Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Natürlich betrifft es alle Hundehalter, wenn man jetzt verallgemeinert sagt, dass man letztlich für das Verhalten seines Hundes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Ich sehe da aber dennoch per se kein Problem, jedenfalls nicht bei Hunden. Der Hund ist allein mein Hobby, die Gesellschaft hat keinerlei positive Wirkungen von meinem Hund. Also muss ich, im Grunde mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, dass jemand durch meinen Hund zu Schaden kommt. Ich persönlich finde das in Ordnung. Der Hund ist mein Wunsch, meine Entscheidung, meine Verantwortung. Genauso wie die Freigängerkatze, das Pferd auf der Koppel usw.

    Das war aber schon immer so, das hat sich durch das Urteil jetzt nicht erst geändert. Der HH trägt die Verantwortung für seinen Hund. Und ja, wer das nicht möchte, muss auch keinen Hund halten. Das ist eine freiwillige Entscheidung, die wir getroffen haben.

    Ich nehme nicht an, dass man jemanden wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verurteilen würde, weil ein 5-kg-Hund an einer kurzen Führleine eine ältere Person zu Fall gebracht hat, die rückwärts in den Hund gelaufen und dabei gestürzt ist (oder so ähnlich). Für mich wäre es aber durchaus fahrlässig, wenn auf einem Fuß- und Radweg ein 5-kg Hund an der ausgefahrenen, quasi unsichtbaren Flexileine einen Fahrradfahrer zu Fall bringt, der in die Leine fährt. Denn DAS hätte der Hundehalter mit etwas gesunden Menschenverstand, Aufmerksamkeit und besserer Sicherung sehr leicht verhindern können.

    Dem würde ich zustimmen, wenn die ältere Person ohne zu gucken auf die Straße läuft oder rückwärts läuft, handelt sie selbst fahrlässig und sollte die Hauptschuld bekommen.

  • Selbst in einer völligen Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konntest???

    Welche Situation soll das denn sein?


    Wenn man mal davon ausgeht, dass man

    a) eine Leine

    b) einen Maulkorb

    verwenden kann und grundsätzlich

    c) Abstand zu anderen hält

    d) aufmerksam durch die Gegend läuft

    e) seine(n) Hund(e) rein körperlich halten kann


    Welche realistischen Situationen bleiben da noch übrig?


    Wenn irgendwas von a-e nicht zutrifft und jemand zu Schaden kommt, ja, dann muss ich als Halter dafür gerade stehen. Denn ICH und niemand sonst hat entschieden, mich so zu verhalten und genau das muss ich auch verantworten.


    Ich kann auch nicht garantieren, dass durch meinen Hund niemand zu Schaden kommt, ich tue aber alles, was ich für notwendig halte, um dieses Risiko zu minimieren. Für mich fällt das verbleibende Restrisiko dann unter "Lebensrisiko". Genau wie ich überfahren werden kann, von einem herabfallen Dachziegel erschlagen...

  • Würde hier jeder zu 100% in jeder Situation garantieren, dass der eigene Hund NIE Mensch oder Tier verletzen würde!?

    Das würde ich zu 100% nichtmal bei mir selbst machen.

  • weil die Gesellschaft sagt, der Wolf darf bleiben.

    OT:

    Warum ist das fett geschrieben?


    Zum Thema:

    Ich habe ja auch einen Hund, dem viele Menschen höheres Gefahrenpotential unterstellen, als z.B. einem Berner Sennenhund in der gleichen Gewichtsklasse.


    Ich bin mir der Außenwirkung voll bewußt, deshalb führe ich meinen Hund sehr, sehr umsichtig und vorausschauend.


    Obwohl es meines Wissens keinen Beißvorfall in Bayern mit CC gibt, stehen sie auf der Liste.

    Offizielle Begründung: Die Bevölkerung ist an den Anblick solch massiger Hund nicht gewöhnt!


    Allen Ernstes!


    Ich weiß, dass mein Hund nie einen Menschen zerfleischen würde, trotzdem bin ich so unterwegs, dass ich versuche, alle möglichen Gefahren auszuschließen (MK trägt sie nicht!).


    Wenn ich dagegen sehe, wie unbedarft hier viele HH mit ihren durchaus auch großen, kräftigen Hunden unterwegs sind, nervt mich das.


    Und es sind durchaus Einige dabei, denen ich wesentlich höheres Aggressionspotential gegenüber Menschen und anderen Tieren zutrauen würde!


    Aber: "richtige" Rasse oder Mixe und deshalb ist das was Anderes!

  • Welche realistischen Situationen bleiben da noch übrig?

    Mindestens die, wo sich andere Personen unverantwortlich verhalten.

    • Person überklettert oder den Zaun des Anwesens, um den Hund zu streicheln.
    • Kind wird von Elternteil über den Zaun gehoben um den Hund zu streicheln.
    • Personengruppe stürmt auf den Hund zu

    Das ist halt das Problem bei "Fährlässigkeit und Strafbarkeit, WEIL etwas passiert ist." (unabhängig von einer Berücksichtigung des Verhalten des Hundehalters).


    Und das ist halt der feine und riesige Unterschied zu "Verhalten war fahrlässig, weil ein sorgfältiger Halter das nicht gemacht hätte, UND DESWEGEN ist etwas passiert."


