Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
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EDIT: * unbedingt ist richtig!
Es muss ... Dass sie durch ihren Anwalt versuchen wird ihre unbedingte Haftstrafe in Hausarrest ... oben in meinem Beitrag heißen, mein Fehler! Teilbedingt wäre auch richtig formuliert.
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Alleine anzunehmen, das dieses eher relativ kurze Zeitfenster nach diesem grausamen Geschehen um diese arme Frau, also der Zeitpunkt bis zum Eintreffen der Nachbarn, der Rettungskräfte, der Polizeibeamten inkl. wegbringen der Hunde, das Züchterpaar bewußt genutzt haben soll einen weitreichenden Plan zu schmieden, welcher Hund weshalb eingeschläfert werden soll ... das ist mehr als abstrus!
Sie hatte über eine Woche Zeit, um nach Rücksprache mit ihrem Anwalt zu einer Erstvernehmung befragt zu werden.
Auch ihre Lebensgefährtin hat bis dahin nichts darüber verlauten lassen, dass nicht nur ein Hund, sondern 3 Hunde beteiligt waren.
McChris : So lange sie in stationärer psychiatrischer Behandlung ist, braucht sie ihre Haftstrafe nicht antreten.
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Auch ihre Lebensgefährtin hat bis dahin nichts darüber verlauten lassen, dass nicht nur ein Hund, sondern 3 Hunde beteiligt waren.
Warum sollte sie?
Und wie?
Hey Dorf, nicht nur einer unserer 3 Hunde hat getötet, nein alle drei sind schuld am tod eines Menschen.
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Ich spreche einen komplett anderen Zeitraum an und nicht ihre Erstvernehmung Hundundmehr.
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Nö, sie hat lieber zugestimmt, einen der Hunde sofort töten zu lassen.
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Ich bin gespannt was dabei raus kommt und ob es auch für andere Besitzer neue Regelungen geben wird.
Anlass für Verschärfung des Hundehaltegesetzes
Die tödliche Bissattacke war auch Anlass, in Oberösterreich eine Verschärfung das Hundehaltegesetz in Angriff zu nehmen. Auf eine entsprechende Novelle haben sich im Unterausschuss bereits die Landtagsparteien verständigt. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht gebe.
Für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull oder Tosa Inu zulegen wollen, gelte laut den beabsichtigten Vorschriften eine „erhöhte Ausbildungserfordernis“.
Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen. Konkret hieße das, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis – sechs Stunden für kleine Hunde – auch einen Praxistest – eine Alltagstauglichkeitsprüfung – absolvieren müssen. Dabei wird das Verhalten von Hund und Halterin oder Halter in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr und bei Menschenansammlungen überprüft. Zudem ist beabsichtigt, Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden zu geben.
Also quasi niedersächsischer Hundeführerschein für alle großen Hunde (40/20 Regel wie in NRW) + für Listenhunde sowieso Leinen- und Maulkorbpflicht.
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Müssen nicht alle Leute in Niedersachsen Hundeführerschein machen, unabhängig von der Größe?
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Ich spreche einen komplett anderen Zeitraum an und nicht ihre Erstvernehmung Hundundmehr.
Ja, richtig - du meinst, die gesamte Planung wäre gemacht worden zwischen Vorfall und Eintreffen der Rettungskräfte.
Der Ablauf bot allerdings einen deutlich größeren Zeitrahmen.
Dann wurde ein Schritt nach dem anderen gemacht, die Zeit dafür war ausreichend vorhanden.
Begonnen hat es allerdings mit dem Verschweigen der Tatbeteiligung von 3 Hunden, und dem sofortigen Einschläfern des vermeintlichen Alleintäters, des Hundes Elmo.
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Müssen nicht alle Leute in Niedersachsen Hundeführerschein machen, unabhängig von der Größe?
In Niedersachsen ja (mit Ausnahmen für Jäger, Tierärzte etc.), aber in (Ober-)Österreich bislang nicht und zukünftig dann halt nur alle HH großer Hunde (40 cm / 20 kg wie es auch in NRW definiert ist, aber in NRW müssen sie halt nur eine Theorieprüfung machen).
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Niedersachsen:
- Theorie (vor Anschaffung)
- Praxis (innerhalb eines Jahres nach Anschaffung)
- Hundezentralregister
- Haftpflicht
- gilt für alle Hunde
Nordrhein-Westfalen:
- Theorie (Sachkundeprüfung beim Tierarzt)
- Meldung beim Ordnungsamt (unabhängig von der Hundesteuer)
- Haftpflicht
- gilt für große Hunde (40/20 Regel)
Novelle Österreich:
- Theorie für alle Hunde (6 Stunden)
- Praxis (für große Hunde/Listenhunde)
- Maulkorb und Leinenpflicht (für Listenhunde)
- Haftpflicht etc. weiß ich nicht genau, wahrscheinlich auch
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Müssen nicht alle Leute in Niedersachsen Hundeführerschein machen, unabhängig von der Größe?
In Niedersachsen ja (mit Ausnahmen für Jäger, Tierärzte etc.), aber in (Ober-)Österreich bislang nicht und zukünftig dann halt nur alle HH großer Hunde (40 cm / 20 kg wie es auch in NRW definiert ist, aber in NRW müssen sie halt nur eine Theorieprüfung machen).
Ach Entschuldigung, ich hatte deinen Satz falsch verstanden. Niedersächsischer Hundeführerschein mit den Größen und Gewichtsregelungen aus NRW. Jetzt hab ichs.
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