Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • EDIT: * unbedingt ist richtig!


    Es muss ... Dass sie durch ihren Anwalt versuchen wird ihre unbedingte Haftstrafe in Hausarrest ... oben in meinem Beitrag heißen, mein Fehler! Teilbedingt wäre auch richtig formuliert.

  • Alleine anzunehmen, das dieses eher relativ kurze Zeitfenster nach diesem grausamen Geschehen um diese arme Frau, also der Zeitpunkt bis zum Eintreffen der Nachbarn, der Rettungskräfte, der Polizeibeamten inkl. wegbringen der Hunde, das Züchterpaar bewußt genutzt haben soll einen weitreichenden Plan zu schmieden, welcher Hund weshalb eingeschläfert werden soll ... das ist mehr als abstrus!

    Sie hatte über eine Woche Zeit, um nach Rücksprache mit ihrem Anwalt zu einer Erstvernehmung befragt zu werden.


    Auch ihre Lebensgefährtin hat bis dahin nichts darüber verlauten lassen, dass nicht nur ein Hund, sondern 3 Hunde beteiligt waren.


    McChris : So lange sie in stationärer psychiatrischer Behandlung ist, braucht sie ihre Haftstrafe nicht antreten.

  • Auch ihre Lebensgefährtin hat bis dahin nichts darüber verlauten lassen, dass nicht nur ein Hund, sondern 3 Hunde beteiligt waren.

    Warum sollte sie?

    Und wie?


    Hey Dorf, nicht nur einer unserer 3 Hunde hat getötet, nein alle drei sind schuld am tod eines Menschen.

  • Ich bin gespannt was dabei raus kommt und ob es auch für andere Besitzer neue Regelungen geben wird.


    Also quasi niedersächsischer Hundeführerschein für alle großen Hunde (40/20 Regel wie in NRW) + für Listenhunde sowieso Leinen- und Maulkorbpflicht.

  • Ich spreche einen komplett anderen Zeitraum an und nicht ihre Erstvernehmung Hundundmehr.

    Ja, richtig - du meinst, die gesamte Planung wäre gemacht worden zwischen Vorfall und Eintreffen der Rettungskräfte.


    Der Ablauf bot allerdings einen deutlich größeren Zeitrahmen.


    Dann wurde ein Schritt nach dem anderen gemacht, die Zeit dafür war ausreichend vorhanden.


    Begonnen hat es allerdings mit dem Verschweigen der Tatbeteiligung von 3 Hunden, und dem sofortigen Einschläfern des vermeintlichen Alleintäters, des Hundes Elmo.

  • Müssen nicht alle Leute in Niedersachsen Hundeführerschein machen, unabhängig von der Größe?

    In Niedersachsen ja (mit Ausnahmen für Jäger, Tierärzte etc.), aber in (Ober-)Österreich bislang nicht und zukünftig dann halt nur alle HH großer Hunde (40 cm / 20 kg wie es auch in NRW definiert ist, aber in NRW müssen sie halt nur eine Theorieprüfung machen).

    _______________________________________________________________________


    Niedersachsen:

    • Theorie (vor Anschaffung)
    • Praxis (innerhalb eines Jahres nach Anschaffung)
    • Hundezentralregister
    • Haftpflicht
    • gilt für alle Hunde

    Nordrhein-Westfalen:

    • Theorie (Sachkundeprüfung beim Tierarzt)
    • Meldung beim Ordnungsamt (unabhängig von der Hundesteuer)
    • Haftpflicht
    • gilt für große Hunde (40/20 Regel)

    Novelle Österreich:

    • Theorie für alle Hunde (6 Stunden)
    • Praxis (für große Hunde/Listenhunde)
    • Maulkorb und Leinenpflicht (für Listenhunde)
    • Haftpflicht etc. weiß ich nicht genau, wahrscheinlich auch
  • Müssen nicht alle Leute in Niedersachsen Hundeführerschein machen, unabhängig von der Größe?

    In Niedersachsen ja (mit Ausnahmen für Jäger, Tierärzte etc.), aber in (Ober-)Österreich bislang nicht und zukünftig dann halt nur alle HH großer Hunde (40 cm / 20 kg wie es auch in NRW definiert ist, aber in NRW müssen sie halt nur eine Theorieprüfung machen).

    Ach Entschuldigung, ich hatte deinen Satz falsch verstanden. Niedersächsischer Hundeführerschein mit den Größen und Gewichtsregelungen aus NRW. Jetzt hab ichs.

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