    Wenn ein Kind über den Hundeplatz während einer Übung läuft, und der Hund verletzt es, ist bei 1) der Halter strafbar wegen Fahrlässigkeit, der Hund hätte während der Agility-Übung einen Maulkorb tragen oder Barrieren hätten ein Betreten der Fläche durch das Kind verhindern müssen. Bei 2) würde man sagen, dass diese Situation vom Halter nicht voraussehbar war und ihn deswegen hinsichtlich des Strafrechts keine Schuld trägt, und vielleicht gab es jemand anderen, der eine Schuld trägt.


    -----


    Und vielleicht zur Verdeutlichung: Es geht mir nicht um das Strafmaß (auch wenn ich den Abstand 15 Mon zum anderen oben genannten Fall mit 18 Mon nicht für sehr groß halte).

    Ich erwarte aber eine gute Begründung, warum das Verhalten der Halterin nicht nur fahrlässig, sondern GROB fahrlässig war.

    Diese Begründung erachte ich nicht für besonders schwer, aber trotzdem für notwendig. Und diese Begründung muss mehr sein als "Es ist etwas sehr schreckliches passiert."

  • Mindestens die, wo sich andere Personen unverantwortlich verhalten.

    • Person überklettert oder den Zaun des Anwesens, um den Hund zu streicheln.
    • Kind wird von Elternteil über den Zaun gehoben um den Hund zu streicheln.
    • Personengruppe stürmt auf den Hund zu

    Das ist halt das Problem bei "Fährlässigkeit und Strafbarkeit, WEIL etwas passiert ist." (unabhängig von einer Berücksichtigung des Verhalten des Hundehalters).


    Und das ist halt der feine und riesige Unterschied zu "Verhalten war fahrlässig, weil ein sorgfältiger Halter das nicht gemacht hätte, UND DESWEGEN ist etwas passiert."

    Zumindest bei den ersten beiden Punkten, wo jemand in dein Grund und Boden eindringt, wärst du sicherlich nicht wegen Fahrlässigkeit dran (außer der Zaun war ein Witz und völlig ungeeignet). Beim dritten Punkt kommt es auf die Situation an.

  • Es lässt sich im Vorfeld ohne Kenntnis von Ermittlungsergebnissen schwerlich ein sicherlich/sicherlich nicht Anklagepunkt festmachen. Das war im hiesig grausamen Fall so und wäre auch bei einem Fremdeindringling in den privaten Bereich uva. genannten Fallbeispielen so.

  • Zumindest bei den ersten beiden Punkten, wo jemand in dein Grund und Boden eindringt, wärst du sicherlich nicht wegen Fahrlässigkeit dran

    Doch, wenn es nach "Es ist etwas passiert, DESWEGEN war das Handeln fahrlässig." geht, eben schon! Denn auch in diesen Situationen hatte ich keine "ausreichende Kontrolle über den Hund". Ich hätte ja auch den Hunden einen Maulkorb aufsetzen können, wenn sie auf dem eingezäunten Grundstück frei laufen. Das ist eben die Bedeutung der von *Sascha* genannten Aussage!


    Glücklicherweise war es so nicht, und wird hoffentlich auch nicht so, sondern: Es wird geprüft, welche Sicherungsmaßnahmen waren vorhanden, welche wären aufgrund einer kompetenten Person notwendig gewesen, und aus dieser Beziehung ergibt sich eine Fahrlässigkeit oder auch nicht.

  • Doch, wenn es nach "Es ist etwas passiert, DESWEGEN war das Handeln fahrlässig." geht, eben schon! Denn auch in diesen Situationen hatte ich keine "ausreichende Kontrolle über den Hund". Ich hätte ja auch den Hunden einen Maulkorb aufsetzen können, wenn sie auf dem eingezäunten Grundstück frei laufen. Das ist eben die Bedeutung der von *Sascha* genannten Aussage!


    Glücklicherweise war es so nicht, und wird hoffentlich auch nicht so, sondern: Es wird geprüft, welche Sicherungsmaßnahmen waren vorhanden, welche wären aufgrund einer kompetenten Person notwendig gewesen, und aus dieser Beziehung ergibt sich eine Fahrlässigkeit oder auch nicht.

    Ja, aber so funktioniert unser Rechtssystem zum Glück nicht. Du haftest zwar schon, wenn ein Einbrecher sich in deinem Garten das Bein bricht oder vom Hund angefallen wird, aber bist doch nicht wegen grober Fahrlässigkeit dran. Gerade in den genannten Beispielen, wo die Eindringlinge sogar vom Hund wissen und ihn streicheln wollen, sind sie das Risiko selbst eingegangen.


    So war auch die Begründung vom Gericht nicht ... "fahrlässig = weil was passiert ist". Nein, grob fahrlässig, weil zierliche Frau mit 3 schweren Hunden ... die zudem Listenhunde sind ... und womöglich schlechtes Equipment (Maulkörbe abgefallen) usw. Da gibt es ja etliche Punkte, die das Gericht als Begründung anführen kann.

  • Ja, aber so funktioniert unser Rechtssystem zum Glück nicht. Du haftest zwar schon, wenn ein Einbrecher sich in deinem Garten das Bein bricht oder vom Hund angefallen wird, aber bist doch nicht wegen grober Fahrlässigkeit dran. Gerade in den genannten Beispielen, wo die Eindringlinge sogar vom Hund wissen und ihn streicheln wollen, sind sie das Risiko selbst eingegangen.

    Ich meine eine klare Definition für Grobe Fahrlässigkeit besteht in DE weder im Zivil- noch im Strafrecht :denker: was nicht heißt, dass sie nicht vorliegt!


    Wir hatten es gleich nach diesem grausamen Fall Anfang Oktober hier auch schon darüber.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!