere ich mich, dass da Warnsignale waren, die es bei anderen Exeplaren dieser Rasse nicht gibt."


    Bevor wieder etwas Überraschendes passiert, verlässt keiner von denen mehr ohne Maulkorb das Haus.

    Bist Du sicher, dass sie das nicht gesagt hat?

  • Ich möchte eigentlich nicht wieder Parallalen zum Straßenverkehr ziehen. Aber wenn ein Autofahrer durch Missachtung der Vorfahrt einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, dann wird er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Auch wenn er vorher noch nie im Straßenverkehr auffällig war, noce vorher einen Unfall verursacht haT.


    Wenn du es unbedingt mit dem Straßenverkehr vergleichen möchtest. Der Vergleich hinkt für mich, da Tiere grundsätzlich unberechenbar sind und Autos nur defekt sein können.

    Wenn bei dem Auto ein technischer Defekt vorlag und es deswegen auf die Kreuzung rollte, so liegt in der Regel keine Fahrlässigkeit vor. Bei einem Tier ist immer damit zu rechnen, dass es sich tiertypisch unberechenbar verhalten könnte. Die Frage ist, mache ich den Tierhalter strafrechtlich! dann tatsächlich für jedes unvorhergesehene Verhalten seines Tieres verantwortlich. Denn wenn dem so ist, dann darfst du eigentlich keinen Hund mehr frei laufen lassen, denn kein Hund steht immer 100% unter der Kontrolle seines Halters.


    Woher weißt Du, daß es keine Relevanz bei der Beurteilung der Situation hatte?

    Und Du wärst jetzt für keine Verurteilung gewesen?

    Um es genau zu wissen, wird man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten müssen. Da es aber keine weiteren Zeugenbefragungen etc. gab und die Verhandlung nach 30min vorbei war und auch die von der Presse wiedergegebenen Äußerungen von Richter und Staatsanwaltschaft sich nur auf die 3 gleichzeitig geführten und 72kg schweren Hunde bezogen, ist das zunächst mal so anzunehmen.

    Ob ich für eine Verurteilung gewesen wäre, kommt darauf an, was eine Ermittlung ergeben hätte.
    Hätte ein durchschnittlich sachkundiger Hundehalter sofort erkannt, was das für eine dumme Idee ist, diese drei Hunde allein und gleichzeitig zu führen? Das wäre für mich grob fahrlässig. Hätte ein durchschnittlich sachkundiger Hundehalter erkannt, dass das vllt keine so gute Idee sein könnte, dann wäre es fahrlässig.
    Wenn die Hunde bisher immer unauffällig waren und die Halterin ihre Hunde auch zusammen immer sicher führen konnte, dann neige ich nicht dazu, eine grobe Fahrlässigkeit zu erkennen. Eine einfache schon eher, denn grundsätzlich muss man sich natürlich der Kraft und dem Potenzial seiner Hunde bewusst sein. Und das würde ich glatt pauschal einmal auf die Rasse beziehen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!