Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Auch ein Fall aus Österreich. Ein toter Junge. Ähnliches Strafmaß.
Rottweiler biss Buben tot: Urteil bestätigt - wien.ORF.at
In diesem Fall liegt z.B. mMn eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit vor.Hmm, wenn man das mal vergleicht:
Minuspunkte:
• HH (leicht) betrunken
• nicht der erste Vorfall und nicht an die Auflagen gehalten (Maulkorb + kurze Leine)
Pluspunkte:
• nur mit einem Hund unterwegs (nicht so ein Kräfteungleichgewicht)
• der herumschaukelnde Junge dürfte ein viel stärkerer Trigger sein als eine Joggerin, denen man ständig begegnet
• schätze der Angriff selbst war weniger heftig und wäre bei einem älteren Kind auch nicht tödlich ausgegangen
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Da das mögliche Strafmaß für grob fahrlässige Tötung bei Weitem nicht ausgeschöpft wurde, vermute ich sogar eher, dass es durchaus Relevanz hatte, dass die Hunde vorher nicht auffällig waren.
Auch ein Fall aus Österreich. Ein toter Junge. Ähnliches Strafmaß.
Rottweiler biss Buben tot: Urteil bestätigt - wien.ORF.at
In diesem Fall liegt z.B. mMn eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit vor.Würde ich nicht bestreiten, hier hat der Alkohol mutmaßlich eine Rolle gespielt, ebenso die Tatsache, dass der Hund bereits auffällig war und die Halterin gegen Auflagen verstoßen hat.
Im aktuellen Fall war es mutmaßlich die Tatsache, dass die Halterin 3 starke Hunde auf einmal geführt hat. Und - wie vom Gericht angemerkt - eine Signalwirkung ist beabsichtigt.
Ich kann das Urteil unter dem Gesichtspunkt durchaus nachvollziehen. Auch wenn ich selbst schon regelmäßig mit 3 Hunden Gassi war.
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Da das mögliche Strafmaß für grob fahrlässige Tötung bei Weitem nicht ausgeschöpft wurde, vermute ich sogar eher, dass es durchaus Relevanz hatte, dass die Hunde vorher nicht auffällig waren.
Auch ein Fall aus Österreich. Ein toter Junge. Ähnliches Strafmaß.
Rottweiler biss Buben tot: Urteil bestätigt - wien.ORF.at
In diesem Fall liegt z.B. mMn eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit vor.Die Strafe ist um einiges höher als in dem Fall in Naarn.
In dem von dir zitierten Fall:
"Die 49-Jährige war im März zu 18 Monaten, davon ein halbes Jahr unbedingt, verurteilt worden."
In dem Fall in Naarn:
15 Monate, davon 5 Monate unbedingt.
Auch man so als Otto-Normal-Verbraucher meint, Bewährung ist keine Strafe:
Es ist ein gewaltiger Unterschied.
Um was es dir geht ist mir auch immer noch nicht klar.
Findest du, dass der Tod der Joggerin und die HHin, ihre Hunde nicht genug geptüft worden worden sind?
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Die Strafe ist um einiges höher als in dem Fall in Naarn.
In dem von dir zitierten Fall:
"Die 49-Jährige war im März zu 18 Monaten, davon ein halbes Jahr unbedingt, verurteilt worden."
In dem Fall in Naarn:
15 Monate, davon 5 Monate unbedingt.
Wir definieren "um einiges höher" wohl verschieden.
Die Frau war betrunken mit einem bekanntermaßen auffälligen Hund unterwegs, der bereits gebissen hatte.
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Die Strafe ist um einiges höher als in dem Fall in Naarn.
In dem von dir zitierten Fall:
"Die 49-Jährige war im März zu 18 Monaten, davon ein halbes Jahr unbedingt, verurteilt worden."
In dem Fall in Naarn:
15 Monate, davon 5 Monate unbedingt.
Auch man so als Otto-Normal-Verbraucher meint, Bewährung ist keine Strafe:
Es ist ein gewaltiger Unterschied.
Um was es dir geht ist mir auch immer noch nicht klar.
Findest du, dass der Tod der Joggerin und die HHin, ihre Hunde nicht genug geptüft worden worden sind?
Wo siehst du da einen gewaltigen Unterschied?
15 Monate Bewährung (davon 5 Monate in Haft) VS 18 Monate Bewährung (davon 6 Monate in Haft) ist doch recht nah beieinander.
Lediglich die 40k VS 65k € Schmerzensgeld sind schon ein Unterschied.
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Betrunken mit einem bereits auffällig gewesenen Hund (in den Hals gebissen!), gegen die MK-Auflage verstoßend und auch die Auflage mit der kurzen Leine nicht einhaltend - da ist für mich nichts mehr mit fahrlässig.
Mir sind die Unterschiede in den Strafmaßen da vom Gerechtigkeitsempfinden auch zu gering.
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Betrunken mit einem bereits auffällig gewesenen Hund (in den Hals gebissen!), gegen die MK-Auflage verstoßend und auch die Auflage mit der kurzen Leine nicht einhaltend - da ist für mich nichts mehr mit fahrlässig.
Mir sind die Unterschiede in den Strafmaßen da vom Gerechtigkeitsempfinden auch zu gering.
Das sehe ich tatsächlich auch so. Das hat was von "billigend in Kauf genommen", dass vllt was passieren könnte... schrecklich.
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Eas die Rechtssprechung angeht: Es sind verschiedene Länder (weshalb das Urteil im Fall des Rottweilers auch nicht als Referenz hätte herhalten können), es liegen 6 Jahre zwischen den Geschehnissen und wie gesagt: Im aktuellen Urteil wollte das Gericht bewusst und explizit eine Botschaft mitgeben.
Dass es da fürs Empfinden Diskrepanzen der Rechtssprechung gibt, das ist nicht verwunderlich. Die gibts ja auch immer wieder, wenn es um Eigentumsdelikte versus Gewaltdelikte und deren Sanktion geht. Lässt sich kaum vermeiden.
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Beide Fälle sind aus Österreich.
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Oh, okay, das habe ich übersehen, danke. Ich hatte den Rottweilerfall in Deutschland verortet.
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